Neues aus Brüssel

Im Gespräch mit verschiedenen Offizillien und Beamten konnte ich mir
einen Überblick über einige der Vorschläge zu CITES – Listungen
verschaffen, die mehr oder weniger sicher auf der CITES – Konferenz der
Vertragsparteien (Mai / Juni 2019) vorgelegt werden sollen. Ich werde
diese Vorschläge weiter unten skizzieren und den DVTH natürlich weiterhin
über solche Informationen auf dem Laufenden halten, sobald sie verfügbar
sind. Ich hoffe, dass diese Informationen helfen werden, sich im Voraus
auf solche Listen und Dokumentationsanforderungen vorzubereiten
und / oder möglicherweise Individuen mit dem entsprechenden Dokumenten
(Kaufbeleg, Zuchtbelegt) vor der Listung zu erwerben. Weiter lesen „Neues aus Brüssel“

Gewerbliche Tierbörsen abschaffen?

Mit großem Befremden hat der Dachverband der Tierhalter e. V. (DV-TH) ein Positionspapier zur Kenntnis genommen, das vor der Bundestagswahl 2017 die politischen Parteien auffordert, „zum Schutz der Tiere den Handel auf gewerblichen Tierbörsen zu verbieten“.

Unterzeichnet wurde es von einer ungewöhnlichen Koalition verschiedener Verbände: Hier stehen Seite an Seit der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) als Dachverband von kommerziell orientierten Zoogeschäften und der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA), der für sich in Anspruch nimmt, private Tierhalter zu vertreten, neben der Bundestierärztekammer sowie dem Deutschen Tierschutzbund, TASSO und Pro Wildlife, also drei Verbänden, die sich explizit gegen die private Tierhaltung von exotischen Tieren aussprechen und damit den Zielen von ZZF, BNA und privaten Tierhaltern eigentlich diametral entgegengesetzt stehen.

Offensichtlich aber scheinen solche grundlegenden Bedenken für den ZZF keine Rolle zu spielen, wenn dadurch der eigene geschäftliche Vorteil gestärkt und der lästigen Konkurrenz durch Börsen ein Schlag versetzt werden kann. Dass die nächste Aktion der Tierhaltungsgegner sich dann sicherlich auch wieder gegen die Mitglieder von ZZF und BNA richten wird, scheint dabei keine Rolle zu spielen.
Inhaltlich lehnt der DV-TH das Positionspapier ab. Maßgeblich für den Verkauf von Tieren gleich welcher Art sollten selbstverständlich fachkundige Beratung und gute Haltungsbedingungen der Tiere sowohl vor als auch nach dem Verkauf sein. Beides kann in gut geführten Zoogeschäften ebenso gewährleistet sein wie bei privaten Züchtern und Anbietern auf Tierbörsen. Die im Positionspapier aufgestellte Behauptung, „auf Tierbörsen kann aufgrund des Andrangs und des schnellen Verkaufsgeschehens eine sachgerechte Beratung beim Kauf von Heim- und Wildtieren meistens nicht sichergestellt werden“ entbehrt jeder Grundlage.
Nichts gegen gut geführte Zoofachgeschäfte – aber selbstverständlich ist eine sachgerechte Beratung auf einer Börse ebenso gut möglich. Die liegt letztlich nämlich immer an der Kompetenz des Verkäufers, die aber auf Börsen oftmals besonders hoch ist, da die Tiere hier meistens von den Züchtern selbst oder von spezialisierten Fachhändlern angeboten werden, die häufig einen nicht unerheblichen Wissensvorsprung gegenüber Allround-Verkäufern in Vollsortiments-Zoogeschäften haben.

Ob der Verkäufer sich die nötige Zeit für ein Beratungsgespräch nimmt oder nicht, liegt sicherlich nicht am Ort des Verkaufs, sondern an den beteiligten Personen selbst. Auch die Behauptung, bei auf Börsen gekauften Tieren sei „eine Beratung durch den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf nicht möglich“, ist sachlich schlicht falsch. Die meisten Verkäufe auf Tierbörsen finden durch Züchter statt, und die können selbstverständlich den Kunden hinterher weitaus kompetenter und ausdauernder beraten, als ein Zoofachhändler dies naturgemäß vermag. Kein Anbieter auf einer Börse tritt anonym auf, der Käufer hat immer die Kontaktdaten, und es sollte in Zeiten allgegenwärtiger Telekommunikation kein Problem bedeuten, auch nach der Börse noch den Kontakt zu halten. Die Vorstellung, dass ein Kunde dafür eigens zum Zoogeschäft gehen muss, um nur dort dann seine Fragen beantwortet zu bekommen, mutet doch reichlich vorsintflutlich an.
Des Weiteren besteht laut dem Positionspapier die „Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls bei wiederholtem Transport, Lagerung und Präsentation der Tiere – insbesondere bei langen Anreisestrecken und bei gewerblichen Händlern, die von Börse zu Börse ziehen.“ Deshalb sollten nach Meinung der unterzeichnenden Verbände „gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden.“ Nun bestehen aber ausführliche Regelwerke, die den Transport von Tieren zu Börsen und den Umgang mit ihnen auf Börsen detailliert vorschreiben. Neben dem Tierschutzgesetz und den jeweiligen Richtlinien der Börse selbst sind hier vor allem die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen „Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten“ zu nennen, die genau dazu da sind, Beeinträchtigungen des Tierwohls zu verhindern.
Jede Tierbörse muss von der zuständigen Behörde nach exakter Darlegung aller Umstände – von den angebotenen Tieren bis hin zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten – genehmigt werden. Die korrekte Durchführung wird anschließend vom jeweiligen Amtsveterinär kontrolliert. Da gerade größere, überregionale Börsen oft sehr stark im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass gerade sie sehr genau kontrolliert werden. Daher ist die pauschale Behauptung einer Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls nicht nachzuvollziehen.
Letztlich stellt sich vor allem aber auch die Frage, was genau eigentlich mit dem geforderten Verbot erreicht werden soll? Im Positionspapier heißt es: „Tierbörsen beispielsweise von Züchterverbänden, auf denen Privatpersonen in kleinem Umfang Nachwuchs aus eigener Tierhaltung verkaufen oder tauschen, können unter verbindlichen Auflagen weiterhin erlaubt bleiben“, hingegen sollen „gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden“.
Nun ist es aber so: Jeder Veranstalter einer Tierbörse, ganz gleich ob Züchterverband oder kommerzieller Veranstalter, benötigt eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz für den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren.
Wo soll denn da bei einem Verbot die Grenze gezogen werden? Und ist es angesichts der komplexen Thematik und der zahlreichen zu beachtenden Regeln nicht womöglich erheblich praktikabler, professioneller und damit auch im Sinne des Tierwohls empfehlenswerter, wenn Börsen eher von darauf spezialisierten Profis veranstaltet werden als von womöglich in diesen Dingen weit weniger beschlagenen Vereinen oder Ehrenamtlichen?
Nichts gegen gut organisierte Börsen von Haltervereinigungen – aber eine Börse wird doch nicht durch ihren Veranstalter tiergerechter, sondern durch die möglichst professionelle Durchführung und die gewissenhafte Kontrolle der Regeln, die von kommerziellen Anbietern zweifellos mindestens ebenso gut gewährleistet werden können.
Unabhängig vom Veranstalter ist weitaus problematischer aber noch die Frage nach kommerziellen Anbietern auf Börsen. Das Positionspapier, so vage es gehalten ist, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass gewerbliche Anbieter auf Börsen ausgeschlossen werden sollen. Allerdings gelten Züchter bereits sehr rasch als gewerbliche Anbieter. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sind Züchter bereits als gewerbsmäßig anzusehen, wenn sie beispielsweise 100 Schlangen, 50 Schildkröten oder Fische im Wert von ca. 2000 Euro im Jahr verkaufen. Das aber sind Werte, die von engagierten Tierhaltern sehr leicht erreicht werden, wodurch viele Hobbyzüchter rein rechtlich gezwungen sind, als gewerbsmäßige Anbieter aufzutreten, mit entsprechender Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz. Wenn diese Züchter nun nicht mehr auf Tierbörsen ihre Nachzuchten anbieten dürften, würde das vor allem genau diejenigen treffen, die im Sinne des Tier- und Artenschutzes die wichtigste Arbeit in der privaten Tierhaltung leisten. Sie wären dann gezwungen, ihre Tiere nur noch über das Internet oder über stationäre Zoogeschäfte anzubieten.
Der DV-TH hat, wie bereits erwähnt, ganz sicher nichts gegen den Zoo-Einzelhandel. Dass es aber für das Tierwohl besser sein soll, wenn ein Züchter seine Tiere erst an den Zoohändler abgeben muss, wo sie dann möglicherweise über einen längeren Zeitraum gehalten werden, bis sie einen Kunden finden, als wenn er sie auf Börsen direkt selbst an den Endabnehmer vermitteln kann, ist nicht nachvollziehbar.
Gerade für weniger gängige Arten ist dieser Weg sogar höchst problematisch: Kein kleines Zoofachgeschäft kann die große Palette an exotischen Tieren anbieten, die heute durch die unermüdliche Arbeit zahlreicher Privathalter in menschlicher Obhut nachgezogen und erhalten werden, darunter zahlreiche gefährdete Arten.
Das gilt für Vögel und Kleinsäuger ebenso wie für die großen und artenreichen Gruppen der Reptilien, Amphibien, Fische und Wirbellosen. Auf spezialisierten Börsen können genau solche Tiere zielgenau vom Züchter an interessierte Tierhalter abgegeben werden. Im Zoo-Einzelhandel wäre das schlicht unmöglich.
Ein Beispiel: Auf einer spezialisierten Tierbörse ist es in der Regel kein Problem, über ein Dutzend verschiedener Arten einer bestimmten Tierverwandtschaftsgruppe im Angebot zu finden – Arten, die sehr gut in menschlicher Obhut gedeihen und zudem oft auch noch gefährdet sind. Hier trägt die private Tierhaltung direkt zum Artenschutz bei. Interessierte Tierhalter kommen aus allen Teilen des Landes oder sogar aus anderen Ländern zu solchen Veranstaltungen, um hier genau solche Tiere zu finden. Eine im Sinn des Tier- und Artenschutzes ideale Möglichkeit, Tiere abzugeben. Aufgrund der sehr guten Zuchtergebnisse (bei vielen Arten reichen mitunter bereits die Nachkommen aus einem oder zwei Würfen oder Gelegen, um an die „gewerbsmäßige“ Grenze der Zucht zu gelangen) sind die Anbieter schon aus rechtlichen Gründen als „gewerbsmäßig“ eingestuft. Gerade sie könnten nach der Forderung des Positionspapiers ihre Nachzuchten dann nicht mehr anbieten, sondern müssten dafür auf das Internet oder den lokalen Zoohandel zurückgreifen, der naturgemäß aber an derart speziellen Tierarten gar kein Interesse haben dürfte.
Im Ergebnis würde durch solch eine Regelung also vor allem die Haltung und Nachzucht von Tierarten jenseits des „Mainstreams“, also von Arten jenseits des üblichen Spektrums normaler Zoogeschäfte, behindert und eingeschränkt. Genau solche Tierhaltung also, die in besonderer Weise für Spezialisten interessant ist, die hilft, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und die ganz praktisch den Artenschutz unterstützt.
Dass der Deutsche Tierschutzbund, TASSO und Pro Wildlife als erklärte Gegner genau solcher privater Tierhaltung diesen indirekten Weg der Einschränkung privater Wildtierhaltung unterstützen, verwundert nicht. Für sie ist es die Möglichkeit, Positivlisten sozusagen durch die Hintertür durchzusetzen.
Dass aber der ZZF und der BNA hier ganz offensichtlich aus reinem kurzfristigen geschäftlichem Kalkül die Interessen der von ihnen vertretenen Tierhalter und Fachgeschäfte verraten, ist aus Sicht des DV-TH ebenso unverständlich wie falsch.
Der DV-TH fordert deshalb, Tierbörsen ebenso wie den stationären Zoohandel unter den bestehenden strengen Auflagen bei sorgfältiger Kontrolle in bewährter Weise zu belassen und ruft alle Tierhalter und gewerblichen Anbieter dazu auf, sich nicht für vermeintliche kurzfristige wirtschaftliche Vorteile gegenseitig ausspielen zu lassen.

Die „Zeit“ wird zum Verlautbarungsorgan von Tierrechts-Extremisten

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Offensichtlich hat die eigentlich als eher ausgewogen geltende bürgerliche „Zeit“ ein erhebliches Problem mit Menschen, die andere Hobbys haben, als Tee-Sorten und Ohrensessel aus aller Herren Länder zu sammeln, mit deren Hilfe sie sich durch telefonbuchdicke Wochenzeitungen arbeiten können. Anders ist die aggressiv-verfälschende Berichterstattung, die sich die Hamburger derzeit rund um die in Johannisburg tagende Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens leisten, kaum zu erklären. Nachdem sie schon in der Woche zuvor in ihrer Print-Ausgabe mit zahlreichen Falschinformationen und Diffamierungen die Aquaristik angegriffen hat (siehe Stellungnahme des DV-TH zum Artikel „Freiheit für die Fische“), waren in der Online-Ausgabe am 1.10.2016 nun die Terrarianer und Vogelhalter dran. Weiter lesen „Die „Zeit“ wird zum Verlautbarungsorgan von Tierrechts-Extremisten“

Stellungnahme zum Artikel „Chinesen lieben Elfenbein, wir quälen Geckos“

 

img_20140709_140118In dem Artikel „Chinesen lieben Elfenbein, wir quälen Geckos“ (Zeit-Online 1.Oktober 2016) geht Dagny Lüdemann auf den Handel mit wildlebenden Tieren – speziell am Beispiel des Himmelblauen Zwergtaggeckos (Lygodactylus williamsi) – ein.

Dabei zeigt schon die Überschrift, welch tendenziöse Richtung der Artikel nimmt, der nur so vor Halbwahrheiten, falschen Verdächtigungen und schlechter Recherchearbeit strotzt. Ganz nebenbei übernimmt die Autorin offensichtlich vollkommen unreflektiert die Argumentation der Tierrechtsorganisation PETA, ohne auch nur den Ansatz einer ausgewogenen Berichterstattung zu versuchen.

Schon der erste Absatz lässt nichts Gutes erahnen, wenn von einem Fake-Regenwald aus Minipflanzen die Rede ist, in die die Taggecko einquartiert werden. Dieser Einstieg zeugt von Stimmungsmache und wenig Ahnung von tatsächlicher wissensbasierter Terrarienkunde. Natürlich ist ein Terrarium kein Regenwald, es kann aber alle Bedürfnisse eines Geckos erfüllen und ist dann kein Fake, sondern ein Lebensraum!
Den Einstieg nutzt Lüdemann, um dann generell gegen die Terraristik zu hetzen, da viele Tiere falsch gehalten würden. Als Quelle wird dabei ausschließlich PETA herangezogen, die Zahlen von rund einer Million Terrarien in deutschen Haushalten angeben. Damit liegen sie fast 42% über den vom Zentralverband des Zoofachhandels (ZZF) e.V. für das Jahr 2015 angegebenen Zahl von 0,7 Mio. Terrarien in deutschen Haushalten, aber eine Million hört sich nun mal spektakulärer an.

Schlicht unwahr wird der Artikel, wenn angegeben wird, dass sich unter den in diesen Terrarien gehaltenen Tieren jede Menge gewilderter und geschmuggelter Tiere befindet. Dies ist schlichtweg eine Unterstellung, da einerseits Arten wie Kornnatter, Bartagamen und Leopardgeckos, also in Deutschland nachgezogene Arten, einen Großteil der in deutschen Haushalten befindlichen Reptilien stellen, andererseits wird durch die Behauptung suggeriert, dass es keine legalen Importe gäbe, was schlichtweg falsch ist.
Natürlich gibt es auch im Terraristikbereich Tierschmuggel, weit mehr als 99% der gehaltenen Arten sind aber legal eingeführte und erworbene Tiere. Terrarianer sind keine Kriminellen, sondern Fachleute in wissensbasierter Tierhaltung.

Dies gilt übrigens auch für den Himmelblauen Zwergtaggecko, der bislang (dies hat sich durch die Unterschutzstellung der aktuellen CITES-Konferenz geändert) vollkommen legal eingeführt wurde. Die Autoren der Studie, die die Schädlichkeit des Handels auf den Wildbestand des Geckos anführen soll, geben übrigens an, dass zwar vermutlich 15% des Bestandes für den weltweiten Handel gefangen wurden, sagen aber auch, dass sich aufgrund der hohen Reproduktionsrate und der steigenden Nachzucht innerhalb der EU eine negative Auswirkung nicht sicher belegen lässt. Insbesondere die Nachzucht der Tiere, die wie Flecks, Weinsheimer und Kollegen in ihrer Studien angeben, sehr gut gelingt, ist aus ihrer Sicht eine sinnvolle Unterstützung, da sie Importe überflüssig macht. Weiter lesen „Stellungnahme zum Artikel „Chinesen lieben Elfenbein, wir quälen Geckos““

Stellungnahme zum Beitrag Terraristik in der ARD-Sendung „Report“

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In der Sendung vom 23.08.2016 wurde von „Report Mainz“ über den Handel mit Reptilien berichtet.
Dabei wurden zahlreiche Sachverhalte vermischt und verkürzt dargestellt, sodass ein Zerrbild der Terraristik erzeugt wurde, welches so nicht den Tatsachen entspricht.

So wurde im ersten Teil über den aus Villingen-Schwenningen stammenden Reptilienzüchter- und Händler Stefan Broghammer berichtet. Dabei wurde vor allem auf die Haltung von Reptilien in Plastikboxen eingegangen, ohne jedoch die Hintergründe näher zu erläutern. Zwar durfte Herr Broghammer sich zu Thema Hygiene äußern, dies wurde jedoch nicht näher thematisiert.
Es wurde lediglich auf die sicherlich so unglückliche Aussage, dass die Haltung artgerecht sei abgezielt. Weiter lesen „Stellungnahme zum Beitrag Terraristik in der ARD-Sendung „Report““

Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht

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Wenn am 24.September 2016 in Johannisburg die diesjährige CITES-Konferenz zusammentritt, drohen für Tierhalter weitreichende Konsequenzen. Neben der Forderung nach Hochstufung auf Anhang 1 von so häufig gehaltenen Arten wie dem Graupapageien, die mit massiven Beschränkungen im Bereich Haltung und Handel einhergehen und mit der die EU erstmals eine schärfere Unterschutzstellung von nicht europäischen Arten fordert (wir berichteten), droht auch die Aufnahme von Arten auf Anhang 1, die bisher nicht unter Schutz gestellt waren.

Betroffen hiervon waren folgende Arten bzw. Gattungen: Psychedelischer Felsengecko (Cnemaspis psychedelica), Baumschleichen (Abronia Spp.), Mosobe Großkopfgecko (Paroedura masobe), Chinesische Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus), Borneo Taubwaran (Lanthanotus bornenensis).

Die sofortige Aufnahme in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens hätte für die Halter weitreichende Konsequenzen. Da die Tiere bisher keinerlei Schutzstatuts hatten, waren Weiter lesen „Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht“

Sturm im Wasserglas oder Publicity um jeden Preis

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Die Organisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) ist auch in der Vergangenheit immer wieder durch öffentlich zelebrierte Anzeigen gegen Tierhalter, – züchter, Zoos und Zirkusse aufgefallen. So hat die Tierrechtsorganisation in den letzten Jahren mehrfach Landwirte wegen Tierquälerei angezeigt, weil deren Stallungen niedergebrannt waren.

Ziel dieser Anzeigen scheint es vor allem zu sein, möglichst groß und umfassend in der Presse Erwähnung zu finden, den aus juristischer Sicht hat kaum eine der Anzeigen Aussicht auf Erfolg. Weiter lesen „Sturm im Wasserglas oder Publicity um jeden Preis“

Keine Chance für Schmuggler auf der Terraristikbörse „Terraristika“ in Hamm

mellers-chameleon-877350_1280Am 11. Dezember 2015 wurden in einem Hotel in Köln vom Zoll 130 Reptilien beschlagnahmt, die wahrscheinlich von ukrainischen Händlern nach Deutschland geschmuggelt worden waren.
Der Fall schlug wegen der Exotik der Tiere erwartungsgemäß hohe Wellen, zumal sie wohl im Umfeld der am folgenden Tag in Hamm stattfindenden Terraristikbörse „Terraristika“ verkauft werden sollten.
Selbstverständlich ist ein solcher Schmuggel eine unverantwortliche Straftat und umso verwerflicher, weil einige der Tiere dem Vernehmen nach in einem schlechten Zustand waren. Die Ukrainer verstießen vermutlich sowohl gegen das Tierschutz- als auch gegen Artenschutzgesetze, weil ein Teil der Arten international geschützt ist und ohne entsprechende Papiere nicht in die EU hätte eingeführt werden dürfen.

Dank der guten Zusammenarbeit von Zoll und den Zoos in Köln, Dortmund, Duisburg und dem Aquazoo Düsseldorf konnten die betroffenen Tiere gut untergebracht und die Händler der Justiz überstellt werden. Ein erfolgreicher Schlag gegen den Tierschmuggel also.
Leider ist es wie so oft: Der Erfolg wird durch fehlerhafte Berichterstattung in den Medien und vor allem durch denunziatorische Einlassungen von Tierhaltungsgegnern umgewandelt in eine Anklage gegen das Hobby Terraristik im Allgemeinen und in diesem Fall im Besonderen gegen die Börse Terraristika. Weiter lesen „Keine Chance für Schmuggler auf der Terraristikbörse „Terraristika“ in Hamm“

PETA und der Heimtierschutz

animals-617305_1920Die Organisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals), die sich selber als Tierrechtsorganisation beschreibt und vor allem durch die teils provokante Werbung gegen die Pelzindustrie bekannt geworden ist, hat sich nun auch den Heimtieren zugewandt.
Auf ihrer Homepage gibt sie an, dass Millionen Heimtiere leiden, weil es keinen gesetzlichen Schutz gibt. Aus diesem Grund fordert PETA dies zu ändern.
Auf den ersten Blick klingt dies durchaus schlüssig und sinnvoll, bei genauem Hinsehen fordert PETA aber hier das Ende der Heimtierhaltung!

Im Einzelnen fordert PETA folgendes:
• Haltungsverordnung für alle „Heimtiere“
• Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel, etc.)
• Einführung eines Hundeführerscheins für Hundehalter
• Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
• Verbot der Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden das Verbot von „Exotenbörsen“
• Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
• Massive Eindämmung der Zucht aller „Heimtiere“
• Verbot von „Qualzuchten“
• Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel
• Ausbildungsverordnung für Mitarbeiter des Zoohandels
• Verbot für Jäger, tierische Mitbewohner abzuschießen
Eine Haltungsverordnung für alle Tiere (warum nur Heimtiere) könnte durchaus sinnhaft sein, wenn sie denn fachlich fundiert und auch umsetzbar ist.
In diese Richtung zielen ja beispielsweise die Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die es für Kleinvögel, Papageien, Zierfische, Reptilien und Säugetiere gibt. Die Gutachten sollen Mindeststandards setzen, die notwendig sind, um bestimmte Tierarten tiergerecht unterbringen und pflegen zu können. Weiter lesen „PETA und der Heimtierschutz“

Studie zur Mortalität bei Reptilien in Terrarienhaltung im Fachjournal PLOS ONE erschienen!

Frosch-001Studie zur Mortalität bei Reptilien in Terrarienhaltung im Fachjournal PLOS ONE erschienen – anstatt der häufig postulierten Mortalitätsraten von über 50% liegt die Mortalität laut dieser Studie bei 3,6%.
Die Gruppe um Janine Robinson von der Universität Kent aus England hat im renommierten Fachjournal PLOS ONE eine Studie zur Mortalität von Reptilien in Terrarien veröffentlicht, die eine wissenschaftlich fundierte Herangehensweise und Auswertung an dieses Thema bietet, die lange gefehlt hat. Die Studie ist als pdf hier erhältlich.
Von Seiten der Tierrechtler und Tierschützer kursieren seit Jahren mehr oder weniger valide Zahlen zur Mortalität und Lebenserwartung von Terrarientieren, die letztendlich darauf abzielen, anhand des Zahlenmaterials die Haltung von Reptilien und Amphibien zu verbieten. Je nach Organisation sterben zwischen 50 und 80% innerhalb des ersten Jahres nach Erwerb.
Für die nun vorliegende Studie führten die Autoren anonyme Umfragen unter Terrarianern auf zwei englischen Reptilienbörsen durch und kamen zu durchaus deutlich unterschiedlichen Ergebnissen zu den häufig genannten Zahlen von Tierschützern und -rechtlern.

Die Autoren teilten hierzu die Reptilien in 3 Gruppen (Schlangen, Schildkröten und Echsen) ein, von denen es wiederum Untergruppen gab (Schlangen: Boas und Pythons, Natternartige, andere Schlangen; Schildkröten: Land- und Dosenschildkröten, Sumpf- und Wasserschildkröten; Echsen: Agamen, Chamäleons, Geckos, Leguane, Skinke, Tejus und Warane, Andere Echsen). Die Teilnehmer der Studien kamen auf eine gehaltene Gesamtzahl von 6689 Reptilien – von diesen starben im ersten Jahr nach Erwerb 3,6 Prozent. Weiter lesen „Studie zur Mortalität bei Reptilien in Terrarienhaltung im Fachjournal PLOS ONE erschienen!“