Gewerbliche Tierbörsen abschaffen?

Mit großem Befremden hat der Dachverband der Tierhalter e. V. (DV-TH) ein Positionspapier zur Kenntnis genommen, das vor der Bundestagswahl 2017 die politischen Parteien auffordert, „zum Schutz der Tiere den Handel auf gewerblichen Tierbörsen zu verbieten“.

Unterzeichnet wurde es von einer ungewöhnlichen Koalition verschiedener Verbände: Hier stehen Seite an Seit der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) als Dachverband von kommerziell orientierten Zoogeschäften und der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA), der für sich in Anspruch nimmt, private Tierhalter zu vertreten, neben der Bundestierärztekammer sowie dem Deutschen Tierschutzbund, TASSO und Pro Wildlife, also drei Verbänden, die sich explizit gegen die private Tierhaltung von exotischen Tieren aussprechen und damit den Zielen von ZZF, BNA und privaten Tierhaltern eigentlich diametral entgegengesetzt stehen.

Offensichtlich aber scheinen solche grundlegenden Bedenken für den ZZF keine Rolle zu spielen, wenn dadurch der eigene geschäftliche Vorteil gestärkt und der lästigen Konkurrenz durch Börsen ein Schlag versetzt werden kann. Dass die nächste Aktion der Tierhaltungsgegner sich dann sicherlich auch wieder gegen die Mitglieder von ZZF und BNA richten wird, scheint dabei keine Rolle zu spielen.
Inhaltlich lehnt der DV-TH das Positionspapier ab. Maßgeblich für den Verkauf von Tieren gleich welcher Art sollten selbstverständlich fachkundige Beratung und gute Haltungsbedingungen der Tiere sowohl vor als auch nach dem Verkauf sein. Beides kann in gut geführten Zoogeschäften ebenso gewährleistet sein wie bei privaten Züchtern und Anbietern auf Tierbörsen. Die im Positionspapier aufgestellte Behauptung, „auf Tierbörsen kann aufgrund des Andrangs und des schnellen Verkaufsgeschehens eine sachgerechte Beratung beim Kauf von Heim- und Wildtieren meistens nicht sichergestellt werden“ entbehrt jeder Grundlage.
Nichts gegen gut geführte Zoofachgeschäfte – aber selbstverständlich ist eine sachgerechte Beratung auf einer Börse ebenso gut möglich. Die liegt letztlich nämlich immer an der Kompetenz des Verkäufers, die aber auf Börsen oftmals besonders hoch ist, da die Tiere hier meistens von den Züchtern selbst oder von spezialisierten Fachhändlern angeboten werden, die häufig einen nicht unerheblichen Wissensvorsprung gegenüber Allround-Verkäufern in Vollsortiments-Zoogeschäften haben.

Ob der Verkäufer sich die nötige Zeit für ein Beratungsgespräch nimmt oder nicht, liegt sicherlich nicht am Ort des Verkaufs, sondern an den beteiligten Personen selbst. Auch die Behauptung, bei auf Börsen gekauften Tieren sei „eine Beratung durch den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf nicht möglich“, ist sachlich schlicht falsch. Die meisten Verkäufe auf Tierbörsen finden durch Züchter statt, und die können selbstverständlich den Kunden hinterher weitaus kompetenter und ausdauernder beraten, als ein Zoofachhändler dies naturgemäß vermag. Kein Anbieter auf einer Börse tritt anonym auf, der Käufer hat immer die Kontaktdaten, und es sollte in Zeiten allgegenwärtiger Telekommunikation kein Problem bedeuten, auch nach der Börse noch den Kontakt zu halten. Die Vorstellung, dass ein Kunde dafür eigens zum Zoogeschäft gehen muss, um nur dort dann seine Fragen beantwortet zu bekommen, mutet doch reichlich vorsintflutlich an.
Des Weiteren besteht laut dem Positionspapier die „Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls bei wiederholtem Transport, Lagerung und Präsentation der Tiere – insbesondere bei langen Anreisestrecken und bei gewerblichen Händlern, die von Börse zu Börse ziehen.“ Deshalb sollten nach Meinung der unterzeichnenden Verbände „gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden.“ Nun bestehen aber ausführliche Regelwerke, die den Transport von Tieren zu Börsen und den Umgang mit ihnen auf Börsen detailliert vorschreiben. Neben dem Tierschutzgesetz und den jeweiligen Richtlinien der Börse selbst sind hier vor allem die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen „Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten“ zu nennen, die genau dazu da sind, Beeinträchtigungen des Tierwohls zu verhindern.
Jede Tierbörse muss von der zuständigen Behörde nach exakter Darlegung aller Umstände – von den angebotenen Tieren bis hin zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten – genehmigt werden. Die korrekte Durchführung wird anschließend vom jeweiligen Amtsveterinär kontrolliert. Da gerade größere, überregionale Börsen oft sehr stark im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass gerade sie sehr genau kontrolliert werden. Daher ist die pauschale Behauptung einer Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls nicht nachzuvollziehen.
Letztlich stellt sich vor allem aber auch die Frage, was genau eigentlich mit dem geforderten Verbot erreicht werden soll? Im Positionspapier heißt es: „Tierbörsen beispielsweise von Züchterverbänden, auf denen Privatpersonen in kleinem Umfang Nachwuchs aus eigener Tierhaltung verkaufen oder tauschen, können unter verbindlichen Auflagen weiterhin erlaubt bleiben“, hingegen sollen „gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden“.
Nun ist es aber so: Jeder Veranstalter einer Tierbörse, ganz gleich ob Züchterverband oder kommerzieller Veranstalter, benötigt eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz für den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren.
Wo soll denn da bei einem Verbot die Grenze gezogen werden? Und ist es angesichts der komplexen Thematik und der zahlreichen zu beachtenden Regeln nicht womöglich erheblich praktikabler, professioneller und damit auch im Sinne des Tierwohls empfehlenswerter, wenn Börsen eher von darauf spezialisierten Profis veranstaltet werden als von womöglich in diesen Dingen weit weniger beschlagenen Vereinen oder Ehrenamtlichen?
Nichts gegen gut organisierte Börsen von Haltervereinigungen – aber eine Börse wird doch nicht durch ihren Veranstalter tiergerechter, sondern durch die möglichst professionelle Durchführung und die gewissenhafte Kontrolle der Regeln, die von kommerziellen Anbietern zweifellos mindestens ebenso gut gewährleistet werden können.
Unabhängig vom Veranstalter ist weitaus problematischer aber noch die Frage nach kommerziellen Anbietern auf Börsen. Das Positionspapier, so vage es gehalten ist, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass gewerbliche Anbieter auf Börsen ausgeschlossen werden sollen. Allerdings gelten Züchter bereits sehr rasch als gewerbliche Anbieter. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sind Züchter bereits als gewerbsmäßig anzusehen, wenn sie beispielsweise 100 Schlangen, 50 Schildkröten oder Fische im Wert von ca. 2000 Euro im Jahr verkaufen. Das aber sind Werte, die von engagierten Tierhaltern sehr leicht erreicht werden, wodurch viele Hobbyzüchter rein rechtlich gezwungen sind, als gewerbsmäßige Anbieter aufzutreten, mit entsprechender Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz. Wenn diese Züchter nun nicht mehr auf Tierbörsen ihre Nachzuchten anbieten dürften, würde das vor allem genau diejenigen treffen, die im Sinne des Tier- und Artenschutzes die wichtigste Arbeit in der privaten Tierhaltung leisten. Sie wären dann gezwungen, ihre Tiere nur noch über das Internet oder über stationäre Zoogeschäfte anzubieten.
Der DV-TH hat, wie bereits erwähnt, ganz sicher nichts gegen den Zoo-Einzelhandel. Dass es aber für das Tierwohl besser sein soll, wenn ein Züchter seine Tiere erst an den Zoohändler abgeben muss, wo sie dann möglicherweise über einen längeren Zeitraum gehalten werden, bis sie einen Kunden finden, als wenn er sie auf Börsen direkt selbst an den Endabnehmer vermitteln kann, ist nicht nachvollziehbar.
Gerade für weniger gängige Arten ist dieser Weg sogar höchst problematisch: Kein kleines Zoofachgeschäft kann die große Palette an exotischen Tieren anbieten, die heute durch die unermüdliche Arbeit zahlreicher Privathalter in menschlicher Obhut nachgezogen und erhalten werden, darunter zahlreiche gefährdete Arten.
Das gilt für Vögel und Kleinsäuger ebenso wie für die großen und artenreichen Gruppen der Reptilien, Amphibien, Fische und Wirbellosen. Auf spezialisierten Börsen können genau solche Tiere zielgenau vom Züchter an interessierte Tierhalter abgegeben werden. Im Zoo-Einzelhandel wäre das schlicht unmöglich.
Ein Beispiel: Auf einer spezialisierten Tierbörse ist es in der Regel kein Problem, über ein Dutzend verschiedener Arten einer bestimmten Tierverwandtschaftsgruppe im Angebot zu finden – Arten, die sehr gut in menschlicher Obhut gedeihen und zudem oft auch noch gefährdet sind. Hier trägt die private Tierhaltung direkt zum Artenschutz bei. Interessierte Tierhalter kommen aus allen Teilen des Landes oder sogar aus anderen Ländern zu solchen Veranstaltungen, um hier genau solche Tiere zu finden. Eine im Sinn des Tier- und Artenschutzes ideale Möglichkeit, Tiere abzugeben. Aufgrund der sehr guten Zuchtergebnisse (bei vielen Arten reichen mitunter bereits die Nachkommen aus einem oder zwei Würfen oder Gelegen, um an die „gewerbsmäßige“ Grenze der Zucht zu gelangen) sind die Anbieter schon aus rechtlichen Gründen als „gewerbsmäßig“ eingestuft. Gerade sie könnten nach der Forderung des Positionspapiers ihre Nachzuchten dann nicht mehr anbieten, sondern müssten dafür auf das Internet oder den lokalen Zoohandel zurückgreifen, der naturgemäß aber an derart speziellen Tierarten gar kein Interesse haben dürfte.
Im Ergebnis würde durch solch eine Regelung also vor allem die Haltung und Nachzucht von Tierarten jenseits des „Mainstreams“, also von Arten jenseits des üblichen Spektrums normaler Zoogeschäfte, behindert und eingeschränkt. Genau solche Tierhaltung also, die in besonderer Weise für Spezialisten interessant ist, die hilft, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und die ganz praktisch den Artenschutz unterstützt.
Dass der Deutsche Tierschutzbund, TASSO und Pro Wildlife als erklärte Gegner genau solcher privater Tierhaltung diesen indirekten Weg der Einschränkung privater Wildtierhaltung unterstützen, verwundert nicht. Für sie ist es die Möglichkeit, Positivlisten sozusagen durch die Hintertür durchzusetzen.
Dass aber der ZZF und der BNA hier ganz offensichtlich aus reinem kurzfristigen geschäftlichem Kalkül die Interessen der von ihnen vertretenen Tierhalter und Fachgeschäfte verraten, ist aus Sicht des DV-TH ebenso unverständlich wie falsch.
Der DV-TH fordert deshalb, Tierbörsen ebenso wie den stationären Zoohandel unter den bestehenden strengen Auflagen bei sorgfältiger Kontrolle in bewährter Weise zu belassen und ruft alle Tierhalter und gewerblichen Anbieter dazu auf, sich nicht für vermeintliche kurzfristige wirtschaftliche Vorteile gegenseitig ausspielen zu lassen.

Die „Zeit“ wird zum Verlautbarungsorgan von Tierrechts-Extremisten

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Offensichtlich hat die eigentlich als eher ausgewogen geltende bürgerliche „Zeit“ ein erhebliches Problem mit Menschen, die andere Hobbys haben, als Tee-Sorten und Ohrensessel aus aller Herren Länder zu sammeln, mit deren Hilfe sie sich durch telefonbuchdicke Wochenzeitungen arbeiten können. Anders ist die aggressiv-verfälschende Berichterstattung, die sich die Hamburger derzeit rund um die in Johannisburg tagende Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens leisten, kaum zu erklären. Nachdem sie schon in der Woche zuvor in ihrer Print-Ausgabe mit zahlreichen Falschinformationen und Diffamierungen die Aquaristik angegriffen hat (siehe Stellungnahme des DV-TH zum Artikel „Freiheit für die Fische“), waren in der Online-Ausgabe am 1.10.2016 nun die Terrarianer und Vogelhalter dran. Weiter lesen „Die „Zeit“ wird zum Verlautbarungsorgan von Tierrechts-Extremisten“

Stellungnahme zum Artikel „Chinesen lieben Elfenbein, wir quälen Geckos“

 

img_20140709_140118In dem Artikel „Chinesen lieben Elfenbein, wir quälen Geckos“ (Zeit-Online 1.Oktober 2016) geht Dagny Lüdemann auf den Handel mit wildlebenden Tieren – speziell am Beispiel des Himmelblauen Zwergtaggeckos (Lygodactylus williamsi) – ein.

Dabei zeigt schon die Überschrift, welch tendenziöse Richtung der Artikel nimmt, der nur so vor Halbwahrheiten, falschen Verdächtigungen und schlechter Recherchearbeit strotzt. Ganz nebenbei übernimmt die Autorin offensichtlich vollkommen unreflektiert die Argumentation der Tierrechtsorganisation PETA, ohne auch nur den Ansatz einer ausgewogenen Berichterstattung zu versuchen.

Schon der erste Absatz lässt nichts Gutes erahnen, wenn von einem Fake-Regenwald aus Minipflanzen die Rede ist, in die die Taggecko einquartiert werden. Dieser Einstieg zeugt von Stimmungsmache und wenig Ahnung von tatsächlicher wissensbasierter Terrarienkunde. Natürlich ist ein Terrarium kein Regenwald, es kann aber alle Bedürfnisse eines Geckos erfüllen und ist dann kein Fake, sondern ein Lebensraum!
Den Einstieg nutzt Lüdemann, um dann generell gegen die Terraristik zu hetzen, da viele Tiere falsch gehalten würden. Als Quelle wird dabei ausschließlich PETA herangezogen, die Zahlen von rund einer Million Terrarien in deutschen Haushalten angeben. Damit liegen sie fast 42% über den vom Zentralverband des Zoofachhandels (ZZF) e.V. für das Jahr 2015 angegebenen Zahl von 0,7 Mio. Terrarien in deutschen Haushalten, aber eine Million hört sich nun mal spektakulärer an.

Schlicht unwahr wird der Artikel, wenn angegeben wird, dass sich unter den in diesen Terrarien gehaltenen Tieren jede Menge gewilderter und geschmuggelter Tiere befindet. Dies ist schlichtweg eine Unterstellung, da einerseits Arten wie Kornnatter, Bartagamen und Leopardgeckos, also in Deutschland nachgezogene Arten, einen Großteil der in deutschen Haushalten befindlichen Reptilien stellen, andererseits wird durch die Behauptung suggeriert, dass es keine legalen Importe gäbe, was schlichtweg falsch ist.
Natürlich gibt es auch im Terraristikbereich Tierschmuggel, weit mehr als 99% der gehaltenen Arten sind aber legal eingeführte und erworbene Tiere. Terrarianer sind keine Kriminellen, sondern Fachleute in wissensbasierter Tierhaltung.

Dies gilt übrigens auch für den Himmelblauen Zwergtaggecko, der bislang (dies hat sich durch die Unterschutzstellung der aktuellen CITES-Konferenz geändert) vollkommen legal eingeführt wurde. Die Autoren der Studie, die die Schädlichkeit des Handels auf den Wildbestand des Geckos anführen soll, geben übrigens an, dass zwar vermutlich 15% des Bestandes für den weltweiten Handel gefangen wurden, sagen aber auch, dass sich aufgrund der hohen Reproduktionsrate und der steigenden Nachzucht innerhalb der EU eine negative Auswirkung nicht sicher belegen lässt. Insbesondere die Nachzucht der Tiere, die wie Flecks, Weinsheimer und Kollegen in ihrer Studien angeben, sehr gut gelingt, ist aus ihrer Sicht eine sinnvolle Unterstützung, da sie Importe überflüssig macht. Weiter lesen „Stellungnahme zum Artikel „Chinesen lieben Elfenbein, wir quälen Geckos““

Stellungnahme zum Artikel „Freiheit für die Fische“ (Zeit 40/2016)

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In dem Artikel „Freiheit für die Fische“ fordert Bernd Brunner die Abschaffung der Aquarien, da sie nur noch ein kitschiges Relikt vergangener Forschung seien, er bezeichnet die Aquaristik allgemein als Subkultur. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller ernsthaften Aquarianer, der nicht unwidersprochen hingenommen werden kann.

Zahlen des Zentralverbandes des Zoofachhandels (ZZF) e. V. geben an, dass sich 2015 in 4 % der deutschen Haushalte insgesamt 2 Mio. Aquarien befanden, also in insgesamt 1,6 Mio. Haushalten. Da in diesen Haushalten zu 70 % mehr als eine Person lebt, kann die Zahl der Aquarianer mit deutlich über 2 Mio. angegeben werden. Hier von einer Subkultur zu sprechen, ist schlichtweg diffamierend. Wie müsste man dann vor diesem Hintergrund die knapp 640.000 Golfer in Deutschland bezeichnen? Weiter lesen „Stellungnahme zum Artikel „Freiheit für die Fische“ (Zeit 40/2016)“

Stellungnahme zum Beitrag Terraristik in der ARD-Sendung „Report“

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In der Sendung vom 23.08.2016 wurde von „Report Mainz“ über den Handel mit Reptilien berichtet.
Dabei wurden zahlreiche Sachverhalte vermischt und verkürzt dargestellt, sodass ein Zerrbild der Terraristik erzeugt wurde, welches so nicht den Tatsachen entspricht.

So wurde im ersten Teil über den aus Villingen-Schwenningen stammenden Reptilienzüchter- und Händler Stefan Broghammer berichtet. Dabei wurde vor allem auf die Haltung von Reptilien in Plastikboxen eingegangen, ohne jedoch die Hintergründe näher zu erläutern. Zwar durfte Herr Broghammer sich zu Thema Hygiene äußern, dies wurde jedoch nicht näher thematisiert.
Es wurde lediglich auf die sicherlich so unglückliche Aussage, dass die Haltung artgerecht sei abgezielt. Weiter lesen „Stellungnahme zum Beitrag Terraristik in der ARD-Sendung „Report““

DV-TH fordert Verbot der Pferdehaltung

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Der Umgang mit Pferden ist für Mensch lebensgefährlich

Nachdem es Anfang Juli im österreichischen Korneuburg zu einem tragischen Reitunfall mit Todesfolge kam, fordert der Dachverband der Tierhalter (DV-TH) e.V. ein Verbot der Pferdehaltung, da Pferde eindeutig als Gefahrtier einzustufen sind. Nachweislich kommt es jedes Jahr zu zahlreichen, leider auch tödlich verlaufenden Unfällen im Umgang mit den Vierbeinern.

So oder so ähnlich müssten die Schlagzeilen lauten, wenn der DV-TH sich ähnlich polemisch verhalten würde, wie viele Tierschützer und –rechtler, die immer wieder gebetsmühlenartig eine Gefahrtierliste mit entsprechendem Haltungsverbot fordern. Erstaunlich allerdings, dass das Pferd dabei niemals genannt wird, es geht lediglich in der Hauptsache und Reptilien und andere sogenannte Exoten. Während bei letzteren aber die tatsächlich Zahl der Unfälle gegen Null geht, ist dies bei Pferden anders – nur, deren Lobby ist halt sehr stark, sodass sich kein Tierrechtler an diese herantraut.

Diese Vorgehensweise allerdings zeigt auf, dass es niemals um den Schutz vor echten Gefahren geht, vielmehr wird das Argument Gefahrtier gebracht, um andere Ziele, nämlich die schrittweise Abschaffung privater Tierhaltung zu erreichen.

Ein solches Vergehen wird vom DV-TH massiv beanstandet. Dem Verband geht es darum, statt mit Verboten mit Sachkunde die Tierhaltung zu verbessern und somit auch die Zahl von Unfällen zu reduzieren. Aus diesem Grund fordert er natürlich kein Verbot der Pferdehaltung, im Gegenteil, er setzt sich für eine sachkundige Haltung ein.

Pro Wildlife informiert falsch?!?

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Beim öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) ging es am 1. Juni 2016 um die Eindämmung der Wilderei, die Bekämpfung des illegalen Handelns mit Wildtieren und die Regulierung legaler Handelsmöglichkeiten.

Zu diesen Punkten fordert der DV-TH schon seit seiner Gründung, dass hier umsetzbare und wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden, denn Wilderei und auch illegaler Handel stellen eine ernsthafte Bedrohung vieler wildlebender Arten dar. Der DV-TH schaut hier über den Tellerrand der reinen Tierhaltung hinaus und fordert einen effektiven Schutz wildlebender Tiere!

Teilnehmerin des Gespräches war auch Frau Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife. Sie machte sich erst gar nicht die Mühe, zwischen legalem und illegalem Handel zu unterscheiden, sondern forderte ein generelles Einfuhrverbot von Wildfängen. Ein solch generelles Verbot lehnt der DV-TH strikt ab, da es einerseits den betroffenen Ländern die Möglichkeit nimmt, ihre natürlichen Ressourcen wirtschaftlich zu nutzen und andererseits den Illegalen Handel nur befördert. Zudem sind dann Vernichtungsaktionen, wie sie in Australien jährlich mit tausenden Kakadus geschehen, nicht auszuschließen, was dem Verstä Weiter lesen „Pro Wildlife informiert falsch?!?“

Petition zum Schutz vor selbsternannten Tierrechtlern

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Diese Petition läuft seit dem 09.10.2014!!! Ohne das sich ernsthaft etwas tut!

Petition an den Deutschen Bundestag Oktober 2014 nach Ablehnung der Veröffentlichung
Sie wird leider nicht öffentlich gemacht, mal sehen, ob man sie trotzdem irgendwie unterstützen kann, ohne sie zu gefährden.

Zusammenfassung was bisher geschehen ist:
-Petition gestellt am 9.10.14
-Antwort Ausschuss zu „nicht öffentlicher Behandlung“
-Sodann Antwort des Ausschusses unter Beifügung der Stellungnahme des BMEL-Beamten am 9.12.14
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-Die Mitteilung, dass die Petition weiterbehandelt wird 13.2.15
-Schließlich kam dann im Mai 2015 die Mitteilung „liegt im Bundestag“.
-Seitdem „ruht der See“.

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Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht

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Wenn am 24.September 2016 in Johannisburg die diesjährige CITES-Konferenz zusammentritt, drohen für Tierhalter weitreichende Konsequenzen. Neben der Forderung nach Hochstufung auf Anhang 1 von so häufig gehaltenen Arten wie dem Graupapageien, die mit massiven Beschränkungen im Bereich Haltung und Handel einhergehen und mit der die EU erstmals eine schärfere Unterschutzstellung von nicht europäischen Arten fordert (wir berichteten), droht auch die Aufnahme von Arten auf Anhang 1, die bisher nicht unter Schutz gestellt waren.

Betroffen hiervon waren folgende Arten bzw. Gattungen: Psychedelischer Felsengecko (Cnemaspis psychedelica), Baumschleichen (Abronia Spp.), Mosobe Großkopfgecko (Paroedura masobe), Chinesische Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus), Borneo Taubwaran (Lanthanotus bornenensis).

Die sofortige Aufnahme in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens hätte für die Halter weitreichende Konsequenzen. Da die Tiere bisher keinerlei Schutzstatuts hatten, waren Weiter lesen „Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht“

Der Apfelschnecken-Krieg

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Was bisher an den Fronten geschah: Durchführungsbeschluss der EU an die Länder (Mitgliedsstaaten der EU) aus Brüssel vom November 2012: aus Pflanzenschutzgründen (weil manche ausgesetzte, in Südeuropa durchaus überlebende und fortpflanzungsfähige Apfelschnecken-Arten dort Reisfelder kahlfressen und Wasserpflanzen schädigen) und weil man die Arten der Gattung Pomacea nur schwer unterscheiden kann, wurde verfügt, dass sämtliche Vertreter der Gattung Pomacea (Apfelschnecken im weiteren Sinne)
1. nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und
2. nicht in der EU verbreitet werden dürfen.
(Ferner sind ständig in Wasser getaucht gehandelte Pflanzen zu überwachen, das nur am Rande und weil uns hier nur Tiere interessieren. Fakt ist aber: es ist eine Pflanzenschutz-Angelegenheit)
Die Staaten sind in dem Durchführungsbeschluss gehalten, die ihrerseits diesbezüglich geplanten Aktivitäten umgehend nach Brüssel zu melden. So weit, so schlecht.

In der Folge gab es diverse Apfelschneckenkriegsberichterstattungen mehr oder weniger qualifizierter Blätter mit mehr oder weniger richtigen oder falschen Aussagen.
Richtig war: ja, es ist keine EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Falsch war: Es ist auch keine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt. Richtig ist: die oben unter 1. und 2. genannten Grundvorgaben gelten direkt, aber sie richten sich eben an die zuständigen Staatsorgane und –behörden (in Deutschland das BMEL in Bonn/Berlin) und die haben die Fakten und Maßnahmen für ihr Land zu spezifizieren. Erst dann zeigt sich, was für deutsche Züchter und Händler und Halter von Apfelschnecken Sache ist bzw. sein wird.
Denn Verbot der Verbreitung in der EU heißt doch nicht automatisch Verbot der Verbreitung innerhalb Deutschlands? Oder doch, oder wie, oder was?

Unsere Hoffnung war nun:
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