Wenn Tierschutz zur Tierquälerei und Menschenverachtung wird

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Im August 2016 sprangen vermeintliche Tierschützer während einer Vorstellung im Delphinarium des Duisburger Zoos in das Delphinbecken, um dort gegen Tierquälerei zu protestieren. Zum selben Zeitpunkt tauchte in den sozialen Medien ein Video auf, in dem sich Tierrechtsaktivisten in der Form äußeren, dass Kindern von Zirkusartisten keine Schulbildung bräuchten, weil sie ja eh nur Tierquäler werden würden.

Beide Beispiele zeigen deutlich, wie radikal die Ansichten von Tierschützern und-rechtlern inzwischen geworden sind und wie wenig sie tatsächlich mit dem eigentlichen (oder vermeintlichen) Ziel zu tun haben. So haben sich die Tierschützer in Duisburg mit ihrer Aktion nicht nur selber in Gefahr gebracht, sondern vor allem auch die Gesundheit der Tiere, die sie doch eigentlich schützen wollen, massiv gefährdet. Weiter lesen „Wenn Tierschutz zur Tierquälerei und Menschenverachtung wird“

Tierschutz gilt nicht immer oder Manche Tiere sind gleicher als andere

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Das Wal- und Delfinschutzforum (WDSF) ist vielen Tierfreunden vor allem gegen den recht populistischen Feldzug gegen die Haltung von Delfinen in Menschenobhut bekannt. Kaum ein Monat vergeht, in dem die selbsternannten Walschützer nicht über die angeblich tierquälerischen Haltungsbedingungen auch in deutschen Delfinarien berichten. Allerdings scheint der Tierschutz bei den Aktivisten der gemeinnützigen und steuerbefreiten Körperschaft des privaten Rechts sich nicht auf alle Tiere zu beziehen, denn im sozialen Netzwerk Facebook postet jetzt ein Aktivist des Forums einen Beitrag, in dem er beschrieb wie er eine junge Ratte, die seine Katze mit ins Haus geschleppt hatte, mit einem Staubsauger tötete. Nachdem sein Beitrag zu heftigen Reaktionen führte, hat er ihn inzwischen gelöscht.

Was aber bleibt sind letztlich zwei Fragen.
Erstens – warum ist ein sogenannter Tierschützer nicht in der Lage eine Ratte von einer Maus zu unterscheiden, denn im Beitrag redet er von einer Maus, dass Bild des getöteten Tieres zeigt aber eindeutig eine junge Ratte.
Wie können denn fundierte Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Tieren (speziell Walen und Delfinen), denn damit brüstet sich das WDSF immer wieder, wenn grundlegende biologisch-morphologische Kenntnisse fehlen?

Die viel wichtigere Frage ist aber, warum das Leben einer Ratte offensichtlich so viel weniger wert ist, als das eines Delfins, denn tatsächlich hätte es zahlreiche Möglichkeiten gegeben, die Ratte leben einzufangen und die Methode, das Tier mit dem Staubsauger einzusaugen, zeigt von offensichtlich vorhandenem Ekel und der Gleichgültigkeit bezüglich des Lebens des Tieres. Stellt sich also die Frage, ob das WDSF nach schützenswerten und nicht schützenswerten Arten unterscheidet. In diesem Fall wäre die Gemeinnützigkeit in Frage zu stellen, mindestens aber muss sich jeder Unterstützer des WDSF fragen, ob für ihn denn auch nur Wale und Delfine schützenswert sind.

Bundeskanzlerin positioniert sich gegen Tierrechtsfanatiker

bundeskanzlerinEs ist die Standard-Methode radikaler oder einfach nur ahnungsloser und dabei gleichzeitig gefühlsduseliger Tierschützer: Sie appellieren an die Gefühle von Menschen, sie mögen doch bitte nicht herzlos sein und diese oder jene Tierquälerei schleunigst abstellen.

So wandte sich auch eine Bürgerin, Franka Lerner, höchst emotional direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Zunächst versichert sie der Kanzlerin anbiedernd, „ein großer Fan“ von ihr und wegen ihr in die CDU eingetreten zu sein, um dann „im Namen vieler tausend tierischer und menschlicher Seelen“ ein „Anliegen“ an sie zu richten.

Nämlich das Anliegen, Tiere in Zirkussen zu verbieten.

Natürlich nicht einfach so, sondern weil diese dort „unter Nahrungs- und Wasserentzug gesetzt, Schlägen, Quälereien und Misshandlungen, Kettenhaltung“ ausgesetzt und „ihr gesamtes Leben gedemütigt und gequält“ werden. Und ebenso selbstverständlich, ohne diese Behauptungen in irgendeiner Weise zu untermauern.

Dennoch die anklagende Frage an die Kanzlerin: „Warum schauen Sie zu?“

Nun hat Angela Merkel in dieser Woche antworten lassen. Und lässt das hoch emotionale und durch nichts als Gefühligkeit begründete Wehklagen der Tierschützerin mit Hinweisen auf Regelungen und Gesetze, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, abtropfen.

Merkel verweist zunächst auf das Grundgesetz: „Das Wohl der Tiere ist – wie Ihnen – vielen Menschen in Deutschland eine Herzensangelegenheit. 2002 hat dieses Anliegen Eingang in das Grundgesetz gefunden und damit Verfassungsrang erlangt.“ Damit weist sie geschickt darauf hin, dass Tierschutz eben nicht nur selbst ernannten Tierschützern, die das für sich lautstark und exklusiv reklamieren, sondern sehr vielen Menschen ein Anliegen ist. Auf dieser Basis nämlich haben wir in Deutschland zahlreiche Regelungen zum Wohle der Tiere. Das eben nicht von jenen bestimmt wird, die irgendwelchen verwirrten Ideologien anhängen und entsprechende Verleumdungen gegen Tierhalter einfach so glauben.

Denn tatsächlich gibt es die beklagten Missstände ja in der Regel gar nicht, und wenn doch, dann sind sie jederzeit über die bestehenden Gesetze und Leitlinien abzustellen. Dafür braucht es keine Verbote. Darauf weist Merkel deutlich hin, wenn sie auf den Grundsatz des Tierschutzgesetzes verweist: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Und auf dessen Konkretisierung in den „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Und schließlich weist Merkel die Briefschreiberin deutlich darauf hin, dass sie, sollte es tatsächlich Missstände geben, ja sehr wirkungsvoll dagegen vorgehen könne: „Hinweise über mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie jederzeit dem Veterinäramt melden.“ Denn die Beurteilung, ob eine Tierhaltung tatsächlich tierquälerisch ist oder nicht, obliegt nun einmal ausgebildeten Fachleuten, nicht selbst berufenen Empfinderinnen.

Ebenso erfreulich ist der Hinweis der Kanzlerin auf andere wichtige Grundrechte: „Einem Verbot der (Wild-) Tierhaltung im Zirkus sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt. Denn das wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit, also in Rechte, die ebenso Verfassungsrang genießen. Ein Verbot ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn das gleiche Ziel nicht auch mit milderen Mitteln zu erreichen wäre.“