Es ist die Standard-Methode radikaler oder einfach nur ahnungsloser und dabei gleichzeitig gefühlsduseliger Tierschützer: Sie appellieren an die Gefühle von Menschen, sie mögen doch bitte nicht herzlos sein und diese oder jene Tierquälerei schleunigst abstellen.
So wandte sich auch eine Bürgerin, Franka Lerner, höchst emotional direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Zunächst versichert sie der Kanzlerin anbiedernd, „ein großer Fan“ von ihr und wegen ihr in die CDU eingetreten zu sein, um dann „im Namen vieler tausend tierischer und menschlicher Seelen“ ein „Anliegen“ an sie zu richten.
Nämlich das Anliegen, Tiere in Zirkussen zu verbieten.
Natürlich nicht einfach so, sondern weil diese dort „unter Nahrungs- und Wasserentzug gesetzt, Schlägen, Quälereien und Misshandlungen, Kettenhaltung“ ausgesetzt und „ihr gesamtes Leben gedemütigt und gequält“ werden. Und ebenso selbstverständlich, ohne diese Behauptungen in irgendeiner Weise zu untermauern.
Dennoch die anklagende Frage an die Kanzlerin: „Warum schauen Sie zu?“
Nun hat Angela Merkel in dieser Woche antworten lassen. Und lässt das hoch emotionale und durch nichts als Gefühligkeit begründete Wehklagen der Tierschützerin mit Hinweisen auf Regelungen und Gesetze, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, abtropfen.
Merkel verweist zunächst auf das Grundgesetz: „Das Wohl der Tiere ist – wie Ihnen – vielen Menschen in Deutschland eine Herzensangelegenheit. 2002 hat dieses Anliegen Eingang in das Grundgesetz gefunden und damit Verfassungsrang erlangt.“ Damit weist sie geschickt darauf hin, dass Tierschutz eben nicht nur selbst ernannten Tierschützern, die das für sich lautstark und exklusiv reklamieren, sondern sehr vielen Menschen ein Anliegen ist. Auf dieser Basis nämlich haben wir in Deutschland zahlreiche Regelungen zum Wohle der Tiere. Das eben nicht von jenen bestimmt wird, die irgendwelchen verwirrten Ideologien anhängen und entsprechende Verleumdungen gegen Tierhalter einfach so glauben.
Denn tatsächlich gibt es die beklagten Missstände ja in der Regel gar nicht, und wenn doch, dann sind sie jederzeit über die bestehenden Gesetze und Leitlinien abzustellen. Dafür braucht es keine Verbote. Darauf weist Merkel deutlich hin, wenn sie auf den Grundsatz des Tierschutzgesetzes verweist: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Und auf dessen Konkretisierung in den „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Und schließlich weist Merkel die Briefschreiberin deutlich darauf hin, dass sie, sollte es tatsächlich Missstände geben, ja sehr wirkungsvoll dagegen vorgehen könne: „Hinweise über mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie jederzeit dem Veterinäramt melden.“ Denn die Beurteilung, ob eine Tierhaltung tatsächlich tierquälerisch ist oder nicht, obliegt nun einmal ausgebildeten Fachleuten, nicht selbst berufenen Empfinderinnen.
Ebenso erfreulich ist der Hinweis der Kanzlerin auf andere wichtige Grundrechte: „Einem Verbot der (Wild-) Tierhaltung im Zirkus sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt. Denn das wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit, also in Rechte, die ebenso Verfassungsrang genießen. Ein Verbot ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn das gleiche Ziel nicht auch mit milderen Mitteln zu erreichen wäre.“