Stellungnahme zum Artikel „Freiheit für die Fische“ (Zeit 40/2016)

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In dem Artikel „Freiheit für die Fische“ fordert Bernd Brunner die Abschaffung der Aquarien, da sie nur noch ein kitschiges Relikt vergangener Forschung seien, er bezeichnet die Aquaristik allgemein als Subkultur. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller ernsthaften Aquarianer, der nicht unwidersprochen hingenommen werden kann.

Zahlen des Zentralverbandes des Zoofachhandels (ZZF) e. V. geben an, dass sich 2015 in 4 % der deutschen Haushalte insgesamt 2 Mio. Aquarien befanden, also in insgesamt 1,6 Mio. Haushalten. Da in diesen Haushalten zu 70 % mehr als eine Person lebt, kann die Zahl der Aquarianer mit deutlich über 2 Mio. angegeben werden. Hier von einer Subkultur zu sprechen, ist schlichtweg diffamierend. Wie müsste man dann vor diesem Hintergrund die knapp 640.000 Golfer in Deutschland bezeichnen? Weiter lesen „Stellungnahme zum Artikel „Freiheit für die Fische“ (Zeit 40/2016)“

DV-TH fordert Verbot der Pferdehaltung

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Der Umgang mit Pferden ist für Mensch lebensgefährlich

Nachdem es Anfang Juli im österreichischen Korneuburg zu einem tragischen Reitunfall mit Todesfolge kam, fordert der Dachverband der Tierhalter (DV-TH) e.V. ein Verbot der Pferdehaltung, da Pferde eindeutig als Gefahrtier einzustufen sind. Nachweislich kommt es jedes Jahr zu zahlreichen, leider auch tödlich verlaufenden Unfällen im Umgang mit den Vierbeinern.

So oder so ähnlich müssten die Schlagzeilen lauten, wenn der DV-TH sich ähnlich polemisch verhalten würde, wie viele Tierschützer und –rechtler, die immer wieder gebetsmühlenartig eine Gefahrtierliste mit entsprechendem Haltungsverbot fordern. Erstaunlich allerdings, dass das Pferd dabei niemals genannt wird, es geht lediglich in der Hauptsache und Reptilien und andere sogenannte Exoten. Während bei letzteren aber die tatsächlich Zahl der Unfälle gegen Null geht, ist dies bei Pferden anders – nur, deren Lobby ist halt sehr stark, sodass sich kein Tierrechtler an diese herantraut.

Diese Vorgehensweise allerdings zeigt auf, dass es niemals um den Schutz vor echten Gefahren geht, vielmehr wird das Argument Gefahrtier gebracht, um andere Ziele, nämlich die schrittweise Abschaffung privater Tierhaltung zu erreichen.

Ein solches Vergehen wird vom DV-TH massiv beanstandet. Dem Verband geht es darum, statt mit Verboten mit Sachkunde die Tierhaltung zu verbessern und somit auch die Zahl von Unfällen zu reduzieren. Aus diesem Grund fordert er natürlich kein Verbot der Pferdehaltung, im Gegenteil, er setzt sich für eine sachkundige Haltung ein.

Pro Wildlife informiert falsch?!?

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Beim öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter Vorsitz von Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) ging es am 1. Juni 2016 um die Eindämmung der Wilderei, die Bekämpfung des illegalen Handelns mit Wildtieren und die Regulierung legaler Handelsmöglichkeiten.

Zu diesen Punkten fordert der DV-TH schon seit seiner Gründung, dass hier umsetzbare und wirkungsvolle Maßnahmen ergriffen werden, denn Wilderei und auch illegaler Handel stellen eine ernsthafte Bedrohung vieler wildlebender Arten dar. Der DV-TH schaut hier über den Tellerrand der reinen Tierhaltung hinaus und fordert einen effektiven Schutz wildlebender Tiere!

Teilnehmerin des Gespräches war auch Frau Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife. Sie machte sich erst gar nicht die Mühe, zwischen legalem und illegalem Handel zu unterscheiden, sondern forderte ein generelles Einfuhrverbot von Wildfängen. Ein solch generelles Verbot lehnt der DV-TH strikt ab, da es einerseits den betroffenen Ländern die Möglichkeit nimmt, ihre natürlichen Ressourcen wirtschaftlich zu nutzen und andererseits den Illegalen Handel nur befördert. Zudem sind dann Vernichtungsaktionen, wie sie in Australien jährlich mit tausenden Kakadus geschehen, nicht auszuschließen, was dem Verstä Weiter lesen „Pro Wildlife informiert falsch?!?“

Petition zum Schutz vor selbsternannten Tierrechtlern

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Diese Petition läuft seit dem 09.10.2014!!! Ohne das sich ernsthaft etwas tut!

Petition an den Deutschen Bundestag Oktober 2014 nach Ablehnung der Veröffentlichung
Sie wird leider nicht öffentlich gemacht, mal sehen, ob man sie trotzdem irgendwie unterstützen kann, ohne sie zu gefährden.

Zusammenfassung was bisher geschehen ist:
-Petition gestellt am 9.10.14
-Antwort Ausschuss zu „nicht öffentlicher Behandlung“
-Sodann Antwort des Ausschusses unter Beifügung der Stellungnahme des BMEL-Beamten am 9.12.14
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-Die Mitteilung, dass die Petition weiterbehandelt wird 13.2.15
-Schließlich kam dann im Mai 2015 die Mitteilung „liegt im Bundestag“.
-Seitdem „ruht der See“.

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Der Apfelschnecken-Krieg

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Was bisher an den Fronten geschah: Durchführungsbeschluss der EU an die Länder (Mitgliedsstaaten der EU) aus Brüssel vom November 2012: aus Pflanzenschutzgründen (weil manche ausgesetzte, in Südeuropa durchaus überlebende und fortpflanzungsfähige Apfelschnecken-Arten dort Reisfelder kahlfressen und Wasserpflanzen schädigen) und weil man die Arten der Gattung Pomacea nur schwer unterscheiden kann, wurde verfügt, dass sämtliche Vertreter der Gattung Pomacea (Apfelschnecken im weiteren Sinne)
1. nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und
2. nicht in der EU verbreitet werden dürfen.
(Ferner sind ständig in Wasser getaucht gehandelte Pflanzen zu überwachen, das nur am Rande und weil uns hier nur Tiere interessieren. Fakt ist aber: es ist eine Pflanzenschutz-Angelegenheit)
Die Staaten sind in dem Durchführungsbeschluss gehalten, die ihrerseits diesbezüglich geplanten Aktivitäten umgehend nach Brüssel zu melden. So weit, so schlecht.

In der Folge gab es diverse Apfelschneckenkriegsberichterstattungen mehr oder weniger qualifizierter Blätter mit mehr oder weniger richtigen oder falschen Aussagen.
Richtig war: ja, es ist keine EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Falsch war: Es ist auch keine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt. Richtig ist: die oben unter 1. und 2. genannten Grundvorgaben gelten direkt, aber sie richten sich eben an die zuständigen Staatsorgane und –behörden (in Deutschland das BMEL in Bonn/Berlin) und die haben die Fakten und Maßnahmen für ihr Land zu spezifizieren. Erst dann zeigt sich, was für deutsche Züchter und Händler und Halter von Apfelschnecken Sache ist bzw. sein wird.
Denn Verbot der Verbreitung in der EU heißt doch nicht automatisch Verbot der Verbreitung innerhalb Deutschlands? Oder doch, oder wie, oder was?

Unsere Hoffnung war nun:
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Keine Kastrationspflicht für Nasenbären?

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Erste Erfolge des DV-TH bei der Liste invasiver Arten („Alien Species‘)

Die Mitte Dezember von der Europäischen Kommission verabschiedete Liste zur Bekämpfung invasiver Arten ist vom Europäischen Parlament abgelehnt worden, mit dem Hinweis, dass sie einerseits nicht umfassend genug sei, andererseits aber auch nicht zielführend, da es nicht sinnvoll sei, eine einheitliche Liste für ganz Europa zu verwenden.
So ist beispielsweise der Nasenbär in Deutschland keine potentiell invasive Art, während dies in Spanien und Portugal anders aussieht.

Beim Waschbären ist die Sachlage anders, aber hier ist der Kleinräuber inzwischen so weit in Deutschland verbreitet, dass die in Menschenobhut befindliche Population keinerlei Rolle spielt, eine Gefahr ist somit durch sie nicht gegeben. Weiter lesen „Keine Kastrationspflicht für Nasenbären?“

PETA und der Heimtierschutz

animals-617305_1920Die Organisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals), die sich selber als Tierrechtsorganisation beschreibt und vor allem durch die teils provokante Werbung gegen die Pelzindustrie bekannt geworden ist, hat sich nun auch den Heimtieren zugewandt.
Auf ihrer Homepage gibt sie an, dass Millionen Heimtiere leiden, weil es keinen gesetzlichen Schutz gibt. Aus diesem Grund fordert PETA dies zu ändern.
Auf den ersten Blick klingt dies durchaus schlüssig und sinnvoll, bei genauem Hinsehen fordert PETA aber hier das Ende der Heimtierhaltung!

Im Einzelnen fordert PETA folgendes:
• Haltungsverordnung für alle „Heimtiere“
• Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel, etc.)
• Einführung eines Hundeführerscheins für Hundehalter
• Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
• Verbot der Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden das Verbot von „Exotenbörsen“
• Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
• Massive Eindämmung der Zucht aller „Heimtiere“
• Verbot von „Qualzuchten“
• Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel
• Ausbildungsverordnung für Mitarbeiter des Zoohandels
• Verbot für Jäger, tierische Mitbewohner abzuschießen
Eine Haltungsverordnung für alle Tiere (warum nur Heimtiere) könnte durchaus sinnhaft sein, wenn sie denn fachlich fundiert und auch umsetzbar ist.
In diese Richtung zielen ja beispielsweise die Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die es für Kleinvögel, Papageien, Zierfische, Reptilien und Säugetiere gibt. Die Gutachten sollen Mindeststandards setzen, die notwendig sind, um bestimmte Tierarten tiergerecht unterbringen und pflegen zu können. Weiter lesen „PETA und der Heimtierschutz“

Geplante Haltungsverbote von vielen Arten drohen nach der Verabschiedung der „Invasive Species Regulation“ durch die EU

chipmunk-429699_1920Die Liste potenziell invasiver Arten in der EU soll noch im November diesen Jahres von der Europäischen Union verabschiedet werden und viele dieser potenziell invasiven Arten sollen nach der Verabschiedung der Liste EU-weit verboten werden. Nähere Informationen finden sich unter folgendem Link.
Darunter sind allerdings auch viele Arten, die noch sehr häufig in privater Haltung angetroffen werden und deren invasives Potenzial nur für bestimmte Bereiche in Europa zutrifft, da hier vor allem das Klima ein Überleben der Arten ermöglicht und erlaubt – betroffen sind somit viele Mediterrane Länder, die sich für eine rigorose Listung potenziell invasiver Arten stark machen.
Aus England erreichen uns die Informationen, dass bisher außer Großbritannien kein anderes europäisches Land gegen die aktuelle Liste vorgeht – sei es aus blinder Zustimmung oder schlicht und einfach Ignoranz und Faulheit. Weiter lesen „Geplante Haltungsverbote von vielen Arten drohen nach der Verabschiedung der „Invasive Species Regulation“ durch die EU“

Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages

red-fire-fish-777029_1920In einer Anfrage einiger Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung auf Fragen zur Wildtierhaltung und zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag. Die Vorabfassung ist unter folgendem Link einsehbar und wir möchten hier nur auf einige Punkte eingehen.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung auf eine Fülle von Fachliteratur zur Tier-, Natur- und Artenschutzproblemen die im Zusammenhang mit Exoten stehen noch ein 18 monatiges Forschungsvorhaben vergibt, antwortet die Regierung, dass ihrer Meinung nach die Informationen über die Missstände in der Haltung von exotischen Tieren oder Wildtieren und deren Ursache nur sehr begrenzt verfügbar oder nicht vorhanden sind. Die wenigen gelisteten Quellen aus den Printmedien oder von Pro Wildlife sind somit laut der Bundesregierung keine ausreichende wissenschaftliche Basis, um Gesetzesänderungen zu rechtfertigen. Daher wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Studie zur „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben und vergeben. Zudem gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass die Begrifflichkeit der „exotischen Tiere und Wildtiere“ sehr viele und unterschiedliche Tiergruppen erfasst (Amphibien, Reptilien, Fische, Vögel und Säuger). Die Invertebraten wie Skorpione, Spinnen und Hundertfüßer werden auch von der Bundesregierung hier außer Acht gelassen – schaut man aber auf den geplanten Gesetzentwurf nach NRW, so wird man feststellen, dass auch einige dieser Tiere zukünftig nicht mehr gehalten werden dürfen. Weiter lesen „Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages“