DV-TH fordert Verbot der Pferdehaltung

horses-1348376_1920

Der Umgang mit Pferden ist für Mensch lebensgefährlich

Nachdem es Anfang Juli im österreichischen Korneuburg zu einem tragischen Reitunfall mit Todesfolge kam, fordert der Dachverband der Tierhalter (DV-TH) e.V. ein Verbot der Pferdehaltung, da Pferde eindeutig als Gefahrtier einzustufen sind. Nachweislich kommt es jedes Jahr zu zahlreichen, leider auch tödlich verlaufenden Unfällen im Umgang mit den Vierbeinern.

So oder so ähnlich müssten die Schlagzeilen lauten, wenn der DV-TH sich ähnlich polemisch verhalten würde, wie viele Tierschützer und –rechtler, die immer wieder gebetsmühlenartig eine Gefahrtierliste mit entsprechendem Haltungsverbot fordern. Erstaunlich allerdings, dass das Pferd dabei niemals genannt wird, es geht lediglich in der Hauptsache und Reptilien und andere sogenannte Exoten. Während bei letzteren aber die tatsächlich Zahl der Unfälle gegen Null geht, ist dies bei Pferden anders – nur, deren Lobby ist halt sehr stark, sodass sich kein Tierrechtler an diese herantraut.

Diese Vorgehensweise allerdings zeigt auf, dass es niemals um den Schutz vor echten Gefahren geht, vielmehr wird das Argument Gefahrtier gebracht, um andere Ziele, nämlich die schrittweise Abschaffung privater Tierhaltung zu erreichen.

Ein solches Vergehen wird vom DV-TH massiv beanstandet. Dem Verband geht es darum, statt mit Verboten mit Sachkunde die Tierhaltung zu verbessern und somit auch die Zahl von Unfällen zu reduzieren. Aus diesem Grund fordert er natürlich kein Verbot der Pferdehaltung, im Gegenteil, er setzt sich für eine sachkundige Haltung ein.

PETA und der Heimtierschutz

animals-617305_1920Die Organisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals), die sich selber als Tierrechtsorganisation beschreibt und vor allem durch die teils provokante Werbung gegen die Pelzindustrie bekannt geworden ist, hat sich nun auch den Heimtieren zugewandt.
Auf ihrer Homepage gibt sie an, dass Millionen Heimtiere leiden, weil es keinen gesetzlichen Schutz gibt. Aus diesem Grund fordert PETA dies zu ändern.
Auf den ersten Blick klingt dies durchaus schlüssig und sinnvoll, bei genauem Hinsehen fordert PETA aber hier das Ende der Heimtierhaltung!

Im Einzelnen fordert PETA folgendes:
• Haltungsverordnung für alle „Heimtiere“
• Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel, etc.)
• Einführung eines Hundeführerscheins für Hundehalter
• Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
• Verbot der Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden das Verbot von „Exotenbörsen“
• Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
• Massive Eindämmung der Zucht aller „Heimtiere“
• Verbot von „Qualzuchten“
• Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel
• Ausbildungsverordnung für Mitarbeiter des Zoohandels
• Verbot für Jäger, tierische Mitbewohner abzuschießen
Eine Haltungsverordnung für alle Tiere (warum nur Heimtiere) könnte durchaus sinnhaft sein, wenn sie denn fachlich fundiert und auch umsetzbar ist.
In diese Richtung zielen ja beispielsweise die Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die es für Kleinvögel, Papageien, Zierfische, Reptilien und Säugetiere gibt. Die Gutachten sollen Mindeststandards setzen, die notwendig sind, um bestimmte Tierarten tiergerecht unterbringen und pflegen zu können. Weiter lesen „PETA und der Heimtierschutz“

Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages

red-fire-fish-777029_1920In einer Anfrage einiger Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung auf Fragen zur Wildtierhaltung und zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag. Die Vorabfassung ist unter folgendem Link einsehbar und wir möchten hier nur auf einige Punkte eingehen.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung auf eine Fülle von Fachliteratur zur Tier-, Natur- und Artenschutzproblemen die im Zusammenhang mit Exoten stehen noch ein 18 monatiges Forschungsvorhaben vergibt, antwortet die Regierung, dass ihrer Meinung nach die Informationen über die Missstände in der Haltung von exotischen Tieren oder Wildtieren und deren Ursache nur sehr begrenzt verfügbar oder nicht vorhanden sind. Die wenigen gelisteten Quellen aus den Printmedien oder von Pro Wildlife sind somit laut der Bundesregierung keine ausreichende wissenschaftliche Basis, um Gesetzesänderungen zu rechtfertigen. Daher wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Studie zur „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben und vergeben. Zudem gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass die Begrifflichkeit der „exotischen Tiere und Wildtiere“ sehr viele und unterschiedliche Tiergruppen erfasst (Amphibien, Reptilien, Fische, Vögel und Säuger). Die Invertebraten wie Skorpione, Spinnen und Hundertfüßer werden auch von der Bundesregierung hier außer Acht gelassen – schaut man aber auf den geplanten Gesetzentwurf nach NRW, so wird man feststellen, dass auch einige dieser Tiere zukünftig nicht mehr gehalten werden dürfen. Weiter lesen „Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages“

Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!

bearded-dragon-742606_1920Der Begriff Gefahrtierverordnung ist derzeit nicht nur unter den Haltern sogenannter Exoten derzeit nahezu omnipräsent, nicht zuletzt weil das bevölkerungsreichste Bundesland NRW ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung hat. Ein Grund, der als wesentlich für die Einführung eines solchen Gesetzesvorhabens angebracht wird, ist die steigende Zahl an ausgesetzten Exoten, die für Behörden, insbesondere Feuerwehren zu vermehrten Einsätzen führen. Höchste Zeit also, sich einmal genauer mit den Zahlen zu beschäftigen.
Dabei fällt auf, dass es keine wirklich verlässlichen Zahlen gibt! Statistiken zu ausgesetzten Tieren gibt es offiziell nicht, sodass hier lediglich die Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes herangezogen werden können. Nach Aussagen des DTB sind in dem Verband angeschlossenen Tierheimen in den vergangenen 5 Jahren 30.000 Reptilien (die wohl den größten Teil aller gesetztesrelevanten Arten) ausmachen) aufgenommen worden. Dies sind dann pro Jahr etwa 6.000 Tiere. Gleichzeitig gibt der Tierschutzbund an, dass pro Jahr etwa 300.000 ausgesetzte Tiere (alle Nichtexoten wie Hund, Katze, Kaninchen, etc.) in den Tierheimen landen, alleine in der Urlaubszeit etwa 70.000 Tiere. Schaut man sich die Relationen an, dann fragt sich, warum gerade die Exoten so problematisiert werden, obwohl sie nur 2% der in den Tierheimen untergebrachten Tiere ausmachen. Weiter lesen „Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!“

Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?

crocodile-448624_1920Verschuldung, Nothaushalt, Haushaltssperre – all diese Vokabeln müssten den Landespolitikern in NRW mehr als geläufig sein.
Allein für das Jahr 2015 legten in NRW 24 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vor, im Jahr 2014 waren es sogar 60!
Gemeinsam ist diesen Kommunen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander geht.
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen verschärft dieses finanzielle Dilemma zusätzlich.
Anstatt den Kommunen jedoch bei der Bewältigung dieser enormen Aufgaben zu helfen und für eine langfristige und nachhaltige finanzielle Entlastung zu sorgen, plant NRW-Landesumweltminister Remmel mit der Einführung eines Gefahrtiergesetzes ein ideologisch gefärbtes Gesetzesvorhaben, welches einerseits an der Realität vorbeigeht, andererseits zusätzliche finanzielle Risiken birgt, die kaum absehbar sind und vor allem für die Kommunen zur erheblichen Belastung werden kann.

Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regulierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (hierunter versteht das Gesetz alle Wildtiere, die durch Größe, Kraft oder Giftigkeit dem Menschen gefährlich werden können) mit der Gefahr für die Bevölkerung, die von ihnen ausgeht. Sechs Unfälle mit Giftschlangen in zwei Jahren führt das NRW-Ministerium als Beleg für die Notwendigkeit an. Tatsächlich ist aber bei keinem dieser Ereignisse ein unbeteiligter Dritter gefährdet gewesen. Genau die Gefährdung unbeteiligter Dritter soll aber der Grund für die Einführung des Gesetzes sein. Weiter lesen „Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?“

Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?

chameleonNiedersachsen wird von einer rot-grünen Koalition regiert.
Der für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Meyer von den Grünen gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz in der Landwirtschaft,
ein Politikfeld, wo zweifellos noch viel Sinnvolles und Gutes für die Tiere erreicht werden kann.
Für die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen am 7. und 8. November 2015 in Osnabrück hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz der Partei nun
einen Entschließungsantrag vorgelegt, der den Tierschutz noch stärker in das Zentrum des regierungspolitische Handelns rücken will (siehe hier).
Neben zweifellos sinnvollen Vorschlägen und vielen eher vagen, aber wohlklingenden Absichtserklärungen lassen einige Passagen des Entschließungsantrags
leider darauf schließen, dass – wie in vielen Tierschutz-LAGs der Grünen – auch hier ideologische Tierrechtler federführend mitgewirkt haben.

So finden sich eine ganze Reihe hochproblematischer Formulierungen und Forderungen.
Der für Tierhalter und echte Tierschützer problematischste Aspekt ist Punkt 2 des Entschließungsantrags: „Heimtiere und Exoten in Privathaushalten – Verantwortung übernehmen“.
Ganz abgesehen davon, dass es ja gerade die Halter sind, die Verantwortung für die von ihnen gepflegten Tiere übernehmen, und dies in der großen Mehrheit mit viel Liebe,
Engagement und Fachwissen zum Wohle der Pfleglinge, werden hier einige sachlich problematische Aussagen getroffen und höchst gefährliche Forderungen erhoben.

Weiter lesen „Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?“

Haltungsverbote schützen nicht – im Gegenteil

Beispielbild
Beispielbild

Nach dem Fund eines Rindenskorpion (Centruroides gracilis) im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim
stellt sich weiterhin die Frage nach der Herkunft des Tieres.
Handelt es sich, wie allgemein vermutet um ein aus Privatbesitz entlaufenes Tier.
Wenn ja, dann zeigt sich an diesem Fall die entscheidende Schwachstelle von Haltungsverboten.

Denn – eigentlich dürfte es das Tier gar nicht geben, denn die Haltung dieser Skorpione ist in Bayern verboten, da sie als potentiell gefährlich für den Menschen gelten.
Dennoch existiert das Tier und demonstriert damit, dass ein Haltunsgverbot auf ganzer Linie scheitern muss.
Denn erstens werden, wie dieser Fall zeigt, die Tiere trotz Verbot weiterhin gehalten und zweitens steigert ein Verbot sogar die Gefahr für die Bevölkerung.
Denn aufgrund des Verbotes wird ein Halter, dem ein solches Tier entkommt, den Verlust niemals melden, da er ja in der Folge rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.
Folglich wird das Entkommen verschwiegen, was dazu führt, dass nun erst Recht ein unbeteiligter Dritter auf das Tier stoßen kann.

Statt Gefahr gebannt ist die Gefahr tatsächlich erst geschaffen worden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Riedmooser Skorpion um den ersten bekannt gewordenen Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres und dies eben nach Inkrafttreten des Haltungsverbotes. Mag man hier auch von einem Einzelfall sprechen, so ist doch offensichtlich, dass ein Verbot eben nicht zum Verschwinden der jeweiligen Arten aus Privatbesitz führt.
Im Gegenteil, gerade für eher unseriöse Halter, die den Kick des Verbotenen suchen, wird die jeweilige Tierart jetzt erst Recht interessant.

Während die Politik das Scheitern einer Verbotspolitik im Bereich weiche Drogen längst zugibt und sogar eine staatlich kontrollierte Abgabe diskutiert, wird bei Thema potentiell gefährlicher Tiere durch Haltungsverbote der Bevölkerung eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Statt purem Aktionismus, der ja schon bei den unleidlichen Verboten von „Kampfhunden“ kläglich versagt hat, ist es an der Zeit, dass die Politik sich mit den betroffenen Halterverbänden zusammensetzt, um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Diese könnte beispielsweise in einem je nach „Gefährlichkeit“ gestaffelten Sachkundenachweis in Kombination mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung liegen.
Diese würde dann beispielsweise haften, falls ein Tier entkommt und Kosten für die Suche entstehen. Auf diese Weise gäbe es keinen Grund, ein Entweichen zu verschweigen, was dann echter Bevölkerungsschutz wäre!
In einem weiteren Schritt sollten dann mit den Verbänden Sachkundenachweise für alle Tierarten erarbeitet werden.
Dies wäre echter Tierschutz, da hier das Wissen tatsächlich beim Tier in Form von tiergerechten Haltungsbedingungen ankäme und kein polemischer Aktionismus
auf Druck bestimmter Tierrechtsgruppen, deren Forderungen in fachlicher Hinsicht vollkommen unsinnig sind.

„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!

snake-590612_1280

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant, wie hier schon mehrfach berichtet, ein Verbot von gefährlichen Wildtieren.

Einen ersten Gesetzesentwurf legte das Umweltministerium unter Minister Johannes Remmel (Grüne) vor einem Jahr vor. Seitdem hagelt es Kritik an dem Vorhaben. Zahlreiche Institutionen und Verbände haben die vielen Fehler und die grundsätzlich falsche Richtung des geplanten Verbotes kritisiert, darunter die maßgeblichen Tierhalterverbände, die Zoos sowie auch wissenschaftliche Einrichtungen.

Besonders harsch fiel die Reaktion der kommunalen Verbände in NRW aus, also des Städtetags und des Landkreistags. Weiter lesen „„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!“

Stellungnahme zum Mambabiss in Mülheim

snake-653644_1280

Nachdem in Mühlheim ein Halter von seiner Schwarzen Mamba gebissen wurde, ist der Aufschrei in Politik und Presse riesig.
Fast reflexartig wird ein Haltungsverbot gefordert, ohne die Notwendigkeit und die Folgen eines solchen Verbots zu bedenken.
Sicherlich der Fall von Mühlheim ist tragisch, aber zunächst muss festgehalten werden, dass für unbeteiligte Dritte keinerlei Gefahr bestanden hat.
Insofern handelt es sich um einen Unfall bei der Ausübungen des Hobbys, wie er in Deutschland regelmäßig passiert.

Alleine in der Saison 2013/14 wurden ca. 3500 deutsche Skifahrer so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich war, im Jahr 2013
kamen alleine in den bayrischen Alpen 40 Menschen bei Bergtouren ums Leben . Nach einem Verbot dieses Sports schreit aber niemand.
Und auch bei Tieren spielen Reptilien im Hinblick auf schwere Verletzungen nur eine untergeordnete Rolle.
Alleine Pferde verursachen jährlich etwa 30.000 Unfälle, bei denen in 40% der Fälle Mädchen unter 14 Jahren betroffen sind. Vom Pferd als Gefahrtier spricht aber niemand,
von einem Haltungsverbot erst recht keiner.
Nun ist es die Aufgabe der Politik u.a., die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Zugegeben, eine Giftschlange oder ein Krokodil
können durchaus erheblich Verletzungen, ja sogar Todesfälle verursachen. Dennoch ist bisher kein Fall bekannt, in dem unbeteiligte Dritte von einem solchen Unfall
betroffen worden wären, während dies bei anderen Tieren (Hunde, Pferde) anders aussieht. Somit ist der Schrei nach einem generellen Haltungsverbot als rein ideologisch
einzustufen. Hier wird eine potentielle Gefahr per Gesetz vermeintlich ausgeschlossen, wären tatsächliche Gefahren einfach hingenommen werden.
Ein oft gehörtes Argument ist dabei, dass Wildtiere nicht in Gefangenschaft gehören und wenn, dann schon gar nicht in Privathand. Tatsächlich zeigen aber aktuelle Studien, wie die Arbeit von Richter et al. , dass es keinerlei Unterschied in den Bedürfnissen bezüglich der Haltung von Wild- und Haustieren gibt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbot von potentiell gefährlichen Reptilien bei gleichzeitigem Belassen der tatsächlich gefährlichen Pferdehaltung nicht nur inkonsequent, sondern geradezu schizophren.
Das Argument, dass Wildtiere nur von Profis, also Zoos gehalten werden sollen, ist ebenfalls realitätsfremd. Viele private Halter besitzen eine bemerkenswerte Expertise, von der auch die Zoos profitieren. Das Erhaltungszuchtprogramm des Balistars oder die Zuchtstation zur Erhaltung bedrohter Schildkrötenarten im Zoo Münster wären ohne private Halter unmöglich, bzw. nicht existent.

Private Haltung zu verbieten ist somit ein enormer Einschnitt in den Artenschutz, weil unweigerlich erhebliches Wissen verloren gehen würde.
Zudem sind Zoos überhaupt nicht in der Lage, alle bedrohten Arten nachzuzüchten, weil ihnen hierfür Platz und finanzielle Ressourcen fehlen.
Der Artenschutz braucht deshalb private Halter!
Dennoch ist es notwendig, die Haltung von Tieren in Menschenobhut besser zu regeln. Dabei gilt es aber nicht nur, potentiell gefährliche Tiere in Bezug auf deren Haltung zu regeln, sondern alle Tiere, denn letztlich hat jedes Tier ein Recht auf eine verhaltensgerechte Unterbringung. Seriöse Halter fordern dies schon lange, ihre Vorschläge werden aber von Seiten der Politik und ideologisch verblendeter Tierrechtler ignoriert.

Verbote sind halt vermeintlich einfacher, außerdem kann man als Politiker dem unkritischen Wahlvolk vermitteln, dass man durchgegriffen hat.
Was aber würde ein Verbot bringen. Letztlich würde die Gefahr für die Bevölkerung sogar steigen. Zwar würden sicherlich einige Halter ihr Hobby aufgeben (Die Frage ist, wohin die Tiere dann gehen?), es wird aber auch zahlreiche Menschen geben, die ihrem Hobby dann im Verborgenen frönen.
Wenn dann in einer solche illegalen Haltung ein Tier ausbricht, wird sicherlich niemand dies melden. Erst dann besteht eine tatsächliche Gefahr für Dritte nicht ohne, sondern wegen eines Verbots. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein Verbot die Haltung solcher Tiere für bestimmt Kreise, die nicht unbedingt zu den sachkundigen zählen, erst Recht interessant macht. Somit dürfte ein nicht unerheblicher Schwarzmarkt entstehen, der sich jeglicher Kontrolle entzieht. Dies ist weder aus tierschutz- noch artenschutzrechtlichen Aspekten wünschenswert. Zu glauben, die Entstehung eines solchen Marktes zu verhindern oder in austrocknen zu können ist ein Zeichen purer Naivität, bzw. bewusster Irreführung der Bevölkerung. Vergleichbares ist beispielsweise im Bereich Drogen nie gelungen, weshalb es ja inzwischen zurecht Überlegungen gibt, bestimmte Drogen unter staatlicher Aufsicht zuzulassen. Während also auf der einen Seite das Scheitern des Totalverbots anerkannt wird, soll auf der anderen Seite genau ein solches Verbot alle (nicht vorhandenen) Probleme lösen.
Satt also über Verbote langjährige und erfahrene Halter zu kriminalisieren, eine enormen Verlust an Wissen und Manpower zu verursachen und einen Schwarzmarkt zu schaffen, ist es an der Zeit, ideologiefrei an einem Sachkundenachweis zu arbeiten, der bürokratisch überschaubar ist (und damit finanzierbar) und ein echtes Plus für alle in Menschenobhut gehaltenen Tiere bringt, vom Meerschweinchen bis zur Riesenschlange.

Literatur

Hellberg, F. (2013) DAV Unfallstatistik – Kernaussagen für 2103. – Deutscher Alpenverein

Richter, T., Kunzmann, P., Hartmann, S. T. Blaha (2012): Wildtiere in Menschenhand
Überlegungen zum moralisch-rechtlichen und biologischen Status von Wildtieren. – Deutsches Tierärzteblatt, 11/2012

Schulz, D. (2013): Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport – Zahlen und Trends der Saison 2012/2013. – ARAG (ASU – Auswertungsstelle für Skiunfälle)

Gefahrentiergesetz NRW

python-101268_1280

Den Betreibern der Seite verbotspolitik.de wurde der aktuelle Entwurf zum „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten (Gefahrtiergesetz – GefTierG NRW)“ zugespielt! Dieser Entwurf solle alle interessierten die sich der Terraristik verschrieben haben und ist nur der Anfang um ein generelles Exotenverbot zu erreichen!

Den Entwurf finden sie hier!