Der Begriff Gefahrtierverordnung ist derzeit nicht nur unter den Haltern sogenannter Exoten derzeit nahezu omnipräsent, nicht zuletzt weil das bevölkerungsreichste Bundesland NRW ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung hat. Ein Grund, der als wesentlich für die Einführung eines solchen Gesetzesvorhabens angebracht wird, ist die steigende Zahl an ausgesetzten Exoten, die für Behörden, insbesondere Feuerwehren zu vermehrten Einsätzen führen. Höchste Zeit also, sich einmal genauer mit den Zahlen zu beschäftigen.
Dabei fällt auf, dass es keine wirklich verlässlichen Zahlen gibt! Statistiken zu ausgesetzten Tieren gibt es offiziell nicht, sodass hier lediglich die Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes herangezogen werden können. Nach Aussagen des DTB sind in dem Verband angeschlossenen Tierheimen in den vergangenen 5 Jahren 30.000 Reptilien (die wohl den größten Teil aller gesetztesrelevanten Arten) ausmachen) aufgenommen worden. Dies sind dann pro Jahr etwa 6.000 Tiere. Gleichzeitig gibt der Tierschutzbund an, dass pro Jahr etwa 300.000 ausgesetzte Tiere (alle Nichtexoten wie Hund, Katze, Kaninchen, etc.) in den Tierheimen landen, alleine in der Urlaubszeit etwa 70.000 Tiere. Schaut man sich die Relationen an, dann fragt sich, warum gerade die Exoten so problematisiert werden, obwohl sie nur 2% der in den Tierheimen untergebrachten Tiere ausmachen.
Hier zeigt sich doch deutlich, dass es nicht um Tierschutz an sich, sondern um reine Lobbyarbeit pro Hund und Katze und gegen Reptilien und Co geht. Denn würde man dem Tierschutzgedanken konsequent folgen, dann müsste auch die Haltung von Hund und Katze reglementiert, evtl. sogar verboten werden. Tierschutz sollte, wenn er richtig betrieben wird, sich vorurteilsfrei mit jedem Tier auseinandersetzen und gegen das Aussetzen jeglicher Tiere vorgehen – denn jedes ausgesetzte Tier ist eines zu viel. Wer aber eine Minderheit angreift und die große Masse offensichtlich hinnimmt, der betreibt keinen Tierschutz, sondern eine spendenorientierte Lobbypolitik!
Bleibt also noch die Sache mit der Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung. Hier gibt der Tierschutzbund an, dass der überwiegende Teil der aufgenommenen Reptilien in den Bereich Wasserschildkröten, Agamen (speziell Bartagamen) und Nattern fällt, also Arten, die dem Menschen nicht gefährlich werden können, also von einem entsprechenden Gesetz überhaupt nicht erfasst werden. Nun geht tatsächlich von einigen wenigen Tierarten eine Gefahr für den Menschen aus, die auch durchaus nicht verharmlost werden sollte. In den meisten gesetzlichen Regelungen werden Gefahrtiere dadurch definiert, dass sie durch Größe und/oder Kraft oder Gift dem Menschen gefährlich werden können.
Demnach sind jedes Rind, jedes Pferd und auch die meisten Hunde als Gefahrtiere einzustufen. Gerade durch Rinder, speziell Bullen und Pferde kommt es regelmäßig zu Todesfällen, bei den auf den Listen der Gefahrtierverordnungen zu findenden Arten sind Todesfälle aber nicht dokumentiert, insbesondere sind hier bei Unfällen keine unbeteiligten Dritten betroffen, bei Unfällen mit Pferden und Rindern schon.
So starb erst am 31.10.2015 eine Reiterin in Weilerswist durch einen Sturz vom Pferd, am selben Tag rannte ein Pferd über die stark befahrene A 2. Hier ist die Gefahr offensichtlich, eine Reglementierung oder gar ein Verbot wird aber nicht gefordert.
Ein Haltungsverbot von Exoten setzte also am falschen Ende an, wenn man die Begründungen der Politik und des Tierschutzes für bare Münze nimmt. Es verhindert keine konkreten Gefahren und auch im Bereich Tierschutz löst es nur einen Bruchteil der Probleme – im Gegenteil es schafft sogar neue. Denn gerade durch ein Verbot werden Tiere für die falsche Klientel interessant, bei der nicht das Interesse am Tier, sondern am Aufpolieren des Egos im Vordergrund steht.
Als Beispiel seien hier die unsäglicherweise so bezeichneten Kampfhunde genannt, der Zucht beispielsweise in NRW verboten und deren Haltung streng reglementiert ist. Tatsächlich sind die betroffenen Rassen aber auf Hundwiesen und an Treffpunkten von Hundehaltern regelmäßig auch als Welpen anzutreffen, dann nur oft als Mischlinge deklariert.
Gelöst wurde ein ohnehin nicht bestehendes Problem also durch das Verbot nicht, es wurde nur verschoben.
Mit dem Gefahrtiersetzt wird nichts anderes passieren. Konsequenter Tierschutz, für den sich der DV-TH einsetzt, bedeutet aber nicht Stigmatisierung von bestimmten Arten oder Rassen und deren Haltern, sondern Aufklärung über Bedürfnisse der Tiere und deren richtige Pflege.
Denn im Sinne des Tierschutzes ist es egal, ob ein Meerschweinchen oder eine Kornnatter falsch und damit tierschutzwidrig gehalten werden.
Tierschutz kennt weder Arten noch Rassen, sondern nur Tiere! Es ist also an der Zeit statt uneffektive und teure Verbotsgesetze zu erlassen, mit den Halterverbänden gemeinsam eine Aufklärungskampagne über die tiergerechte Haltung zu starten, denn nur Aufklärung und Vermittlung von Sachkunde hilft, Tierleid zu verhindern und gefahren zu minimieren.
Verboten hingegen kriminalisieren jeden, egal ob seriös oder nicht und führen zu einem Abtauchen in einen Schattenmarkt, was Probleme nicht löst, sondern neu schafft!