Stellungnahme zum Artikel „Freiheit für die Fische“ (Zeit 40/2016)

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In dem Artikel „Freiheit für die Fische“ fordert Bernd Brunner die Abschaffung der Aquarien, da sie nur noch ein kitschiges Relikt vergangener Forschung seien, er bezeichnet die Aquaristik allgemein als Subkultur. Dies ist ein Schlag ins Gesicht aller ernsthaften Aquarianer, der nicht unwidersprochen hingenommen werden kann.

Zahlen des Zentralverbandes des Zoofachhandels (ZZF) e. V. geben an, dass sich 2015 in 4 % der deutschen Haushalte insgesamt 2 Mio. Aquarien befanden, also in insgesamt 1,6 Mio. Haushalten. Da in diesen Haushalten zu 70 % mehr als eine Person lebt, kann die Zahl der Aquarianer mit deutlich über 2 Mio. angegeben werden. Hier von einer Subkultur zu sprechen, ist schlichtweg diffamierend. Wie müsste man dann vor diesem Hintergrund die knapp 640.000 Golfer in Deutschland bezeichnen? Weiter lesen „Stellungnahme zum Artikel „Freiheit für die Fische“ (Zeit 40/2016)“

Der Apfelschnecken-Krieg

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Was bisher an den Fronten geschah: Durchführungsbeschluss der EU an die Länder (Mitgliedsstaaten der EU) aus Brüssel vom November 2012: aus Pflanzenschutzgründen (weil manche ausgesetzte, in Südeuropa durchaus überlebende und fortpflanzungsfähige Apfelschnecken-Arten dort Reisfelder kahlfressen und Wasserpflanzen schädigen) und weil man die Arten der Gattung Pomacea nur schwer unterscheiden kann, wurde verfügt, dass sämtliche Vertreter der Gattung Pomacea (Apfelschnecken im weiteren Sinne)
1. nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und
2. nicht in der EU verbreitet werden dürfen.
(Ferner sind ständig in Wasser getaucht gehandelte Pflanzen zu überwachen, das nur am Rande und weil uns hier nur Tiere interessieren. Fakt ist aber: es ist eine Pflanzenschutz-Angelegenheit)
Die Staaten sind in dem Durchführungsbeschluss gehalten, die ihrerseits diesbezüglich geplanten Aktivitäten umgehend nach Brüssel zu melden. So weit, so schlecht.

In der Folge gab es diverse Apfelschneckenkriegsberichterstattungen mehr oder weniger qualifizierter Blätter mit mehr oder weniger richtigen oder falschen Aussagen.
Richtig war: ja, es ist keine EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Falsch war: Es ist auch keine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt. Richtig ist: die oben unter 1. und 2. genannten Grundvorgaben gelten direkt, aber sie richten sich eben an die zuständigen Staatsorgane und –behörden (in Deutschland das BMEL in Bonn/Berlin) und die haben die Fakten und Maßnahmen für ihr Land zu spezifizieren. Erst dann zeigt sich, was für deutsche Züchter und Händler und Halter von Apfelschnecken Sache ist bzw. sein wird.
Denn Verbot der Verbreitung in der EU heißt doch nicht automatisch Verbot der Verbreitung innerhalb Deutschlands? Oder doch, oder wie, oder was?

Unsere Hoffnung war nun:
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Keine Kastrationspflicht für Nasenbären?

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Erste Erfolge des DV-TH bei der Liste invasiver Arten („Alien Species‘)

Die Mitte Dezember von der Europäischen Kommission verabschiedete Liste zur Bekämpfung invasiver Arten ist vom Europäischen Parlament abgelehnt worden, mit dem Hinweis, dass sie einerseits nicht umfassend genug sei, andererseits aber auch nicht zielführend, da es nicht sinnvoll sei, eine einheitliche Liste für ganz Europa zu verwenden.
So ist beispielsweise der Nasenbär in Deutschland keine potentiell invasive Art, während dies in Spanien und Portugal anders aussieht.

Beim Waschbären ist die Sachlage anders, aber hier ist der Kleinräuber inzwischen so weit in Deutschland verbreitet, dass die in Menschenobhut befindliche Population keinerlei Rolle spielt, eine Gefahr ist somit durch sie nicht gegeben. Weiter lesen „Keine Kastrationspflicht für Nasenbären?“

Warum das Streifenhörnchen in Europa aussterben muss

chipmunk-449155_1280EU-Liste zu invasiven Arten hat kaum absehbare Folgen

In den Medien ist Brüssel derzeit nahezu omnipräsent. Kaum ein Tag, an dem nicht über Treffen der EU-Staaten zum Thema IS oder Flüchtlinge berichtet wird. Aber nicht alle Entscheidungen, die in Brüssel fallen, werden von der Presse und damit von der Öffentlichkeit wahrgenommen, obwohl sie durchaus erhebliche Auswirkungen haben.

Eine dieser Maßnahmen ist die Entscheidung der EU zum Umgang mit invasiven Arten. Hierbei handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten, die nicht in der EU heimisch sind, aber durch gewolltes oder ungewolltes Ausbringen angesiedelt werden können.
Natur- und Umweltschützer befürchten durch diese Invasoren erheblichen Schaden für die heimische Flora und Fauna, weshalb die EU beschlossen hat, diese Arten auf ihrem Gebiet auszurotten. Weiter lesen „Warum das Streifenhörnchen in Europa aussterben muss“

PETA und der Heimtierschutz

animals-617305_1920Die Organisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals), die sich selber als Tierrechtsorganisation beschreibt und vor allem durch die teils provokante Werbung gegen die Pelzindustrie bekannt geworden ist, hat sich nun auch den Heimtieren zugewandt.
Auf ihrer Homepage gibt sie an, dass Millionen Heimtiere leiden, weil es keinen gesetzlichen Schutz gibt. Aus diesem Grund fordert PETA dies zu ändern.
Auf den ersten Blick klingt dies durchaus schlüssig und sinnvoll, bei genauem Hinsehen fordert PETA aber hier das Ende der Heimtierhaltung!

Im Einzelnen fordert PETA folgendes:
• Haltungsverordnung für alle „Heimtiere“
• Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel, etc.)
• Einführung eines Hundeführerscheins für Hundehalter
• Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
• Verbot der Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden das Verbot von „Exotenbörsen“
• Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
• Massive Eindämmung der Zucht aller „Heimtiere“
• Verbot von „Qualzuchten“
• Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel
• Ausbildungsverordnung für Mitarbeiter des Zoohandels
• Verbot für Jäger, tierische Mitbewohner abzuschießen
Eine Haltungsverordnung für alle Tiere (warum nur Heimtiere) könnte durchaus sinnhaft sein, wenn sie denn fachlich fundiert und auch umsetzbar ist.
In diese Richtung zielen ja beispielsweise die Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die es für Kleinvögel, Papageien, Zierfische, Reptilien und Säugetiere gibt. Die Gutachten sollen Mindeststandards setzen, die notwendig sind, um bestimmte Tierarten tiergerecht unterbringen und pflegen zu können. Weiter lesen „PETA und der Heimtierschutz“

Geplante Haltungsverbote von vielen Arten drohen nach der Verabschiedung der „Invasive Species Regulation“ durch die EU

chipmunk-429699_1920Die Liste potenziell invasiver Arten in der EU soll noch im November diesen Jahres von der Europäischen Union verabschiedet werden und viele dieser potenziell invasiven Arten sollen nach der Verabschiedung der Liste EU-weit verboten werden. Nähere Informationen finden sich unter folgendem Link.
Darunter sind allerdings auch viele Arten, die noch sehr häufig in privater Haltung angetroffen werden und deren invasives Potenzial nur für bestimmte Bereiche in Europa zutrifft, da hier vor allem das Klima ein Überleben der Arten ermöglicht und erlaubt – betroffen sind somit viele Mediterrane Länder, die sich für eine rigorose Listung potenziell invasiver Arten stark machen.
Aus England erreichen uns die Informationen, dass bisher außer Großbritannien kein anderes europäisches Land gegen die aktuelle Liste vorgeht – sei es aus blinder Zustimmung oder schlicht und einfach Ignoranz und Faulheit. Weiter lesen „Geplante Haltungsverbote von vielen Arten drohen nach der Verabschiedung der „Invasive Species Regulation“ durch die EU“