Die Liste potenziell invasiver Arten in der EU soll noch im November diesen Jahres von der Europäischen Union verabschiedet werden und viele dieser potenziell invasiven Arten sollen nach der Verabschiedung der Liste EU-weit verboten werden. Nähere Informationen finden sich unter folgendem Link.
Darunter sind allerdings auch viele Arten, die noch sehr häufig in privater Haltung angetroffen werden und deren invasives Potenzial nur für bestimmte Bereiche in Europa zutrifft, da hier vor allem das Klima ein Überleben der Arten ermöglicht und erlaubt – betroffen sind somit viele Mediterrane Länder, die sich für eine rigorose Listung potenziell invasiver Arten stark machen.
Aus England erreichen uns die Informationen, dass bisher außer Großbritannien kein anderes europäisches Land gegen die aktuelle Liste vorgeht – sei es aus blinder Zustimmung oder schlicht und einfach Ignoranz und Faulheit.
Sollte die Liste, die momentan kursiert, mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden, so droht einigen Arten ein Haltungsverbot ab Januar 2016, welches nicht nur private Halter, sondern auch Zoologische Einrichtungen einschließt. Die betroffenen Tiere müssten gemäß den aktuellen Vorschlägen dann innerhalb von 2 Jahren exportiert und in Länder außerhalb der EU verbracht werden oder es droht eine Einschläferung der betroffenen Tiere.
Momentan werden beispielsweise folgende Arten/Gattungen diskutiert:
Chinesicher Muntjak (Muntiacus reevesi)
Fuchshörnchen (Sciurus niger)
Indischer Mungo (Herpestes edwardsii)
Nasenbär (Nasua)
Pallashörnchen (Callosciurus erythraeus)
Sibirisches Streifenhörnchen (Tamias sibiricus)
Waschbär (Procyon lotor)
Glanzkrähe (Corvus splendens)
Heiliger Ibis (Threskiornis aethiopicus)
Schwarzkopfruderente (Oxyura jamaicensis)
Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans)
Zierschildkröte (Chrysemys picta)
Sollte diese Liste erfolgreich verabschiedet werden, droht in naher Zukunft die Aufnahme weiterer Arten. Von Seiten der Tierschützer und –rechtler werden momentan Gerbils, verschiedene asiatische und südamerikanische Papageienarten sowie die Kleinfleck-Ginsterkatze und der Streifenskunk diskutiert. Anhand der aufgeführten Arten ist ersichtlich, dass sich das invasive Potenzial dieser Tiere nur auf Teile Europas erstreckt.
Was passiert mit allen den Tieren, die legal erworben wurden, wenn das Verbot droht? Man mag argumentieren, dass es in der EU eine weitgehend überschaubare Anzahl an Haltern von z. B. Nasenbären gibt, aber wie sieht es dann mit der Rotwangen-Schmuckschildkröte oder gar Streifenhörnchen aus? Zudem wurden die meisten dieser Tiere legal erworben und es erscheint juristisch höchst fraglich, ob die Tiere den rechtmäßigen Besitzern einfach weggenommen werden dürfen, wenn sie bei diesen artgerecht gehalten werden. Ganz zu schweigen von einer Tötung dieser Tiere, die ohne vernünftigen Grund gegen §1 des Tierschutzgesetzes verstoßen würde.
Was können Sie tun?
Schreiben Sie Ihrem Vertreter des Europäischen Parlaments und erklären Sie ihm, dass nicht alle aufgeführten Arten auf der Liste ein invasives Potenzial für ganz Europa haben, sondern dass dieses nur für bestimmte klimatische Regionen zutrifft. Sagen Sie ihm, dass es nicht im Sinne des Tierschutzes sein kann dass rechtmäßig erworbenen und artgerecht gehaltenen Tieren ein Export oder gar eine Tötung droht – vor allem in den Ländern, in denen sich die Art nicht ausbreiten kann und deren invasives Potenzial gegen Null geht!
Aktivieren Sie ihre Halterverbände, dass diese bei der Bundesregierung gegen eine Zustimmung der aktuellen Regelungen werben und dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen soll, eine differenzierte Liste zu erarbeiten, die nicht alle Arten ohne Rücksicht auf ein mögliches invasives Potenzial erfasst. Vielmehr ist notwendig, dass invasive Potenzial entsprechenden Regionen anzupassen und ein potenzielles Verbot auf die betroffenen Länder/Regionen zu beschränken, anstatt ein pauschales Haltungsverbot für die Europäische Union zu fordern.