Der Apfelschnecken-Krieg

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Was bisher an den Fronten geschah: Durchführungsbeschluss der EU an die Länder (Mitgliedsstaaten der EU) aus Brüssel vom November 2012: aus Pflanzenschutzgründen (weil manche ausgesetzte, in Südeuropa durchaus überlebende und fortpflanzungsfähige Apfelschnecken-Arten dort Reisfelder kahlfressen und Wasserpflanzen schädigen) und weil man die Arten der Gattung Pomacea nur schwer unterscheiden kann, wurde verfügt, dass sämtliche Vertreter der Gattung Pomacea (Apfelschnecken im weiteren Sinne)
1. nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und
2. nicht in der EU verbreitet werden dürfen.
(Ferner sind ständig in Wasser getaucht gehandelte Pflanzen zu überwachen, das nur am Rande und weil uns hier nur Tiere interessieren. Fakt ist aber: es ist eine Pflanzenschutz-Angelegenheit)
Die Staaten sind in dem Durchführungsbeschluss gehalten, die ihrerseits diesbezüglich geplanten Aktivitäten umgehend nach Brüssel zu melden. So weit, so schlecht.

In der Folge gab es diverse Apfelschneckenkriegsberichterstattungen mehr oder weniger qualifizierter Blätter mit mehr oder weniger richtigen oder falschen Aussagen.
Richtig war: ja, es ist keine EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Falsch war: Es ist auch keine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt. Richtig ist: die oben unter 1. und 2. genannten Grundvorgaben gelten direkt, aber sie richten sich eben an die zuständigen Staatsorgane und –behörden (in Deutschland das BMEL in Bonn/Berlin) und die haben die Fakten und Maßnahmen für ihr Land zu spezifizieren. Erst dann zeigt sich, was für deutsche Züchter und Händler und Halter von Apfelschnecken Sache ist bzw. sein wird.
Denn Verbot der Verbreitung in der EU heißt doch nicht automatisch Verbot der Verbreitung innerhalb Deutschlands? Oder doch, oder wie, oder was?

Unsere Hoffnung war nun:
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Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages

red-fire-fish-777029_1920In einer Anfrage einiger Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung auf Fragen zur Wildtierhaltung und zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag. Die Vorabfassung ist unter folgendem Link einsehbar und wir möchten hier nur auf einige Punkte eingehen.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung auf eine Fülle von Fachliteratur zur Tier-, Natur- und Artenschutzproblemen die im Zusammenhang mit Exoten stehen noch ein 18 monatiges Forschungsvorhaben vergibt, antwortet die Regierung, dass ihrer Meinung nach die Informationen über die Missstände in der Haltung von exotischen Tieren oder Wildtieren und deren Ursache nur sehr begrenzt verfügbar oder nicht vorhanden sind. Die wenigen gelisteten Quellen aus den Printmedien oder von Pro Wildlife sind somit laut der Bundesregierung keine ausreichende wissenschaftliche Basis, um Gesetzesänderungen zu rechtfertigen. Daher wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Studie zur „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben und vergeben. Zudem gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass die Begrifflichkeit der „exotischen Tiere und Wildtiere“ sehr viele und unterschiedliche Tiergruppen erfasst (Amphibien, Reptilien, Fische, Vögel und Säuger). Die Invertebraten wie Skorpione, Spinnen und Hundertfüßer werden auch von der Bundesregierung hier außer Acht gelassen – schaut man aber auf den geplanten Gesetzentwurf nach NRW, so wird man feststellen, dass auch einige dieser Tiere zukünftig nicht mehr gehalten werden dürfen. Weiter lesen „Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages“

Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!

bearded-dragon-742606_1920Der Begriff Gefahrtierverordnung ist derzeit nicht nur unter den Haltern sogenannter Exoten derzeit nahezu omnipräsent, nicht zuletzt weil das bevölkerungsreichste Bundesland NRW ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung hat. Ein Grund, der als wesentlich für die Einführung eines solchen Gesetzesvorhabens angebracht wird, ist die steigende Zahl an ausgesetzten Exoten, die für Behörden, insbesondere Feuerwehren zu vermehrten Einsätzen führen. Höchste Zeit also, sich einmal genauer mit den Zahlen zu beschäftigen.
Dabei fällt auf, dass es keine wirklich verlässlichen Zahlen gibt! Statistiken zu ausgesetzten Tieren gibt es offiziell nicht, sodass hier lediglich die Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes herangezogen werden können. Nach Aussagen des DTB sind in dem Verband angeschlossenen Tierheimen in den vergangenen 5 Jahren 30.000 Reptilien (die wohl den größten Teil aller gesetztesrelevanten Arten) ausmachen) aufgenommen worden. Dies sind dann pro Jahr etwa 6.000 Tiere. Gleichzeitig gibt der Tierschutzbund an, dass pro Jahr etwa 300.000 ausgesetzte Tiere (alle Nichtexoten wie Hund, Katze, Kaninchen, etc.) in den Tierheimen landen, alleine in der Urlaubszeit etwa 70.000 Tiere. Schaut man sich die Relationen an, dann fragt sich, warum gerade die Exoten so problematisiert werden, obwohl sie nur 2% der in den Tierheimen untergebrachten Tiere ausmachen. Weiter lesen „Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!“

Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?

crocodile-448624_1920Verschuldung, Nothaushalt, Haushaltssperre – all diese Vokabeln müssten den Landespolitikern in NRW mehr als geläufig sein.
Allein für das Jahr 2015 legten in NRW 24 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vor, im Jahr 2014 waren es sogar 60!
Gemeinsam ist diesen Kommunen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander geht.
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen verschärft dieses finanzielle Dilemma zusätzlich.
Anstatt den Kommunen jedoch bei der Bewältigung dieser enormen Aufgaben zu helfen und für eine langfristige und nachhaltige finanzielle Entlastung zu sorgen, plant NRW-Landesumweltminister Remmel mit der Einführung eines Gefahrtiergesetzes ein ideologisch gefärbtes Gesetzesvorhaben, welches einerseits an der Realität vorbeigeht, andererseits zusätzliche finanzielle Risiken birgt, die kaum absehbar sind und vor allem für die Kommunen zur erheblichen Belastung werden kann.

Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regulierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (hierunter versteht das Gesetz alle Wildtiere, die durch Größe, Kraft oder Giftigkeit dem Menschen gefährlich werden können) mit der Gefahr für die Bevölkerung, die von ihnen ausgeht. Sechs Unfälle mit Giftschlangen in zwei Jahren führt das NRW-Ministerium als Beleg für die Notwendigkeit an. Tatsächlich ist aber bei keinem dieser Ereignisse ein unbeteiligter Dritter gefährdet gewesen. Genau die Gefährdung unbeteiligter Dritter soll aber der Grund für die Einführung des Gesetzes sein. Weiter lesen „Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?“

Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?

chameleonNiedersachsen wird von einer rot-grünen Koalition regiert.
Der für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Meyer von den Grünen gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz in der Landwirtschaft,
ein Politikfeld, wo zweifellos noch viel Sinnvolles und Gutes für die Tiere erreicht werden kann.
Für die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen am 7. und 8. November 2015 in Osnabrück hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz der Partei nun
einen Entschließungsantrag vorgelegt, der den Tierschutz noch stärker in das Zentrum des regierungspolitische Handelns rücken will (siehe hier).
Neben zweifellos sinnvollen Vorschlägen und vielen eher vagen, aber wohlklingenden Absichtserklärungen lassen einige Passagen des Entschließungsantrags
leider darauf schließen, dass – wie in vielen Tierschutz-LAGs der Grünen – auch hier ideologische Tierrechtler federführend mitgewirkt haben.

So finden sich eine ganze Reihe hochproblematischer Formulierungen und Forderungen.
Der für Tierhalter und echte Tierschützer problematischste Aspekt ist Punkt 2 des Entschließungsantrags: „Heimtiere und Exoten in Privathaushalten – Verantwortung übernehmen“.
Ganz abgesehen davon, dass es ja gerade die Halter sind, die Verantwortung für die von ihnen gepflegten Tiere übernehmen, und dies in der großen Mehrheit mit viel Liebe,
Engagement und Fachwissen zum Wohle der Pfleglinge, werden hier einige sachlich problematische Aussagen getroffen und höchst gefährliche Forderungen erhoben.

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