Stellungnahme zum Mambabiss in Mülheim

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Nachdem in Mühlheim ein Halter von seiner Schwarzen Mamba gebissen wurde, ist der Aufschrei in Politik und Presse riesig.
Fast reflexartig wird ein Haltungsverbot gefordert, ohne die Notwendigkeit und die Folgen eines solchen Verbots zu bedenken.
Sicherlich der Fall von Mühlheim ist tragisch, aber zunächst muss festgehalten werden, dass für unbeteiligte Dritte keinerlei Gefahr bestanden hat.
Insofern handelt es sich um einen Unfall bei der Ausübungen des Hobbys, wie er in Deutschland regelmäßig passiert.

Alleine in der Saison 2013/14 wurden ca. 3500 deutsche Skifahrer so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich war, im Jahr 2013
kamen alleine in den bayrischen Alpen 40 Menschen bei Bergtouren ums Leben . Nach einem Verbot dieses Sports schreit aber niemand.
Und auch bei Tieren spielen Reptilien im Hinblick auf schwere Verletzungen nur eine untergeordnete Rolle.
Alleine Pferde verursachen jährlich etwa 30.000 Unfälle, bei denen in 40% der Fälle Mädchen unter 14 Jahren betroffen sind. Vom Pferd als Gefahrtier spricht aber niemand,
von einem Haltungsverbot erst recht keiner.
Nun ist es die Aufgabe der Politik u.a., die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Zugegeben, eine Giftschlange oder ein Krokodil
können durchaus erheblich Verletzungen, ja sogar Todesfälle verursachen. Dennoch ist bisher kein Fall bekannt, in dem unbeteiligte Dritte von einem solchen Unfall
betroffen worden wären, während dies bei anderen Tieren (Hunde, Pferde) anders aussieht. Somit ist der Schrei nach einem generellen Haltungsverbot als rein ideologisch
einzustufen. Hier wird eine potentielle Gefahr per Gesetz vermeintlich ausgeschlossen, wären tatsächliche Gefahren einfach hingenommen werden.
Ein oft gehörtes Argument ist dabei, dass Wildtiere nicht in Gefangenschaft gehören und wenn, dann schon gar nicht in Privathand. Tatsächlich zeigen aber aktuelle Studien, wie die Arbeit von Richter et al. , dass es keinerlei Unterschied in den Bedürfnissen bezüglich der Haltung von Wild- und Haustieren gibt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbot von potentiell gefährlichen Reptilien bei gleichzeitigem Belassen der tatsächlich gefährlichen Pferdehaltung nicht nur inkonsequent, sondern geradezu schizophren.
Das Argument, dass Wildtiere nur von Profis, also Zoos gehalten werden sollen, ist ebenfalls realitätsfremd. Viele private Halter besitzen eine bemerkenswerte Expertise, von der auch die Zoos profitieren. Das Erhaltungszuchtprogramm des Balistars oder die Zuchtstation zur Erhaltung bedrohter Schildkrötenarten im Zoo Münster wären ohne private Halter unmöglich, bzw. nicht existent.

Private Haltung zu verbieten ist somit ein enormer Einschnitt in den Artenschutz, weil unweigerlich erhebliches Wissen verloren gehen würde.
Zudem sind Zoos überhaupt nicht in der Lage, alle bedrohten Arten nachzuzüchten, weil ihnen hierfür Platz und finanzielle Ressourcen fehlen.
Der Artenschutz braucht deshalb private Halter!
Dennoch ist es notwendig, die Haltung von Tieren in Menschenobhut besser zu regeln. Dabei gilt es aber nicht nur, potentiell gefährliche Tiere in Bezug auf deren Haltung zu regeln, sondern alle Tiere, denn letztlich hat jedes Tier ein Recht auf eine verhaltensgerechte Unterbringung. Seriöse Halter fordern dies schon lange, ihre Vorschläge werden aber von Seiten der Politik und ideologisch verblendeter Tierrechtler ignoriert.

Verbote sind halt vermeintlich einfacher, außerdem kann man als Politiker dem unkritischen Wahlvolk vermitteln, dass man durchgegriffen hat.
Was aber würde ein Verbot bringen. Letztlich würde die Gefahr für die Bevölkerung sogar steigen. Zwar würden sicherlich einige Halter ihr Hobby aufgeben (Die Frage ist, wohin die Tiere dann gehen?), es wird aber auch zahlreiche Menschen geben, die ihrem Hobby dann im Verborgenen frönen.
Wenn dann in einer solche illegalen Haltung ein Tier ausbricht, wird sicherlich niemand dies melden. Erst dann besteht eine tatsächliche Gefahr für Dritte nicht ohne, sondern wegen eines Verbots. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein Verbot die Haltung solcher Tiere für bestimmt Kreise, die nicht unbedingt zu den sachkundigen zählen, erst Recht interessant macht. Somit dürfte ein nicht unerheblicher Schwarzmarkt entstehen, der sich jeglicher Kontrolle entzieht. Dies ist weder aus tierschutz- noch artenschutzrechtlichen Aspekten wünschenswert. Zu glauben, die Entstehung eines solchen Marktes zu verhindern oder in austrocknen zu können ist ein Zeichen purer Naivität, bzw. bewusster Irreführung der Bevölkerung. Vergleichbares ist beispielsweise im Bereich Drogen nie gelungen, weshalb es ja inzwischen zurecht Überlegungen gibt, bestimmte Drogen unter staatlicher Aufsicht zuzulassen. Während also auf der einen Seite das Scheitern des Totalverbots anerkannt wird, soll auf der anderen Seite genau ein solches Verbot alle (nicht vorhandenen) Probleme lösen.
Satt also über Verbote langjährige und erfahrene Halter zu kriminalisieren, eine enormen Verlust an Wissen und Manpower zu verursachen und einen Schwarzmarkt zu schaffen, ist es an der Zeit, ideologiefrei an einem Sachkundenachweis zu arbeiten, der bürokratisch überschaubar ist (und damit finanzierbar) und ein echtes Plus für alle in Menschenobhut gehaltenen Tiere bringt, vom Meerschweinchen bis zur Riesenschlange.

Literatur

Hellberg, F. (2013) DAV Unfallstatistik – Kernaussagen für 2103. – Deutscher Alpenverein

Richter, T., Kunzmann, P., Hartmann, S. T. Blaha (2012): Wildtiere in Menschenhand
Überlegungen zum moralisch-rechtlichen und biologischen Status von Wildtieren. – Deutsches Tierärzteblatt, 11/2012

Schulz, D. (2013): Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport – Zahlen und Trends der Saison 2012/2013. – ARAG (ASU – Auswertungsstelle für Skiunfälle)