Koalitionsvertrag Tierschutz
Onlinemeeting zum Import und Haltungsverbot für Exoten
Wieder ein Onlinemeeting, in dem Import- und Haltungsverbote und Vorschriften von Exoten diskutiert werden. Deutschland ist in der EU durch BNA, ZZF und DV-TH gut vertreten aber was ist mit all den anderen Mitgliedsstaaten?
Unsere französischen Freunde zeigen Aktivität und die bekannten Kämpfer in UK unterstützen sich immer noch sehr…aber was ist mit all den anderen?
Wo seid Ihr?
Wer seid Ihr?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf um zusammen zu arbeiten.
Studie zur Züchtbarkeit von Agamen aus Sri Lanka
Die Vertreter des DVTH e.V. in den Gremien berichten:
Hochrangige politische Beauftragte des World Conservation Monitoring Centers (UNEP-WCMC) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen haben unsere Vertreter gebeten, sie zu unterstützen, dass Tierhalter und Händler von Agamiden-Arten aus Sri Lanka im Rahmen einer von CITES in Auftrag gegebenen Studie, einen Fragebogen zur Zucht dieser Tiere in menschlicher Obhut ausfüllen. Die Studie wurde von Ländern wie den USA und Sri Lanka für die drei Arten gefordert, die auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz in CITES II (Anhang B) aufgenommen wurden, da die USA und Sri Lanka in Frage stellten, ob die Arten wirklich in menschlicher Obhut gezüchtet wurden. Die drei Arten sind Ceratophora aspera, C. stoddartii und Lyriocephalus scutatus. Auf diese Weise ist es gelungen, eine Reihe von Züchtern für die Beantwortung des Fragebogens zu gewinnen, was insbesondere von Kollegen in Deutschland unterstützt wird. Die Studie wird hoffentlich zeigen, dass diese Arten in europäischen Haltungen gezüchtet werden und dass der Schmuggel von Wildfängen in einer geringeren Größenordnung erfolgt und diese Arten daher nicht in den Anhang CITES I (Anhang A) aufgewertet werden sollten.
Aktivitätsreport des DVTH
Die Aktiven des DVTH setzen sich in den verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Gremien für einen möglichst umfassenden Erhalt der Heimtierhaltung ein. Es werden die gesellschaftlichen Werte der privaten und öffentlichen Tierhaltung kommuniziert und verteidigt.
Eine öffentliche Diskussion der Mittel und der handelnden Personen vermeiden wir, um die Effektivität unserer Aktionen nicht zu gefährden. Die finanziellen Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Finanzierung der Teilnahme an der Gremienarbeit verwendet.
Von den Aktiven erhalten wir Berichte über ihren Einsatz, Erfolge und Misserfolge. Leider gewinnen wir nicht immer mit unseren Argumenten. Die Reichweite unserer Aktivitäten ist durch die vorhandenen Mittel und die Wichtung über die vorhandenen Mitgliederzahlen begrenzt. Mitgliederwerbung und aquirieren von zahlenden Mitgliedern sowie Spenden sollen unsere Wirkung erweitern.
Bericht aus dem CITES Animals Committee
Die Tagesordnungspunkte für die Sitzungen des CITES-Animals Committee werden schrittweise veröffentlicht (siehe Link). Die Konferenz soll Mitte Juli in Genf stattfinden, und das CITES-Sekretariat besteht derzeit noch darauf, dass es wie geplant stattfinden wird (es gibt derzeit Gerüchte, dass das Meeting über eine Online-Verbindung zu einer virtuellen Konferenz umorganisiert werden könnte). Unabhängig vom Format werden DVTH-Vertreter teilnehmen. Eine Unterstützung zu der Wahl der Themengebiete und bei der Argumentation ist erwünscht. Fragen, wie der Zucht von CITES-Arten in menschlicher Obhut, Nachhaltigkeitsprüfungen, dem Lebensunterhalt lokaler menschlicher Populationen, der regelmäßigen Überprüfung der Anhänge und der Überprüfung von Arten, die in den relevanten Handel aufgenommen werden – sowohl aus der Wildnis als auch aus in menschlicher Obhut gezüchtete / gartenbauliche Quellen usw. – werden von den Aktiven des Vereins vertreten. Der Link zur Tagesordnung lautet:
https://cites.org/eng/com/ac/31/index.php
Bericht der Konferenz zu einem nachhaltigen Handel mit Reptilien und Amphibien, Brüssel Dezember 2019
Zusammen mit einer hervorragenden Vertretung aus Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden und Belgien hat das Sustainable Users Network mit dem DVTH einen wesentlich dazu beigetragen, die Ergebnisse einer Brüsseler Konferenz zum nachhaltigen Handel mit Reptilien und Amphibien, die von der belgischen Regierung durchgeführt wurde, abzuschwächen oder teilweise zu verhindern. Ziel der Konferenz war es, letztendlich umfassende Kontrollen des Handels mit Wildtieren und die Einführung einer Positivliste für ganz Europa durch ein entsprechendes Ergebnispapier bei der Europäischen Kommission vorzuschlagen. Auch die Aufnahme weiterer Arten in die Verbotsliste für die Richtlinie über invasive gebietsfremde Arten wurde von Referenten auf der Veranstaltung dringend empfohlen – auch hier konnte unsererseits durch Argumente die Forderung relativiert werden.
Bericht zu Invasiven Arten
Im vergangenen Jahr waren erhebliche Erfolge bei der Verhinderung weiterer Arten zu verzeichnen, die seit Ende 2018 in die Richtlinie über invasive gebietsfremde Arten der EU aufgenommen werden sollten. Dies hat viel Lobbyarbeit und schriftliche Einreichung von Beiträgen bei der Europäischen Kommission und den Wissenschafts- und Verwaltungsbehörden der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erforderlich gemacht – sowohl vom Sustainable Users Network mit dem DVTH als auch von Kollegen in anderen Organisationen, insbesondere in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien. Unsere Bemühungen haben sich offensichtlich als sehr erfolgreich erwiesen und werfen ausreichende Fragen und Zweifel auf, dass sie zumindest die Hinzufügung weiterer Arten verzögert haben. Wir warten darauf, was die Europäische Kommission mit Vorschlägen zur Überarbeitung bzw. neuen Vorschlägen in der Zeit der Covid19-Situation machen wird und werden darauf reagieren.
Es liegen weitere Berichte von Kooperationen und Bewertungen der aktuellen Situation vor, über die wir kurzfristig berichten.
2019 neu aufgenommene Tierarten in CITES
Was jetzt für Sie als Halter zu tun ist
Eine Kurzleitfaden von DVTH e.V., DGHT e.V. & the Pet Factory
Bei der letzten CITES Konferenz in Genf wurden zahlreiche Arten, die für die Terraristik von Bedeutung sind, in den Anhängen I und II des Washingtoner Artenschutzabkommens (Anhang A bzw. Anhang B der BArtSchV) aufgenommen, bzw. wurden neu eingestuft. Die nationalen Behörden haben diese Beschlüsse nunmehr in geltendes Recht umzusetzen.
Folgende Arten sind hiervon betroffen:
Deutscher Name | Wissenschaftlicher Name | Bisheriger Schutzstatus | Neuer Schutzstatus |
Säugetiere |
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Zwergotter | Aonyx cinereus | Anhang II | Anhang I |
Indischer Fischotter | Lutrogale perspicillata | Anhang II | Anhang I |
Vögel |
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Königsfasan | Syrmaticus reevesii | Keiner | Anhang II |
Schwarzhals-Kronenkranich | Balearica pavonina | Anhang II | Anhang I |
Reptilien |
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Spitzkrokodil | Crocodylus acutus | Mexikanische Population Anhang I | Mexikanische Population Anhang II (Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) |
Schwarzlippen-Agame | Calotes nigrilabris | Kein Schutzstatus | Antrag wurde durch Sri Lanka zurückgezogen |
Schönechse | Calotes pethiyagodai | Kein Schutzstatus | Antrag wurde durch Sri Lanka zurückgezogen |
Hornagame | Ceratophora aspera | Kein Schutzstatus | Anhang II (Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) |
Hornagame | Ceratophora stoddartii | Kein Schutzstatus | Anhang II (Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) |
Hornagame | Ceratophora erdeleni | Kein Schutzstatus | Anhang I |
Hornagame | Ceratophora tennenti | Kein Schutzstatus | Anhang I |
Hornagame | Ceratophora karu | Kein Schutzstatus | Anhang I |
Taubagame | Cophotis ceylanica | Kein Schutzstatus | Anhang I |
Taubagame | Cophotis dumbara | Kein Schutzstatus | Anhang I |
Lyrakopfagame | Lyriocephalus scutatus | Kein Schutzstatus | Anhang II (Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken) |
Höhlengeckos | Goniurosaurus spp.mit Populationen aus China und Vietnam | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Tokee | Gekko gecko | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Grenadinen-Zwerggecko | Gonatodes daudini | Kein Schutzstatus | Anhang I |
Madagaskar-Großkopfgecko | Paroedura androyensis | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Schwarzleguane | Ctenosaura spp. | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Spinnenschwanzviper | Pseudocerastes urarachnoides | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Bourrets Scharnierschildkröte | Cuora bourreti | Anhang II | Anhang I |
Südvietnamesische Scharnierschildkröte |
Cuora picturata | Anhang II | Anhang II |
Annam-Sumpfschildkröte | Mauremys annamensis | Anhang II | Anhang I |
Indische Sternschildkröte | Geochelone elegans | Anhang II | Anhang I |
Spaltenschildkröte | Malacochersus tornieri | Anhang II | Anhang I |
Amphibien |
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Glasfrösche | Hyalinobatrachium, Centrolene, Cochranella und Sachatamia | Kein Schutzstatus | Antrag auf Aufnahme in Anhang II wurde abgelehnt |
Stachelmolch | Echinotriton chinhaiensis | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Stachelmolch | Echinotriton maxiquadratus | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Warzenmolche | Paramesotriton spp. | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Krokodilmolche | Tylototriton spp. | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Spinnentiere |
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Ornamentvogelspinnen | Poecilotheria spp. | Kein Schutzstatus | Anhang II |
Generell gilt:
Der neue Schutzstatus tritt 90 Tage nach Verabschiedung in Kraft. Dies gilt sowohl für die Arten, die in Anhang II aufgenommen wurden, als auch für jene, die in Anhang I aufgenommen wurden. Dies bedeutet für Sie: spätestens zum 01. Dezember 2019 müssen Sie die Haltung der Tiere gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV Ihrer Behörde anzeigen.
Generelles Vorgehen bei Tieren, die bislang keinen Schutzstatus hatten:
Für alle Arten (unabhängig ob WA I oder WA II), die bislang nicht durch das WA geschützt waren, gilt:
Melden Sie Ihre Tiere bei der für Sie zuständigen Artenschutzbehörde an. Zum Nachweis darüber, wann die Tiere von Ihnen erworben wurden, gilt die freie Beweisführung – Sie können also Kaufbelege, Überweisungsbelege, Kaufvertrag oder sonstige Unterlagen nutzen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Tiere bereits vor der Unterschutzstellung erworben haben. Haben Sie keinen der oben genannten Belege, so können Sie auch Zeugen benennen, die bezeugen, dass die Tiere bereits vor der Unterschutzstellung in Ihrem Besitz waren. Bei Arten, die eine individuelle Färbung haben, kann optional auch ein Foto beigefügt werden.
Da bislang aber noch keine Angaben zu einer Dokumentation / Kennzeichnung verfügbar sind, ist dieses entbehrlich – im Zweifelsfall setzen Sie sich mit Ihrer Artenschutzbehörde in Verbindung.
Mit Aufnahme der neu gelisteten in die BArtSchV gilt auch für diese, dass in der Regel eine Kennzeichnungs- und / oder Dokumentationspflicht besteht. Betroffen hiervon sind vorrangig Arten, die in Anhang I (Anhang A) gelistet sind (siehe auch Anlage 6 der BArtSchV).
Für große Echsen sowie für Schildkröten empfiehlt sich zur Kennzeichnung (soweit dies aufgrund von Größe / Gewicht der Tiere möglich ist) ein Transponder.
Zur Meldung der Tiere haben wir Ihnen auf unseren Webseiten einen Tierbestandsmeldung sowie einen Zeugenbogen beigefügt, den Sie ausgefüllt an Ihre zuständige Artenschutzbehörde senden können.
Vorgehen bei Arten, die bislang keinen Schutzstatus hatten und nunmehr direkt in WA I (Anhang I) gestuft wurden:
Die Vorgehensweise entspricht wie zuvor beschrieben.
Möchten Sie die Tiere aber weitergeben, so müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde zudem eine EG-Bescheinigung 338/97 (ehemals Cites-Bescheinigung) mit Vermarktungserlaubnis beantragen.
Vorgehen bei Arten, die vormals in Anhang II (Anhang B) gelistet waren und nunmehr in Anhang I (Anhang B) eingestuft wurden:
In der Regel sollten Sie die Arten, die bislang in Anhang II gelistet waren, bereits Ihrer Behörde gemeldet haben. In diesem Fall brauchen Sie zunächst erst einmal nichts weiter zu tun.
Lediglich im Fall der Weitergabe müssen Sie für die Tiere eine EG-Bescheinigung 338/97 (ehemals Cites-Bescheinigung) mit Vermarktungserlaubnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass es bundesländer-spezifisch notwendig sein kann, fortlaufende Dokumentationen zu führen!
Sobald wir Informationen über die Dokumentation / Kennzeichnung bezüglich der neu gelisteten Arten haben, werden wir Sie auf unseren Webseiten (www.dv-th.de, https://thepetfactory.de, www.dght.de ) informieren.
Neues aus Brüssel
Im Gespräch mit verschiedenen Offizillien und Beamten konnte ich mir
einen Überblick über einige der Vorschläge zu CITES – Listungen
verschaffen, die mehr oder weniger sicher auf der CITES – Konferenz der
Vertragsparteien (Mai / Juni 2019) vorgelegt werden sollen. Ich werde
diese Vorschläge weiter unten skizzieren und den DVTH natürlich weiterhin
über solche Informationen auf dem Laufenden halten, sobald sie verfügbar
sind. Ich hoffe, dass diese Informationen helfen werden, sich im Voraus
auf solche Listen und Dokumentationsanforderungen vorzubereiten
und / oder möglicherweise Individuen mit dem entsprechenden Dokumenten
(Kaufbeleg, Zuchtbelegt) vor der Listung zu erwerben. Weiter lesen „Neues aus Brüssel“
Ein Bericht über die aktuellen Aktivitäten für den DV-TH auf europäischer und internationaler Eben
Generalangriff über invasive Arten?
Ein Bericht über die aktuellen Aktivitäten für den DV-TH auf europäischer und internationaler Ebene
von Jim Collins
Meine beiden Hauptaktivitäten konzentrieren sich derzeit auf die Vorbereitung des CITES Animals Committee im Juli und auf die EU-Bestimmungen für invasive Arten.
In Bezug auf das Treffen des CITES Animals Committee umfasst die Vorbereitung die Lektüre von mehreren tausend Seiten mit Berichten und Rezensionen, Hintergrundinformationen zu umstrittenen Artenvorschlägen sowie die fortgesetzte Teilnahme an Arbeitsgruppen, die zwischen den Treffen erfolgen. Ein detaillierter Bericht über die diesbezüglich durchgeführten Aktivitäten folgt noch.
Eine wichtige Entwicklung auf der letzten CITES-Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2016 bestand darin, das Verfahren zur Überprüfung des maßgeblichen Handels für in menschlicher Obhut gezüchtete oder gehaltene Arten einzuführen. Dies stellt eine völlig neue Bedrohung für den Tierhandel und den Hobbysektor dar, und wir müssen energisch daran arbeiten, diesen neuen Prozess so zu modifizieren, dass von ihm keine schädlichen Auswirkungen auf die verantwortungsvolle private Tierhaltung ausgeht. Niemand weiß, wie dieser neue Prozess innerhalb von CITES funktionieren wird, aber das bevorstehende Treffen des Komitees wird eine Gelegenheit sein, sowohl erste Reaktionen zu erhalten und die ersten Ergebnisse zu berücksichtigen.
Für dieses neue Verfahren wurde eine Reihe von Arten ausgewählt, die untersucht werden sollten (von denen fast alle für den Zoofachhandel und/oder Hobbyfachleute von Interesse sind) und die für mögliche zusätzliche Kontrollen an in menschlicher Obhut gezüchteten Exemplaren in Frage kommen. Die Handelsüberprüfung (Significant Trade Review) für Naturentnahmen wird wie gewohnt fortgesetzt und beinhaltet immer eine Menge Arbeit, um ungerechtfertigte negative Auswirkungen von Handelsverboten und -beschränkungen zu minimieren. Die Artenberichte, die im Juli überprüft werden, betreffen für in Privathaltung oder in Ranching-Projekten gezüchtete Exemplare folgender Arten:
· Langschwanzmakaken (Macaca fascicularis)
· Fennek (Vulpes zerda)
· Weißhaubenkakadu (Cacatua alba)
· Spornschildkröte (Centrochelys sulcata)
· Frauenlori (Lorius lory)
· Sternschildkröte (Geochelone elegans)
· Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni)
· Gebänderte Rattenschlange (Ptyas mucosus)
· Steppenwaran (Varanus exanthematicus)
· Timor-Waran (Varanus timorensis)
· Erdbeerfröschchen (Oophaga pumilio)
· Rotaugenlaubfrosch (Agalychnis callidryas)
· Tigerschwanz-Seepferdchen (Hippocampus comes)
· „Wallaces Goldener Vogelflügel-Schmetterling“ (Ornithoptera croceus)
· Bohrende Riesenmuschel (Tridacna crocea)
· Wulstkoralle (Trachyphyllia geoffroyi)
Bei dem Treffen wird ein Zwischenbericht aus Indonesien über die populäre Aquarienart Banggai-Banggai-Kardinalbarsch (Pterapogon kauderni) berücksichtigt – die Entscheidungen werden Einfluss darauf haben, ob diese Art zu den CITES-Anhängen hinzugefügt wird oder ob ein Exportverbot von der gesamten CITES-Gemeinschaft oder von der EU allein vorliegt. Ich werde auch weiterhin meine aktive Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Handel mit Schlangen“ und der Arbeitsgruppe „Handel mit Schildkröten und Süßwasserschildkröten“ behalten. Ebenso werde ich mich aktiv an der Gruppe beteiligen, die die regelmäßige Überprüfung der CITES-Anlagen in Betracht zieht.
Neben dem neuen Bericht über die bedeutenden Handelsaktivitäten bei in menschlicher Obhut gezüchteten Arten wird die Standardüberprüfung des Handels mit wildlebenden Arten erneut eine sehr arbeitsreiche Agenda sein, und aus dieser Arbeitsgruppe stammen viele Handelsaussetzungen für CITES-Arten. Ich bin seit 16 Jahren Mitglied der Gruppe und werde wieder viel Zeit in diese Aktivitäten investieren. Eine große Anzahl von Reptilien- und Amphibienarten sowie der Kaiserskorpion (Pandinus imperator), einschließlich einer großen Anzahl von Chamäleon-Arten aus den Gattungen und Arten Trioceros, Kinyongia,Chamaeleo, Furcifer und Calumma, Cuora galbinifrons, Corucia zebrata, Cordylus tropidosternum und verschiedene Mantella-Arten werden überprüft.
In Bezug auf die Rechtsvorschriften der EU für invasive gebietsfremde Arten (IAS) wird derzeit intensiv daran gearbeitet, die Listung weiterer Arten zu stoppen. Es wurden Einreichungen und direkte Diskussionen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sowie mit Mitgliedern des Wissenschaftsforums der EU eingereicht, die gegen die derzeitigen Vorschläge zum Verbot des Handels und der Haltung folgender Arten argumentieren – über alle Verbote wird von der EU in den kommenden Herbstsitzungen des wissenschaftliches Forums und im Frühjahr 2019 politisch abgestimmt:
· Kettennatter (Lampropeltis getula)
· Hirtenmaina (Acridotheres tristis)
· Fuchskusu (Trichosurus vulpecula)
· Gestreifter Korallenwels (Plotosus lineatus)
· Afrikanischer Krallenfrosch (Xenopus laevis)
· Finlaysons Eichhörnchen (Callosciurus finlaysoni)
· Gemeiner Sonnenbrasch (Lepomis gibbosus)
Darüber hinaus wurde mir sehr beunruhigend bewusst gemacht, dass die Europäische Kommission die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und die natürlichen Ressourcen (IUCN) damit beauftragt hat, eine umfassende Studie über das Potenzial oder die wahrgenommene Wahrscheinlichkeit einer großen Anzahl von Pflanzen- und Tierarten (180 Tierarten) zu untersuchen, die ggf. innerhalb der EU invasiv werden könnten.
Es scheint ein direkter Angriff auf den Tierhandel zu sein, da eine große Anzahl beliebter Arten in die Überprüfung einbezogen werden soll. Er verspottet die Zusage der Europäischen Kommission, dass diese Gesetzgebung eng gefasst bleiben soll, und widerspricht damit ihrem erklärten Ziel, die Liste auf insgesamt etwa 50 Arten zu beschränken! Die Liste stellt eine „Tour de Force“ der meisten der beliebten Haustierarten in Europa dar, von Goldhamster, Sugarglidern und Weißbauchigeln bis hin zu Grünen Leguanen, Königspythons, Vierzehenschildkröten und Rotkehlanolis, um nur einige wenige zu nennen.
Das werde ich in den kommenden Wochen und Monaten mit dem DV-TH noch viel stärker thematisieren, da dies eine große Bedrohung für unsere Interessen darstellt.
Abschließend möchte ich mitteilen, dass die CITES/IAS-Behörden des Vereinigten Königreichs und der EU eine Einigung darüber erzielt haben, dass bis spätestens 31. Dezember 2021 (ein weiteres Jahr) alle CITES- und IAS-Vorschriften zwischen der EU und Großbritannien identisch bleiben. Dies könnte durchaus über das Ende des Jahres 2021 hinausgehen.
Exoten im Koalitionsvertrag
KOALITIONSVERTRAG
Für uns Exotenhalter wichtige Passagen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag:
Wir haben in verschiedenen Bereichen Herausforderungen im Tierschutz (Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbör
sen, Internet und Versandhandel von lebenden Heimtieren, illegaler Welpenhandel,
Situation der Tierheime und Heimtierzubehör). Das für Tierschutzfragen zuständige
Ministerium wird bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge für konkrete Maß-
nahmen bis hin zu Verboten zur Verbesserung des Tierschutzes in diesen Bereichen
vorlegen
Unser Engagement im internationalen Artenschutz und gegen die Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel werden
wir ausweiten.
Wenn auch manche Forderungen deutlich besser, ja zustimmungsfähig gegenüber den vorherigen Koalitionsvertrag sind, so muß man wohl besorgt sein, was da im Bereich der Exotenhaltung auf uns zukommt.
BaWü-Landestierärztekammer ist auf Exoten-Seite!
Bitte unbedingt lesen:
http://www.wir-sind-tierarzt.de/2017/11/exoten-verbot-sachkunde/