Der Bundesrat zum Entschließungsantrag „Wildtierimporte regulieren-Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“

Neues aus dem Bundesrat zum Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein. Der Umweltausschuss des Bundesrats empfiehlt den Antrag „Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“ zu ändern. Neben inhaltlichen Änderungen lautet der Titel nun:
„Importe von freilebenden Wildtieren verbieten – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“
Droht hiermit ggf. ein generelles Importverbot von Wildtieren, auch wenn sie nachhaltig entnommen wurden und/oder die Entnahme beispielsweise durch CITES erlaubt war?
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte dieser Antrag im Hinblick auf CITES und für den internationalen Artenschutz?
Wir haben zusammen mit vielen Verbänden bereits letzte Woche eine Stellungnahme dazu eingereicht und bleiben natürlich am Thema dran: https://bna-ev.de/downloads/sonstiges/2021_10_20_Verba%CC%88ndestellungnahme_Entschlie%C3%9Fungsantrag_Bundesrat_Drucksache_697_21_Wildtierimporte.pdf

Koalitionsvertrag Tierschutz

Lest, was die Koalitionsverhandlung für die Tierhaltung ergab:
Da manche Formulierungen schwammig sind, beziehungsweise mancher Satzbau ungeschickt oder gewollt gestaltet wurde, werden  Abgeordnetengespräche nähere Infos bringen.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
Tierschutz
Wir führen ab 2022 eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Unser Ziel sind entsprechende verbindliche EU-weit einheitliche Standards. Zudem führen wir eine umfassende Herkunftskennzeichnung ein. Wir begleiten die Einführung mit einer Informations- und Aufklärungskampagne. Wir wollen die Landwirte dabei unterstützen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Dafür streben wir an, ein durch Marktteilnehmer getragenes finanzielles System zu entwickeln, mit dessen Einnahmen zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe ausgeglichen und Investitionen gefördert werden ohne den Handel bürokratisch zu belasten. Die Investitionsförderung wird künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen gewährt. Das Bau- und Genehmigungsrecht ist entsprechend anzupassen. Die Entwicklung der Tierbestände soll sich an der Fläche orientieren und wird in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht. Wir wollen die Emissionen aus Ammoniak und Methan unter Berücksichtigung des Tierwohls deutlich mindern. Die Landwirte sollen auf dem Weg zur Klimaneutralität im Rahmen des Umbaus der Nutztierhaltung unterstützt werden.
Wir streben an, Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen. Wir führen ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme und für serienmäßig hergestellte Betäubungsanlagen ein. Wir verbessern die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen, unter Berücksichtigung von angemessenen Übergangsfristen. Wir schließen bestehende Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und verbessern das Tierschutzgesetz (Qualzucht konkretisieren, nicht-kurative Eingriffe deutlich reduzieren, Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden).
Wir erarbeiten eine Tiergesundheitsstrategie und etablieren eine umfassende Datenbank (inkl. Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte). Wir werden den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben erfassen und senken.
Lebendtiertransporte in Drittstaaten werden künftig nur erlaubt, wenn sie auf Routen mit nachgewiesen tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden. Wir setzen uns auch auf EU-Ebene für bessere Regelungen für Tiertransporte und einen Ausbau des Datenbanksystems TRACES ein. Wir fördern dezentrale und mobile Schlachtstrukturen. Sie schaffen die Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems in besonders tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen ab einer relevanten Größe. Wir schließen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes, um der Verantwortung aus der ausschließlich dem Staat zustehenden Eingriffskompetenz gerecht zu werden. Wir überführen Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht und erhöhen das maximale Strafmaß. Wir legen eine Reduktionsstrategie zu Tierversuchen vor. Wir verstärken die Forschung zu Alternativen, ihre Umsetzung in die Praxis und etablieren ein ressortübergreifendes Kompetenznetzwerk.
Wir führen für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung ein. Die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden werden obligatorisch. Wir aktualisieren die Leitlinien für Tierbörsen und erarbeiten eine Positivliste für Wildtiere, die nach einer Übergangsfrist noch in Zirkussen gehalten werden können.
Die Bildungsarbeit Zoologischer Gärten werden wir unterstützen. Tierheime werden wir durch eine Verbrauchsstiftung unterstützen. Wir setzen uns für ein EU-weites Verbot der Haltung und Zucht von Pelztieren ein. Der Bund nimmt in länderübergreifenden Krisen- und Seuchenfällen wie der Afrikanischen Schweinepest eine koordinierende und unterstützende Funktion wahr und beseitigt rechtliche Mängel. Wir schaffen das Amt einer oder eines Tierschutzbeauftragten.

Onlinemeeting zum Import und Haltungsverbot für Exoten

Wieder ein Onlinemeeting, in dem Import- und Haltungsverbote und Vorschriften von Exoten diskutiert werden. Deutschland ist in der EU durch BNA, ZZF und DV-TH gut vertreten aber was ist mit all den anderen Mitgliedsstaaten?

Unsere französischen Freunde zeigen Aktivität und die bekannten Kämpfer in UK unterstützen sich immer noch sehr…aber was ist mit all den anderen?

Wo seid Ihr?

Wer seid Ihr?

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf um zusammen zu arbeiten.

 

And again an onlinemeeting discussing bans and regulations of import and keeping of exotics.
Germany is well represented in the EU by BNA, ZZF and DV-TH. But what about all the other memberstates?
Our french friends show activity and the well known fighters in UK are still very supportive….but what about all the others?
Where are you?
Who are you?
Please get in contact with us to work together.

Studie zur Züchtbarkeit von Agamen aus Sri Lanka

Die Vertreter des DVTH e.V. in den Gremien berichten:

Hochrangige politische Beauftragte des World Conservation Monitoring Centers (UNEP-WCMC) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen haben unsere Vertreter gebeten, sie zu unterstützen, dass Tierhalter und Händler von Agamiden-Arten aus Sri Lanka im Rahmen einer von CITES in Auftrag gegebenen Studie, einen Fragebogen zur Zucht dieser Tiere in menschlicher Obhut ausfüllen. Die Studie wurde von Ländern wie den USA und Sri Lanka für die drei Arten gefordert, die auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz in CITES II (Anhang B) aufgenommen wurden, da die USA und Sri Lanka in Frage stellten, ob die Arten wirklich in menschlicher Obhut gezüchtet wurden. Die drei Arten sind Ceratophora aspera, C. stoddartii und Lyriocephalus scutatus. Auf diese Weise ist es gelungen, eine Reihe von Züchtern für die Beantwortung des Fragebogens zu gewinnen, was insbesondere von Kollegen in Deutschland unterstützt wird. Die Studie wird hoffentlich zeigen, dass diese Arten in europäischen Haltungen gezüchtet werden und dass der Schmuggel von Wildfängen in einer geringeren Größenordnung erfolgt und diese Arten daher nicht in den Anhang CITES I (Anhang A) aufgewertet werden sollten.

Aktivitätsreport des DVTH

Die Aktiven des DVTH setzen sich in den verschiedenen nationalen, europäischen und internationalen Gremien für einen möglichst umfassenden Erhalt der Heimtierhaltung ein. Es werden die gesellschaftlichen Werte der privaten und öffentlichen Tierhaltung kommuniziert und verteidigt.

 

Eine öffentliche Diskussion der Mittel und der handelnden Personen vermeiden wir, um die Effektivität unserer Aktionen nicht zu gefährden. Die finanziellen Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Finanzierung der Teilnahme an der Gremienarbeit verwendet.

 

Von den Aktiven erhalten wir Berichte über ihren Einsatz, Erfolge und Misserfolge. Leider gewinnen wir nicht immer mit unseren Argumenten. Die Reichweite unserer Aktivitäten ist durch die vorhandenen Mittel und die Wichtung über die vorhandenen Mitgliederzahlen begrenzt. Mitgliederwerbung und aquirieren von zahlenden Mitgliedern sowie Spenden sollen unsere Wirkung erweitern.

 

Bericht aus dem CITES Animals Committee

Die Tagesordnungspunkte für die Sitzungen des CITES-Animals Committee werden schrittweise veröffentlicht (siehe Link). Die Konferenz soll Mitte Juli in Genf stattfinden, und das CITES-Sekretariat besteht derzeit noch darauf, dass es wie geplant stattfinden wird (es gibt derzeit Gerüchte, dass das Meeting über eine Online-Verbindung zu einer virtuellen Konferenz umorganisiert werden könnte). Unabhängig vom Format werden DVTH-Vertreter teilnehmen. Eine Unterstützung zu der Wahl der Themengebiete und bei der Argumentation ist erwünscht. Fragen, wie der Zucht von CITES-Arten in menschlicher Obhut, Nachhaltigkeitsprüfungen, dem Lebensunterhalt lokaler menschlicher Populationen, der regelmäßigen Überprüfung der Anhänge und der Überprüfung von Arten, die in den relevanten Handel aufgenommen werden – sowohl aus der Wildnis als auch aus in menschlicher Obhut gezüchtete / gartenbauliche Quellen usw. – werden von den Aktiven des Vereins vertreten. Der Link zur Tagesordnung lautet:

https://cites.org/eng/com/ac/31/index.php

 

Bericht der Konferenz zu einem nachhaltigen Handel mit Reptilien und Amphibien, Brüssel Dezember 2019

Zusammen mit einer hervorragenden Vertretung aus Großbritannien, Deutschland, den Niederlanden und Belgien hat das Sustainable Users Network mit dem DVTH einen wesentlich dazu beigetragen, die Ergebnisse einer Brüsseler Konferenz zum nachhaltigen Handel mit Reptilien und Amphibien, die von der belgischen Regierung durchgeführt wurde, abzuschwächen oder teilweise zu verhindern. Ziel der Konferenz war es, letztendlich umfassende Kontrollen des Handels mit Wildtieren und die Einführung einer Positivliste für ganz Europa durch ein entsprechendes Ergebnispapier bei der Europäischen Kommission vorzuschlagen. Auch die Aufnahme weiterer Arten in die Verbotsliste für die Richtlinie über invasive gebietsfremde Arten wurde von Referenten auf der Veranstaltung dringend empfohlen – auch hier konnte unsererseits durch Argumente die Forderung relativiert werden.

 

Bericht zu Invasiven Arten

Im vergangenen Jahr waren erhebliche Erfolge bei der Verhinderung weiterer Arten zu verzeichnen, die seit Ende 2018 in die Richtlinie über invasive gebietsfremde Arten der EU aufgenommen werden sollten. Dies hat viel Lobbyarbeit und schriftliche Einreichung von Beiträgen bei der Europäischen Kommission und den Wissenschafts- und Verwaltungsbehörden der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten erforderlich gemacht – sowohl vom Sustainable Users Network mit dem DVTH als auch von Kollegen in anderen Organisationen, insbesondere in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien. Unsere Bemühungen haben sich offensichtlich als sehr erfolgreich erwiesen und werfen ausreichende Fragen und Zweifel auf, dass sie zumindest die Hinzufügung weiterer Arten verzögert haben. Wir warten darauf, was die Europäische Kommission mit Vorschlägen zur Überarbeitung bzw. neuen Vorschlägen in der Zeit der Covid19-Situation machen wird und werden darauf reagieren.

 

Es liegen weitere Berichte von Kooperationen und Bewertungen der aktuellen Situation vor, über die wir kurzfristig berichten.

2019 neu aufgenommene Tierarten in CITES

Was jetzt für Sie als Halter zu tun ist

Eine Kurzleitfaden von DVTH e.V., DGHT e.V. & the Pet Factory

Bei der letzten CITES Konferenz in Genf wurden zahlreiche Arten, die für die Terraristik von Bedeutung sind, in den Anhängen I und II des Washingtoner Artenschutzabkommens (Anhang A bzw. Anhang B der BArtSchV) aufgenommen, bzw. wurden neu eingestuft. Die nationalen Behörden haben diese Beschlüsse nunmehr in geltendes Recht umzusetzen.

Folgende Arten sind hiervon betroffen:

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Bisheriger Schutzstatus Neuer Schutzstatus

Säugetiere

Zwergotter Aonyx cinereus Anhang II Anhang I
Indischer Fischotter Lutrogale perspicillata Anhang II Anhang I

Vögel

Königsfasan Syrmaticus reevesii Keiner Anhang II
Schwarzhals-Kronenkranich Balearica pavonina Anhang II Anhang I

Reptilien

Spitzkrokodil Crocodylus acutus Mexikanische Population Anhang I Mexikanische Population Anhang II
(Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken)
Schwarzlippen-Agame Calotes nigrilabris Kein Schutzstatus Antrag wurde durch Sri Lanka zurückgezogen
Schönechse Calotes pethiyagodai Kein Schutzstatus Antrag wurde durch Sri Lanka zurückgezogen
Hornagame Ceratophora aspera Kein Schutzstatus Anhang II
(Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken)
Hornagame Ceratophora stoddartii Kein Schutzstatus Anhang II
(Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken)
Hornagame Ceratophora erdeleni Kein Schutzstatus Anhang I
Hornagame Ceratophora tennenti Kein Schutzstatus Anhang I
Hornagame Ceratophora karu Kein Schutzstatus Anhang I
Taubagame Cophotis ceylanica Kein Schutzstatus Anhang I
Taubagame Cophotis dumbara Kein Schutzstatus Anhang I
Lyrakopfagame Lyriocephalus scutatus Kein Schutzstatus Anhang II
(Keine Wildfänge zu kommerziellen Zwecken)
Höhlengeckos Goniurosaurus spp.mit Populationen aus China und Vietnam Kein Schutzstatus Anhang II
Tokee Gekko gecko Kein Schutzstatus Anhang II
Grenadinen-Zwerggecko Gonatodes daudini Kein Schutzstatus Anhang I
Madagaskar-Großkopfgecko Paroedura androyensis Kein Schutzstatus Anhang II
Schwarzleguane Ctenosaura spp. Kein Schutzstatus Anhang II
Spinnenschwanzviper Pseudocerastes urarachnoides Kein Schutzstatus Anhang II
Bourrets Scharnierschildkröte Cuora bourreti Anhang II Anhang I
Südvietnamesische
Scharnierschildkröte
Cuora picturata Anhang II Anhang II
Annam-Sumpfschildkröte Mauremys annamensis Anhang II Anhang I
Indische Sternschildkröte Geochelone elegans Anhang II Anhang I
Spaltenschildkröte Malacochersus tornieri Anhang II Anhang I

Amphibien

Glasfrösche Hyalinobatrachium, Centrolene, Cochranella und Sachatamia Kein Schutzstatus Antrag auf Aufnahme in Anhang II wurde abgelehnt
Stachelmolch Echinotriton chinhaiensis Kein Schutzstatus Anhang II
Stachelmolch Echinotriton maxiquadratus Kein Schutzstatus Anhang II
Warzenmolche Paramesotriton spp. Kein Schutzstatus Anhang II
Krokodilmolche Tylototriton spp. Kein Schutzstatus Anhang II

Spinnentiere

Ornamentvogelspinnen Poecilotheria spp. Kein Schutzstatus Anhang II

Generell gilt:

Der neue Schutzstatus tritt 90 Tage nach Verabschiedung in Kraft. Dies gilt sowohl für die Arten, die in Anhang II aufgenommen wurden, als auch für jene, die in Anhang I aufgenommen wurden. Dies bedeutet für Sie: spätestens zum 01. Dezember 2019 müssen Sie die Haltung der Tiere gemäß § 7 Abs. 2 BArtSchV Ihrer Behörde anzeigen.

Generelles Vorgehen bei Tieren, die bislang keinen Schutzstatus hatten:

Für alle Arten (unabhängig ob WA I oder WA II), die bislang nicht durch das WA geschützt waren, gilt:

Melden Sie Ihre Tiere bei der für Sie zuständigen Artenschutzbehörde an. Zum Nachweis darüber, wann die Tiere von Ihnen erworben wurden, gilt die freie Beweisführung – Sie können also Kaufbelege, Überweisungsbelege, Kaufvertrag oder sonstige Unterlagen nutzen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Tiere bereits vor der Unterschutzstellung erworben haben. Haben Sie keinen der oben genannten Belege, so können Sie auch Zeugen benennen, die bezeugen, dass die Tiere bereits vor der Unterschutzstellung in Ihrem Besitz waren. Bei Arten, die eine individuelle Färbung haben, kann optional auch ein Foto beigefügt werden.

Da bislang aber noch keine Angaben zu einer Dokumentation / Kennzeichnung verfügbar sind, ist dieses entbehrlich – im Zweifelsfall setzen Sie sich mit Ihrer Artenschutzbehörde in Verbindung.

Mit Aufnahme der neu gelisteten in die BArtSchV gilt auch für diese, dass in der Regel eine Kennzeichnungs- und / oder Dokumentationspflicht besteht. Betroffen hiervon sind vorrangig Arten, die in Anhang I (Anhang A) gelistet sind (siehe auch Anlage 6 der BArtSchV).

Für große Echsen sowie für Schildkröten empfiehlt sich zur Kennzeichnung (soweit dies aufgrund von Größe / Gewicht der Tiere möglich ist) ein Transponder.
Zur Meldung der Tiere haben wir Ihnen auf unseren Webseiten einen Tierbestandsmeldung sowie einen Zeugenbogen beigefügt, den Sie ausgefüllt an Ihre zuständige Artenschutzbehörde senden können.

Vorgehen bei Arten, die bislang keinen Schutzstatus hatten und nunmehr direkt in WA I (Anhang I) gestuft wurden:

Die Vorgehensweise entspricht wie zuvor beschrieben.

Möchten Sie die Tiere aber weitergeben, so müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde zudem eine EG-Bescheinigung 338/97 (ehemals Cites-Bescheinigung) mit Vermarktungserlaubnis beantragen.

Vorgehen bei Arten, die vormals in Anhang II (Anhang B) gelistet waren und nunmehr in Anhang I (Anhang B) eingestuft wurden:

In der Regel sollten Sie die Arten, die bislang in Anhang II gelistet waren, bereits Ihrer Behörde gemeldet haben. In diesem Fall brauchen Sie zunächst erst einmal nichts weiter zu tun.

Lediglich im Fall der Weitergabe müssen Sie für die Tiere eine EG-Bescheinigung 338/97 (ehemals Cites-Bescheinigung) mit Vermarktungserlaubnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass es bundesländer-spezifisch notwendig sein kann, fortlaufende Dokumentationen zu führen!

Sobald wir Informationen über die Dokumentation / Kennzeichnung bezüglich der neu gelisteten Arten haben, werden wir Sie auf unseren Webseiten (www.dv-th.de, https://thepetfactory.de, www.dght.de ) informieren.

Neues aus Brüssel

Im Gespräch mit verschiedenen Offizillien und Beamten konnte ich mir
einen Überblick über einige der Vorschläge zu CITES – Listungen
verschaffen, die mehr oder weniger sicher auf der CITES – Konferenz der
Vertragsparteien (Mai / Juni 2019) vorgelegt werden sollen. Ich werde
diese Vorschläge weiter unten skizzieren und den DVTH natürlich weiterhin
über solche Informationen auf dem Laufenden halten, sobald sie verfügbar
sind. Ich hoffe, dass diese Informationen helfen werden, sich im Voraus
auf solche Listen und Dokumentationsanforderungen vorzubereiten
und / oder möglicherweise Individuen mit dem entsprechenden Dokumenten
(Kaufbeleg, Zuchtbelegt) vor der Listung zu erwerben. Weiter lesen „Neues aus Brüssel“

Ein Bericht über die aktuellen Aktivitäten für den DV-TH auf europäischer und internationaler Eben

Generalangriff über invasive Arten?
Ein Bericht über die aktuellen Aktivitäten für den DV-TH auf europäischer und internationaler Ebene

von Jim Collins

Meine beiden Hauptaktivitäten konzentrieren sich derzeit auf die Vorbereitung des CITES Animals Committee im Juli und auf die EU-Bestimmungen für invasive Arten.

In Bezug auf das Treffen des CITES Animals Committee umfasst die Vorbereitung die Lektüre von mehreren tausend Seiten mit Berichten und Rezensionen, Hintergrundinformationen zu umstrittenen Artenvorschlägen sowie die fortgesetzte Teilnahme an Arbeitsgruppen, die zwischen den Treffen erfolgen. Ein detaillierter Bericht über die diesbezüglich durchgeführten Aktivitäten folgt noch.

Eine wichtige Entwicklung auf der letzten CITES-Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2016 bestand darin, das Verfahren zur Überprüfung des maßgeblichen Handels für in menschlicher Obhut gezüchtete oder gehaltene Arten einzuführen. Dies stellt eine völlig neue Bedrohung für den Tierhandel und den Hobbysektor dar, und wir müssen energisch daran arbeiten, diesen neuen Prozess so zu modifizieren, dass von ihm keine schädlichen Auswirkungen auf die verantwortungsvolle private Tierhaltung ausgeht. Niemand weiß, wie dieser neue Prozess innerhalb von CITES funktionieren wird, aber das bevorstehende Treffen des Komitees wird eine Gelegenheit sein, sowohl erste Reaktionen zu erhalten und die ersten Ergebnisse zu berücksichtigen.

Für dieses neue Verfahren wurde eine Reihe von Arten ausgewählt, die untersucht werden sollten (von denen fast alle für den Zoofachhandel und/oder Hobbyfachleute von Interesse sind) und die für mögliche zusätzliche Kontrollen an in menschlicher Obhut gezüchteten Exemplaren in Frage kommen. Die Handelsüberprüfung (Significant Trade Review) für Naturentnahmen wird wie gewohnt fortgesetzt und beinhaltet immer eine Menge Arbeit, um ungerechtfertigte negative Auswirkungen von Handelsverboten und -beschränkungen zu minimieren. Die Artenberichte, die im Juli überprüft werden, betreffen für in Privathaltung oder in Ranching-Projekten gezüchtete Exemplare folgender Arten:

· Langschwanzmakaken (Macaca fascicularis)

· Fennek (Vulpes zerda)

· Weißhaubenkakadu (Cacatua alba)

· Spornschildkröte (Centrochelys sulcata)

· Frauenlori (Lorius lory)

· Sternschildkröte (Geochelone elegans)

· Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni)

· Gebänderte Rattenschlange (Ptyas mucosus)

· Steppenwaran (Varanus exanthematicus)

· Timor-Waran (Varanus timorensis)

· Erdbeerfröschchen (Oophaga pumilio)

· Rotaugenlaubfrosch (Agalychnis callidryas)

· Tigerschwanz-Seepferdchen (Hippocampus comes)

· „Wallaces Goldener Vogelflügel-Schmetterling“ (Ornithoptera croceus)

· Bohrende Riesenmuschel (Tridacna crocea)

· Wulstkoralle (Trachyphyllia geoffroyi)

Bei dem Treffen wird ein Zwischenbericht aus Indonesien über die populäre Aquarienart Banggai-Banggai-Kardinalbarsch (Pterapogon kauderni) berücksichtigt – die Entscheidungen werden Einfluss darauf haben, ob diese Art zu den CITES-Anhängen hinzugefügt wird oder ob ein Exportverbot von der gesamten CITES-Gemeinschaft oder von der EU allein vorliegt. Ich werde auch weiterhin meine aktive Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe „Erhaltung, nachhaltige Nutzung und Handel mit Schlangen“ und der Arbeitsgruppe „Handel mit Schildkröten und Süßwasserschildkröten“ behalten. Ebenso werde ich mich aktiv an der Gruppe beteiligen, die die regelmäßige Überprüfung der CITES-Anlagen in Betracht zieht.

Neben dem neuen Bericht über die bedeutenden Handelsaktivitäten bei in menschlicher Obhut gezüchteten Arten wird die Standardüberprüfung des Handels mit wildlebenden Arten erneut eine sehr arbeitsreiche Agenda sein, und aus dieser Arbeitsgruppe stammen viele Handelsaussetzungen für CITES-Arten. Ich bin seit 16 Jahren Mitglied der Gruppe und werde wieder viel Zeit in diese Aktivitäten investieren. Eine große Anzahl von Reptilien- und Amphibienarten sowie der Kaiserskorpion (Pandinus imperator), einschließlich einer großen Anzahl von Chamäleon-Arten aus den Gattungen und Arten Trioceros, Kinyongia,Chamaeleo, Furcifer und Calumma, Cuora galbinifrons, Corucia zebrata, Cordylus tropidosternum und verschiedene Mantella-Arten werden überprüft.

In Bezug auf die Rechtsvorschriften der EU für invasive gebietsfremde Arten (IAS) wird derzeit intensiv daran gearbeitet, die Listung weiterer Arten zu stoppen. Es wurden Einreichungen und direkte Diskussionen mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sowie mit Mitgliedern des Wissenschaftsforums der EU eingereicht, die gegen die derzeitigen Vorschläge zum Verbot des Handels und der Haltung folgender Arten argumentieren – über alle Verbote wird von der EU in den kommenden Herbstsitzungen des wissenschaftliches Forums und im Frühjahr 2019 politisch abgestimmt:

· Kettennatter (Lampropeltis getula)

· Hirtenmaina (Acridotheres tristis)

· Fuchskusu (Trichosurus vulpecula)

· Gestreifter Korallenwels (Plotosus lineatus)

· Afrikanischer Krallenfrosch (Xenopus laevis)

· Finlaysons Eichhörnchen (Callosciurus finlaysoni)

· Gemeiner Sonnenbrasch (Lepomis gibbosus)

Darüber hinaus wurde mir sehr beunruhigend bewusst gemacht, dass die Europäische Kommission die Internationale Union für die Erhaltung der Natur und die natürlichen Ressourcen (IUCN) damit beauftragt hat, eine umfassende Studie über das Potenzial oder die wahrgenommene Wahrscheinlichkeit einer großen Anzahl von Pflanzen- und Tierarten (180 Tierarten) zu untersuchen, die ggf. innerhalb der EU invasiv werden könnten.

Es scheint ein direkter Angriff auf den Tierhandel zu sein, da eine große Anzahl beliebter Arten in die Überprüfung einbezogen werden soll. Er verspottet die Zusage der Europäischen Kommission, dass diese Gesetzgebung eng gefasst bleiben soll, und widerspricht damit ihrem erklärten Ziel, die Liste auf insgesamt etwa 50 Arten zu beschränken! Die Liste stellt eine „Tour de Force“ der meisten der beliebten Haustierarten in Europa dar, von Goldhamster, Sugarglidern und Weißbauchigeln bis hin zu Grünen Leguanen, Königspythons, Vierzehenschildkröten und Rotkehlanolis, um nur einige wenige zu nennen.

Das werde ich in den kommenden Wochen und Monaten mit dem DV-TH noch viel stärker thematisieren, da dies eine große Bedrohung für unsere Interessen darstellt.

Abschließend möchte ich mitteilen, dass die CITES/IAS-Behörden des Vereinigten Königreichs und der EU eine Einigung darüber erzielt haben, dass bis spätestens 31. Dezember 2021 (ein weiteres Jahr) alle CITES- und IAS-Vorschriften zwischen der EU und Großbritannien identisch bleiben. Dies könnte durchaus über das Ende des Jahres 2021 hinausgehen.

Exoten im Koalitionsvertrag

KOALITIONSVERTRAG

Für uns Exotenhalter wichtige Passagen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag:
Wir haben in verschiedenen Bereichen Herausforderungen im Tierschutz (Wildtier- und Exotenhaltung, Qualzuchten, Tierbör
sen, Internet und Versandhandel von lebenden Heimtieren, illegaler Welpenhandel,
Situation der Tierheime und Heimtierzubehör). Das für Tierschutzfragen zuständige
Ministerium wird bis zur Mitte der Legislaturperiode Vorschläge für konkrete Maß-
nahmen bis hin zu Verboten zur Verbesserung des Tierschutzes in diesen Bereichen
vorlegen

 Unser Engagement im internationalen Artenschutz und gegen die Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel werden
wir ausweiten.

Wenn auch manche Forderungen deutlich besser, ja zustimmungsfähig gegenüber den vorherigen Koalitionsvertrag sind, so muß man wohl besorgt sein, was da im Bereich der Exotenhaltung auf uns zukommt.