Neues aus dem Bundesrat zum Entschließungsantrag aus Schleswig-Holstein. Der Umweltausschuss des Bundesrats empfiehlt den Antrag „Wildtierimporte regulieren – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“ zu ändern. Neben inhaltlichen Änderungen lautet der Titel nun:
„Importe von freilebenden Wildtieren verbieten – Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“
Genauere Informationen zu den Änderungen findet ihr hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1010/to-node.html;jsessionid=52B6D26FD17940AE7935EA55575D0A34.2_cid391
Droht hiermit ggf. ein generelles Importverbot von Wildtieren, auch wenn sie nachhaltig entnommen wurden und/oder die Entnahme beispielsweise durch CITES erlaubt war?
Welche rechtlichen Konsequenzen hätte dieser Antrag im Hinblick auf CITES und für den internationalen Artenschutz?
Wir haben zusammen mit vielen Verbänden bereits letzte Woche eine Stellungnahme dazu eingereicht und bleiben natürlich am Thema dran: https://bna-ev.de/downloads/sonstiges/2021_10_20_Verba%CC%88ndestellungnahme_Entschlie%C3%9Fungsantrag_Bundesrat_Drucksache_697_21_Wildtierimporte.pdf