Der Apfelschnecken-Krieg

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Was bisher an den Fronten geschah: Durchführungsbeschluss der EU an die Länder (Mitgliedsstaaten der EU) aus Brüssel vom November 2012: aus Pflanzenschutzgründen (weil manche ausgesetzte, in Südeuropa durchaus überlebende und fortpflanzungsfähige Apfelschnecken-Arten dort Reisfelder kahlfressen und Wasserpflanzen schädigen) und weil man die Arten der Gattung Pomacea nur schwer unterscheiden kann, wurde verfügt, dass sämtliche Vertreter der Gattung Pomacea (Apfelschnecken im weiteren Sinne)
1. nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und
2. nicht in der EU verbreitet werden dürfen.
(Ferner sind ständig in Wasser getaucht gehandelte Pflanzen zu überwachen, das nur am Rande und weil uns hier nur Tiere interessieren. Fakt ist aber: es ist eine Pflanzenschutz-Angelegenheit)
Die Staaten sind in dem Durchführungsbeschluss gehalten, die ihrerseits diesbezüglich geplanten Aktivitäten umgehend nach Brüssel zu melden. So weit, so schlecht.

In der Folge gab es diverse Apfelschneckenkriegsberichterstattungen mehr oder weniger qualifizierter Blätter mit mehr oder weniger richtigen oder falschen Aussagen.
Richtig war: ja, es ist keine EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Falsch war: Es ist auch keine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt. Richtig ist: die oben unter 1. und 2. genannten Grundvorgaben gelten direkt, aber sie richten sich eben an die zuständigen Staatsorgane und –behörden (in Deutschland das BMEL in Bonn/Berlin) und die haben die Fakten und Maßnahmen für ihr Land zu spezifizieren. Erst dann zeigt sich, was für deutsche Züchter und Händler und Halter von Apfelschnecken Sache ist bzw. sein wird.
Denn Verbot der Verbreitung in der EU heißt doch nicht automatisch Verbot der Verbreitung innerhalb Deutschlands? Oder doch, oder wie, oder was?

Unsere Hoffnung war nun:
Uns Ilse (die Aigners-Ils) schreibt nach Brüssel: Liebe aufgeblasene Maikäfer (Zitat FDP-Brüderle, seine kollektive böse Benennung für EU-Beamte und –Kommissare), in Deutschland täten Apfelschneckli bei eventuellem Aussetzen sterben oder sich zumindest nicht weiter fortpflanzen. Daher sorgen wir pflichtgemäß für die Einhaltung des Importverbotes aus Drittländern oder (was de facto gar nicht möglich wäre) aus anderen EU-Staaten (aber wir verlassen uns darauf, dass die auch brav sind). Auch in ständig nassen Wurzelballen gedealter Wasserpflanzen werden wir rigoros und in der bekannten deutschen Gründlichkeit nach Pomacea-Eiern und Jungschnecken fahnden. Den Molluskicid-Erwerb werden wir großzügig bezuschussen. Aber abgesehen davon sehen wir keinen Handlungsbedarf, denn es gibt hierzulande keine Apfelschnecken-Freilands-Überwachungszonen und der deutsche Halter darf nach wie vor Apfelschnecken aus heimischer Zucht zu horrenden Preisen erwerben, der deutsche Händler darf Pomacea-Tierchen aus heimischer Zucht zu horrenden Preisen verscherbeln, da ja der Importeur nichts mehr Billiges an dieser nunmehr heißen Ware hereinbekommt. Vorsorglich ordnen wir an, dass auf den Warenbegleitpapieren oder im Zoofachhandel bzw. auf Börsen auf Schildern zu vermerken ist: Gefährlicher pflanzengefährdender Organismus, Verbreitung in andere EU-Länder –vor allem solche südlich und südöstlich von Deutschland- strikt verboten. Das wars und das genügt auch,
liebe Grüße nach Brüssel, im Auftrag von Angela, Eure Ilse.

Ja, das war unsere Hoffnung.
Das wäre vernünftig, hinreichend, angemessen, verhältnismäßig und daher absolut korrekt gewesen.
Wenn aber nun die Signale stimmen, die derzeit aufgrund Anfragen an das Pflanzenschutzreferat beim BMEL sich vom Gerücht zur drohenden Wahrheit verdichten sollten, passiert Folgendes: Ilses Mannen und Frauen gehen auf Nummer sicher und machen Nägel mit Köpfen, wie immer übergründlich und stets Brüssel-beflissen. Verbreitung in der EU wird auch als Verbreitung innerhalb Deutschlands ausgelegt, die gilt es also komplett zu unterbinden und daher zu verbieten. Pomacea-Schnecken dürften dann weder verkauft noch verschenkt werden. Es gibt angeblich bereits einen diesbezüglich ausbaufähigen Verordnungsentwurf, der dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Erst dann hat der Handel und vielleicht auch der Halter überhaupt einen Handlungsbedarf. Sollte diese Verordnung dereinst in Kraft treten, darf getötet werden. Oder muss gar gekillt werden? Angeblich soll eine derartige Verordnung dann der geforderte „vernünftige Grund“ für gezielte und grauenvolle Apfelschneckenausrottungsmaßnahmen sein.

Die BMEL-Schneckenmord-Beauftragten bräuchten mit einer solchen Verordnung nicht weiters nachdenken, überlegen oder gar Angemessenheiten und Verhältnismäßigkeiten diskutieren, wo kämen wir denn da hin, sowas ist im kargen Beamtensalär nicht mit drin. Nein, sie könnten sich rühmen, die spanischen Reisfelder von Bonner und/oder Berliner Schreibtischen aus gerettet zu haben. Der Ethik, der Moral, der Vernunft und dem Tierschutz verpassen sie dabei einen Tritt in den Arsch, Hauptsache dem äußerst lukrativen und zweifelsohne bald drohenden Apfelschneckenschmuggel und –schwarzhandel wirkungsvoll vorgebeugt!

Was aber wären die Konsequenzen für Apfelschnecken in Halter-Hand und aquaristischer Obhut? Nachzuchten wären unverkäuflich und lebend nicht herschenkbar.
Töten und als Futter verkaufen? Wenn ja, wie töten? Die Hummermethode? Vergasen? Unter Strom setzen? Einsalzen und zum Restmüll? Schmerzen, Leiden, Schäden!!!
Oder Pomacea in Würde aussterben lassen, sprich: Nachzucht verhindern. Das indes ginge nur durch Einzelhaft und würde die armen Schnecklein von einem der drei Grundtriebe Fressen, Saufen und Sex fernhalten. Das geht doch ethisch-moralisch gar nicht! Denn wer der festen Überzeugung ist (und das sind nicht wenige Amtstierärzte), dass lebende Futterinsekten in Handelsboxen zur vorübergehenden Aufbewahrung „leiden“ oder gar „Schaden nehmen“ bzw. sich „nicht wohlfühlen“ sollen, darf dem Geschlechstverkehrverbot für Apfelschnecken nicht tatenlos zusehen. Und schon gar nicht der Tötung, denn unvernünftig-überzogene deutsche Dummbackenverordnungen (wenn sie denn kämen) können doch keine vernünftigen Gründe für Tiertötungen sein! Also doch nur „Abtreibung“, sprich: Gelege vernichten! Das wird die katholische Kirche zwar nicht gern sehen aber vermutlich ohne Höllen-Androhung womöglich unter Beichtauflage dulden.

Was tun?
Aquarianern, die in einem Gesellschaftsaquarium mehrere Apfelschnecken halten, empfehlen wir einen Antrag auf verlorenen Zuschuss zum Auf- und Ausbau von multiaquaristisch-polyvivarien-non-sex-Apfelschnecken-Aussterbungs-Einzelhaft-Anlagen. Und dies bitte dringend verbunden mit der ministerialen Zusage, dass solche Haltungen tierschutzgerecht seien! Die TVT möge ein Merkblatt dazu entwerfen, auch ein BMEL-Gutachten wäre herzlich willkommen.
Alternativ könnte der VDA einen zentralen Apfelschnecken-Auffangstations-Sammel-und Verwahrungs-Hochsicherheitstrakt bauen und betreiben, selbstverständlich (auf Steuerzahlers Kosten) vom BMEL finanziert und um dezentralem Tierleid vorzubeugen. Eine solche lobenswerte Einrichtung wäre im Sinne des eingangs genannten Durchführungsbeschlusses als Gefahrorganismus-Überwachungsregion allerdings zwingend nach Brüssel zu melden. Wenn in einer solchen Anlage total-überwacht erzeugte Pomacea-Nachkommen gefrostet und als Futter vermarktet werden könnten, stünde einer Sanierung des VDA nichts mehr im Wege!
Wer nicht töten will oder kann und wer sich scheut, Gelege (befruchtete Eier! Schonenswertes Leben!) zu vernichten, der schicke seine Apfelschnecken tierschutzgerecht verpackt mit falschem Absender (anonym geht ja nicht, sonst nimmt die Post/DHL das ja nicht an. Und bloß nicht sagen, was drin ist! Lebende Tiere transportieren die nämlich schon lang nicht mehr) nach Bonn oder Brüssel zum BMEL, Abteilung Pflanzenschutz mit dem Vermerk: verantwortungsvolle Tierhalter töten ihre nun illegalen Pfleglinge nicht und sie verhindern auch keine Grundtriebe ihrer Schutzbefohlenen. Daher gilt: macht Ihr doch die Drecksarbeit, ihr seid ja auch schuld. Oder so.
Man könnte die Tierchen auch nach Brüssel schicken, aber erstens haben die dort das so extrem gar nicht gewollt und zweitens sind die Schnecken verfault oder verhungert, bis man dort eine(n) Zuständige(n) gefunden hat.
So oder so, man sollte als Apfelschneckenhalter unter Vorlage eines Ausdrucks dieses Beitrages in jedem Fall seinen regionalen/lokalen Bundestagsabgeordneten informieren, damit er schneckig auf der Höhe der aktuellen Informationen ist und nicht dereinst pomacea-dumm stirbt.

Der heiße Insider-Tip aber lautet:
da der Brüsseler Durchführungsbeschluss spätestens im Jahre 2015 überprüft wird (bis heute ist dazu nichts bekannt geworden) und man feststellen wird, dass spanische oder andere südeuropäische Apfelschnecken rein durch Biozid-Einsätze im Freiland ausgerottet worden sind, das Ganze eine typische Brüsseler Hohlblase war und nun eingestampft werden könne, lohnt es sich bis dahin, in illegalen Kellerclubs heimlich Apfelschnecken zu vermehren (bitte noch nicht verbreiten, warten!) und dann damit die wieder offenen Märkte zu überschwemmen. Zu diesem Zwecke werden wir heimlich zu vertickende Investitionszertifikate auflegen, glaubt mir, an Brüsseler und deutschen Dummheiten haben schon ganz Andere reichlich verdient, in diesem Sinne, Euer

Exotus Thanatol

 

Chefredakteur Dr. Stephan Dreyer; http://www.schwarzbuch-heimtier.de

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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