Droht das große Chaos nach der CITES-Konferenz im September 2016?

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Zusammenfassung von Jim Collin nach einem Treffen mit der UK Scientific Authority, der UK Management Authority und der UK Licensing Authority zum Thema CITES.

Nach dem Treffen wurde deutlich, dass die EU deutlich mehr Arten für eine Aufnahme auf der CITES-Liste vorschlagen wird, als sie es jemals zuvor getan hat. Hierunter sind einige Arten, die in keinem der EU-Mitgliedsstaaten endemisch vorkommen. Dies ist ein Novum, da einerseits bisher nur europäische Arten seitens der EU vorgeschlagen worden sind. Zudem sind auf der Vorschlagsliste Arten aufgeführt, von denen die EU bisher keine sichere Unterstützung der Herkunftsländer dieser Arten hat – auch dies steht im Widerspruch zu der bisherigen Verfahrensweise. Darüber hinaus führt die EU-Liste Arten auf, die bisher nicht auf der CITES-Liste aufgeführt sind und nach dem Willen der EU direkt auf CITES I (Anhang A) gesetzt werden sollen. Auch dies wurde bisher nicht von der EU in dieser Art und Weise gehandhabt oder gar praktiziert.

Bei dem Treffen wurde ebenfalls erwähnt, dass die Niederländische Regierung sowohl auf Ebene der Scientific Review Gruppe wie auch der Europäischen Kommission ein komplettes Importverbot für alle asiatischen Salamander-Arten anstrebt. Grund hierfür ist die Pilzerkrankung ausgelöst durch Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), welche die niederländische Feuersalamander-Population um 90% dezimiert hat. Ob aufgrund der bereits erfolgten Auslöschung der niederländischen Population ein generelles Importverbot angebracht ist, scheint den Beteiligten der Gespräche in England fraglich. Die Begründung hierfür ist die, dass einerseits eine gute Quarantäne bei den entsprechenden Temperaturen den Pilz sehr effektiv den Pilz bekämpft. Andererseits waren der Chinesische Feuerbauchmolch (Cynops orientalis) und der Chinesischer Lippenmolch (Pachytriton labiatus) die Hauptüberträger der Infektion – somit erscheint es fraglich, ob ein komplettes Importverbot für alle asiatischen Arten ausgesprochen werden muss/soll. Dieses Vorgehen ist jedoch juristisch fraglich, da eine Listung von Arten auf der CITES-Liste nicht dazu gedacht ist, eine Seuchen- oder Krankheitskontrolle einzuführen und zu überprüfen, sondern den Handel mit geschützten Arten zu reglementieren und zu überwachen.

Auf der Liste, welche die EU vorschlagen wird sind auch einige Arten aufgeführt, die für versierte Halter und Züchter interessant sind und die von diesen häufig gehalten werden, aber auch eine Art – der Afrikanische Graupapagei – der im Zoofachbereich gehandelt wird. Auf dem Treffen wurde zudem erwähnt, dass die nun auf der Liste befindlichen Arten einer Liste entnommen wurden, die der EU durch Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen zu Verfügung gestellt wurde. Hier fiel vor allem der Name Pro Wildlife. Somit scheint Pro Wildlife nach wie vor sehr großen Einfluss auf die deutschen Behörden zu haben und somit können sie leider auch einen starken Einfluss auf europäischer Ebene nehmen. Einige Arten, die auf der Liste aufgeführt werden sollen, sind folgende:

• Gonatodes daudini – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Cnemaspis psychedelica – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Mount Kenya Buschviper Atheris desaixi – bisher nicht auf der CITES-Liste, für CITES II vorgeschlagen.
• Masobe Großkopfgecko Paroedura masobe – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Chinesische Krokodilschwanzechse Shinisaurus crocdilurus – vorgeschlagen von CITES II auf CITES I gelistet zu werden.
• Himmelblauer Zwerggecko Lygodactylus williamsi – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Baumschleichen der Gattung Abronia Spp. – bisher nicht auf der CITES-Liste. Vorgeschlagen, die ganze Gattung auf CITES II zu setzen.
• Borneo-Taubwaran Lanthanotus borneensis – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Banggai-Kardinalbarsch Pterapogon kaudeni – bisher nicht auf der CITES-Liste, für CITES II vorgeschlagen.
• Graupapagei Psittacus erithacus – vorgeschlagen von CITES II auf CITES I gelistet zu werden.
• Berberaffe Macaca sylvanus – vorgeschlagen von CITES II auf CITES I gelistet zu werden.

Jim hat der britischen Regierung deutlich gemacht (und das wird er nächsten Monat auch in Brüssel machen), dass es zu großen Problemen bezüglich der Nachweise über die Legalität dieser Tiere kommen kann, wenn eine bisher nicht gelistete Art direkt auf CITES I gelistet wird, ohne vorher als CITES II gelistet gewesen zu sein. Für Vertreter der Arten aus den Gattungen Lygodactylus (L. williamsi) und Gonatodes (G. daudini) wird es zudem unmöglich sein, bei Nachzuchten einen Mikorchip zu implantieren, wenn man diese Tiere verkaufen möchte. Somit stände man bei dem gleichen Problem, das auftrat als nach der letzten CITES-Konferenz der Kaisermolch (Neurergus kaiseri) direkt auf CITES I gesetzt wurde. Offenbar scheinen die Behörden aus dem Verfahren nichts gelernt zu haben oder es scheint ihnen schlichtweg egal zu sein.

Bezüglich L. williamsi (Tanzania) und P. masobe (Madagaskar) liegt bei der EU jedoch noch keinerlei Information vor, ob die Herkunftsländer dem Vorschlage einer Listung dieser beiden Arten folgen und dies unterstützen. Hoffentlich kommt aus diesen beiden Ländern das Signal, dass sie keine direkte CITES I-Listung befürworten (dies würde einen geregelten Export dieser Tiere gemäß Quoten beenden), sondern den üblichen Weg über eine CITES II-Listung vorschlagen., welche die Option eines geregelten Exportes zulassen würde.

Da die EU mit 28 Mitgliedsstaaten eine starke Stimme bei der CITES-Konferenz im September 2016 hat besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Vorschläge der EU bezüglich einer CITES-Listung der genannten Arten erfolgreich sein wird. Jim regt daher an, den entsprechenden Behörden in den jeweiligen Ländern von Verbandsseite sehr deutlich zu machen, dass viele der oben genannten Arten bereits gehalten werden und für manche Arten bisher keine Papiere und Nachweise notwendig waren. Dieser Einspruch ist nach einer Listung der Tiere nicht mehr möglich und viele noch legale Tiere wären dann illegal. Gerade bei weniger häufig gehandelten Arten, die eher ein kleines Marktsegment ausfüllen, wäre dies ein Erfolg für die Tierschutz- und –rechtsorganisationen, da diese dann einfach sagen könnten, das manche Arten (z.B. G. daudini) niemals legal exportiert worden sind und somit alle Tiere illegal sind – eine Argumentation, welche von Pro Wildlife und Co bereits bekannt ist. Letztendlich könnten die Tiere der oben genannten Arten dann im worst-case Szenario entweder beschlagnahmt oder der Verkauf von Nachzuchten könnte verboten werden.

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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