Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht

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Wenn am 24.September 2016 in Johannisburg die diesjährige CITES-Konferenz zusammentritt, drohen für Tierhalter weitreichende Konsequenzen. Neben der Forderung nach Hochstufung auf Anhang 1 von so häufig gehaltenen Arten wie dem Graupapageien, die mit massiven Beschränkungen im Bereich Haltung und Handel einhergehen und mit der die EU erstmals eine schärfere Unterschutzstellung von nicht europäischen Arten fordert (wir berichteten), droht auch die Aufnahme von Arten auf Anhang 1, die bisher nicht unter Schutz gestellt waren.

Betroffen hiervon waren folgende Arten bzw. Gattungen: Psychedelischer Felsengecko (Cnemaspis psychedelica), Baumschleichen (Abronia Spp.), Mosobe Großkopfgecko (Paroedura masobe), Chinesische Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus), Borneo Taubwaran (Lanthanotus bornenensis).

Die sofortige Aufnahme in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens hätte für die Halter weitreichende Konsequenzen. Da die Tiere bisher keinerlei Schutzstatuts hatten, waren dementsprechend auch keine Herkunftsnachweise, die eine legale Einfuhr oder eine Nachzucht aus legaler Einfuhr belegen, erforderlich. Diese wären aber nach einer Aufnahme auf Anhang 1 zwingend erforderlich, da ansonsten die Tiere als illegal eingestuft werden.
Genau dieses Problem gab es bereits seinerzeit beim Zagrosmolch (Neurergus kaiseri), der ebenfalls quasi von null auf hundert im Schutzstatus nach oben gesetzt wurde. Zahlreiche Halter bekamen daraufhin ernsthafte Probleme mit Behörden, da sie keinerlei Nachweise über die legale Herkunft erbringen konnten, da diese schlichtweg aufgrund fehlender Notwendigkeit überhaupt nicht vorhanden waren.

Leider scheinen die Behörden aus diesem Chaos, bei dem rechtschaffene Tierhalter zu Kriminellen stilisiert wurden, nichts gelernt zu haben. Und so drohen wieder einmal die Tierhalter die Bauernopfer zu werden, wenn Naturschutz am grünen Tisch entschieden wird, ohne an die Folgen für bereits in Menschenobhut befindliche Tiere zu denken.
Der DV-TH fordert deshalb das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einer solchen Diskriminierung vorzubeugen, indem es alle Tiere, die von den Haltern bis zu einem bestimmten Stichtag gemeldet werden, als legal anerkennt. Tiere, die bis zu diesem Stichtag nicht gemeldet werden und für die kein Nachweis eines legalen Erwerbs vorliegt, sollten hingegen als illegal eingestuft werden.

Analog zu unseren Partnern in England erstellt der DV-TH als Präventivmaßnahme eine Liste, auf der alle derzeit in Haltung befindlichen Tiere der oben genannten Arten aufgeführt werden sollen. Diese soll bei Bedarf dem Bundesministerium vorgelegt werden, um auf diese Weise den Erwerb der Tiere vor der Unterschutzstellung zu dokumentieren. Dies kann aber nur von Erfolg gekrönt werden, wenn die betroffenen Halter ihre Tiere auch tatsächlich beim DV-TH angeben. Nur hierdurch kann eine solche Liste vollumfänglich werden und helfen Druck auf die Behörden auszuüben, die bisher offensichtlich davon ausgehen, dass es sich lediglich um wenige Einzelfälle handelt, die von der Hochstufung betroffen wären. Melden Sie Ihre Tiere rechtzeitig, damit im Ernstfall der Besitz vor dem Stichtag der Unterschutzstellung nachgewiesen werden kann.

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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