Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages

red-fire-fish-777029_1920In einer Anfrage einiger Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung auf Fragen zur Wildtierhaltung und zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag. Die Vorabfassung ist unter folgendem Link einsehbar und wir möchten hier nur auf einige Punkte eingehen.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung auf eine Fülle von Fachliteratur zur Tier-, Natur- und Artenschutzproblemen die im Zusammenhang mit Exoten stehen noch ein 18 monatiges Forschungsvorhaben vergibt, antwortet die Regierung, dass ihrer Meinung nach die Informationen über die Missstände in der Haltung von exotischen Tieren oder Wildtieren und deren Ursache nur sehr begrenzt verfügbar oder nicht vorhanden sind. Die wenigen gelisteten Quellen aus den Printmedien oder von Pro Wildlife sind somit laut der Bundesregierung keine ausreichende wissenschaftliche Basis, um Gesetzesänderungen zu rechtfertigen. Daher wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Studie zur „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben und vergeben. Zudem gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass die Begrifflichkeit der „exotischen Tiere und Wildtiere“ sehr viele und unterschiedliche Tiergruppen erfasst (Amphibien, Reptilien, Fische, Vögel und Säuger). Die Invertebraten wie Skorpione, Spinnen und Hundertfüßer werden auch von der Bundesregierung hier außer Acht gelassen – schaut man aber auf den geplanten Gesetzentwurf nach NRW, so wird man feststellen, dass auch einige dieser Tiere zukünftig nicht mehr gehalten werden dürfen.
Der DV-TH stimmt der Bundesregierung in diesen Punkten soweit zu, dass eine Pauschalisierung bezüglich der Haltungsverbote von exotischen Tieren oder Wildtieren nicht angebracht ist und es hier einen Forschungsbedarf gibt um objektive Maßstäbe für eine abschließende Bewertung als Grundlage nutzen zu können. Wir sind überzeugt davon, dass viele Arten mit dem notwendigen Wissen und unter bestimmten Voraussetzungen wie eine artgerechte Unterbringung auch in Privathand gut gehalten und nachgezüchtet werden können.
In den Fragen 3 und 4 wird der Punkt aus dem Koalitionsvertrag aufgegriffen, „den Handel mit und private Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren bundeseinheitlich zu regeln“ und wie dieser Punkt im Einklang mit der Ausschreibung des Forschungsvorhabens durch das BMEL zu bewerten ist.
Die Bundesregierung ist hierbei der Meinung, dass über die Haltungssituationen bisher nicht ausreichende Informationen vorliegen, sodass das Forschungsvorhaben aus Sicht der Bundesregierung gerechtfertigt ist. Sollte dieses Gutachten nachweisen, dass die tierschutzgerechte Haltung bestimmter Tierarten aber generell nicht möglich sei, so käme auch ein Verbot der privaten Haltung dieser Tierart in Betracht.
Diese Aussage der Bundesregierung stellt somit die objektive Herangehensweise bei der Klärung der Frage in den Vordergrund, ob Tiere artgerecht gehalten werden können und negiert somit reflexartige Haltungsverbote, die auf Seiten einiger Politiker und Tierrechtsaktivisten immer wieder gefordert werden.
Den Zuschlag des Ministeriums für die Durchführung der sind übrigens gleichberechtigt an den Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung der Tierärztlichen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität München und die Klinik für Vögel und Reptilien der Universität Leipzig vergeben worden.
In Frage 13 wird von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Erklärung darüber gefordert, wie der Bund gewährleistet, dass in den Kommunen ausreichend Aufnahmemöglichkeiten für aufgefundene und abgegebene nicht heimische Wild- und auch Gefahrtiere zur Verfügung gestellt werden können.
Hier wird von Seiten der Bundesregierung ganz klar auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen, die nach Artikel 104a Absatz 1 des Grundgesetzes für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben verantwortlich sind. Auch im Hinblick auf die Unterbringung von möglichen Gefahrtieren besteht von Seiten des Bundes keine Zuständigkeit und somit ist auch hier seitens der Länder nicht mit finanzieller Unterstützung vom Bund zu rechnen. Dies zeigt sich gerade auch in NRW, wo der Landkreistag nicht nur das Gefahrtiergesetz ablehnt, sondern dies auch unter anderem mit einer unkalkulierbaren Kostensteigerung begründet, sollten viele potenzielle Gefahrtiere im Land abgegeben werden.
Weitere Punkte im Fragenkatalog werden unter den Fragen 24 (Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den im Koalitionsvertrag verankertem Ziel, „Importe von Wildfängen in die EU sollen grundsätzlich verboten werden“ gerecht zu werden?) und 25 (Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, dass Deutschland der größter Importeur von lebenden Reptilien und auch ein Umschlagplatz für den illegalen Tierschmuggel ist?).
Im Bezug auf ein Importverbot auf europäischer Ebene gibt es eine klare Absage, da die Bundesregierung ein solches Verbot für schlicht nicht durchsetzbar hält und dieses somit nicht mehr weiter verfolgen wird. Bezüglich der Frage 25 stellt die Bundesregierung die über 200 jährige Tradition der Vivaristik in Deutschland heraus, welche maßgeblich dafür verantwortlich ist, dass Deutschland in Europa mehr Reptilien importiert als andere Ländern, die in diesem Bereich über eine weniger ausgeprägte Tradition durch Fachverbände und -gesellschaften verfügt.
Zur Aussage des Tierschmuggels stellt die Bundesregierung hier zudem klar, dass diese Aussage nicht belegt ist – vielleicht ergibt sich ja hier in der Studie des BMEL eine wissenschaftlich fundierte Aussage? Der Zwischenbericht sollt im Frühjahr 2016 vorgelegt werden.
Die Bundesregierung stellt in ihren Antworten aber auch heraus, dass sie gegen einen illegalen Handel von bedrohten Wildtieren ist, die in den Herkunftsländern gefangen und nach Europa geschmuggelt werden, um dort mangels internationaler Schutzstatuten offen verkauft werden dürfen. Diese Schutzstatuten gemäß des amerikanischen Lacey-Acts möchte die Bundesregierung auf europäischer Ebene einführen, allerdings steht sie hier momentan noch alleine da, da andere europäische Länder diese Position nicht unterstützen. Von Seiten einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Tierhaltung kann die Position der Bundesregierung hier aber nur unterstützt werden.
In den Fragen 31 bis 34 greifen die Mitglieder von Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Situation von gewerblichen Anbietern auf Tierbörsen auf und was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um gewerbliche Börsen für exotische Tiere zu untersagen und die Tier- und Artenschutzprobleme auf Tierbörsen einzudämmen.
Hierauf wird von Seiten der Bundesregierung geantwortet, dass gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes“ gewerbsmäßige Anbieter an Tierbörsen teilnehmen dürfen, wenn sie über eine Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren verfügen (§ 11 des Tierschutzgesetzes).
Bezüglich der Artenschutzprobleme auf Tierbörsen und dem Verbot von gewerbsmäßigen Börsen wird seitens der Bundesregierung deutlich gemacht, dass durch die Verschärfung des Tierschutzgesetzes gleichzeitig auch die Anforderungen an die Durchführung von Tierbörsen erhöht worden sind. Um eine Verbesserung des Tierschutzes bewerten zu können, wird die Situation auf den Börsen seitens der Bundesregierung beobachtet, um hieraus spätere Vergleiche und Schlüsse ziehen zu können, bevor es zu einer abschließenden Bewertung mit eventuellen Verschärfungen oder Verboten kommen kann.
Auch das schon mehrfach genannte Forschungsvorhaben seitens des BMEL wird hierbei eine Rolle spielen und die Ergebnisse dieses Gutachtens sollen in eine Bewertung zu Tierschutzaspekten auf den Börsen mit einfließen, sodass auch hier wieder auf objektive Forschungsergebnisse verwiesen wird.
Wir sind auf die Ergebnisse der Studie gespannt und befürworten eine objektive und ergebnisoffene Studie, welche eine Grundlage für zukünftige Handlungen und Entscheidungen zu Gunsten einer artgerechten Tierhaltung bietet, die frei von stereotypen und ideologisch geprägten Meinungen ist.

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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