„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant, wie hier schon mehrfach berichtet, ein Verbot von gefährlichen Wildtieren.

Einen ersten Gesetzesentwurf legte das Umweltministerium unter Minister Johannes Remmel (Grüne) vor einem Jahr vor. Seitdem hagelt es Kritik an dem Vorhaben. Zahlreiche Institutionen und Verbände haben die vielen Fehler und die grundsätzlich falsche Richtung des geplanten Verbotes kritisiert, darunter die maßgeblichen Tierhalterverbände, die Zoos sowie auch wissenschaftliche Einrichtungen.

Besonders harsch fiel die Reaktion der kommunalen Verbände in NRW aus, also des Städtetags und des Landkreistags. Sie kritisieren nicht nur gesetzgeberische handwerkliche Fehler und befürchten massive Kosten, sie sind auch schlicht der Meinung, dass ein solches Gesetz völlig überflüssig ist, da es überhaupt keine Problemlage gebe. Mit anderen Worten: Da es in NRW bisher keine nennenswerten Probleme mit gefährlichen Wildtieren gebe, brauche man auch kein Verbot. Oder wie die Institutionen in einer Stellungnahme schreiben: „Der Gesetzentwurf lässt keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz erkennen. Die Fälle, in denen es in der jüngeren Ver­gangenheit tatsächlich zu einer Gefähr­dung der Bevölkerung oder auch nur einzelner Bürgerinnen und Bürger durch exotische oder gefährliche Tiere gekom­men ist, sind äußerst gering. Wir lehnen den Gesetzentwurf sowie den Entwurf einer Durchführungsverordnung ab und regen einen vollständigen Verzicht auf das Gesetzgebungsvorhaben an.“

Dabei sollte man ja nun annehmen, dass gerade die Kommunen ein Interesse an einer Regelung haben müssten, wenn denn tatsächlich so große Probleme mit privat gehaltenen Tieren auftreten, wie die Landesregierung behauptet.
Doch damit nicht genug. Die Veranstalter der Tierbörse „Terraristika“ haben den renommierten Verfassungsrechtler und Bioethiker Prof. Dr. Dr. Tade Spranger von der Universität Bonn mit einem Rechtsgutachten beauftragt, um die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs prüfen zu lassen. Wir haben auf das Gutachten in der vorherigen Meldung bereits hingewiesen.

Aber nicht jeder Tierhalter wird sich durch die 70 Seiten juristischer Fachsprache kämpfen wollen. Daher fassen wir hier die wichtigsten Einwände kurz zusammen:
– Es wird nicht nachgewiesen, dass Menschen so stark gefährdet sind, dass ein so schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Bürger gerechtfertigt wäre.
– Verschiedene Berufe werden unterschiedlich behandelt: Während es für verschiedene Gewerbetreibende Ausnahmen gibt, führt das Gesetz für Börsenbetreiber zu einem Berufsverbot. Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig.
– Es werden im Gesetz für das Erteilen von Ausnahmegenehmigungen Vorgaben gemacht, die gar nicht erfüllt werden können (weil es z.B. die vorgeschriebenen Regelungen überhaupt nicht gibt oder weil bestimmte vorgeschriebene Genehmigungen z.B. für Wirbellose nicht erteilt werden, obwohl sie im Gefahrtiergesetz für Wirbellose gefordert sind). Vorschriften in Gesetzen, die nicht erfüllt werden können, sind verfassungswidrig.
– Für einige Regelungen ist das Land NRW überhaupt nicht zuständig, weil es im Bundesrecht anderslautende Gesetze gibt.
– Die im Gesetz angedrohten Strafen sind unverhältnismäßig und erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen an Strafen.
– Eine Regelung verstößt gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein höherwertiges Grundrecht.
– Die Einschränkungen für die betroffenen Tierhalter sind so gravierend, dass sie wie ein Totalverbot wirken. Das aber verstößt gegen das Grundrecht der Allgemeinen Handlungsfreiheit, also des Rechts auf persönliche Entfaltung, weil die für eine so schwerwiegende Einschränkung erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Zusammengefasst: Das Urteil ist vernichtend. Sollte das Umweltministerium entgegen aller Einwände und Vernunft bei seinem Gesetzesentwurf bleiben, zeigt das Gutachten für betroffene Tierhalter schon mal zahlreiche Möglichkeiten auf, gegen das Gesetz zu klagen, wenn es denn tatsächlich verabschiedet werden sollte.

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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