Haltungsverbote schützen nicht – im Gegenteil

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Nach dem Fund eines Rindenskorpion (Centruroides gracilis) im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim
stellt sich weiterhin die Frage nach der Herkunft des Tieres.
Handelt es sich, wie allgemein vermutet um ein aus Privatbesitz entlaufenes Tier.
Wenn ja, dann zeigt sich an diesem Fall die entscheidende Schwachstelle von Haltungsverboten.

Denn – eigentlich dürfte es das Tier gar nicht geben, denn die Haltung dieser Skorpione ist in Bayern verboten, da sie als potentiell gefährlich für den Menschen gelten.
Dennoch existiert das Tier und demonstriert damit, dass ein Haltunsgverbot auf ganzer Linie scheitern muss.
Denn erstens werden, wie dieser Fall zeigt, die Tiere trotz Verbot weiterhin gehalten und zweitens steigert ein Verbot sogar die Gefahr für die Bevölkerung.
Denn aufgrund des Verbotes wird ein Halter, dem ein solches Tier entkommt, den Verlust niemals melden, da er ja in der Folge rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.
Folglich wird das Entkommen verschwiegen, was dazu führt, dass nun erst Recht ein unbeteiligter Dritter auf das Tier stoßen kann.

Statt Gefahr gebannt ist die Gefahr tatsächlich erst geschaffen worden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Riedmooser Skorpion um den ersten bekannt gewordenen Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres und dies eben nach Inkrafttreten des Haltungsverbotes. Mag man hier auch von einem Einzelfall sprechen, so ist doch offensichtlich, dass ein Verbot eben nicht zum Verschwinden der jeweiligen Arten aus Privatbesitz führt.
Im Gegenteil, gerade für eher unseriöse Halter, die den Kick des Verbotenen suchen, wird die jeweilige Tierart jetzt erst Recht interessant.

Während die Politik das Scheitern einer Verbotspolitik im Bereich weiche Drogen längst zugibt und sogar eine staatlich kontrollierte Abgabe diskutiert, wird bei Thema potentiell gefährlicher Tiere durch Haltungsverbote der Bevölkerung eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Statt purem Aktionismus, der ja schon bei den unleidlichen Verboten von „Kampfhunden“ kläglich versagt hat, ist es an der Zeit, dass die Politik sich mit den betroffenen Halterverbänden zusammensetzt, um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Diese könnte beispielsweise in einem je nach „Gefährlichkeit“ gestaffelten Sachkundenachweis in Kombination mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung liegen.
Diese würde dann beispielsweise haften, falls ein Tier entkommt und Kosten für die Suche entstehen. Auf diese Weise gäbe es keinen Grund, ein Entweichen zu verschweigen, was dann echter Bevölkerungsschutz wäre!
In einem weiteren Schritt sollten dann mit den Verbänden Sachkundenachweise für alle Tierarten erarbeitet werden.
Dies wäre echter Tierschutz, da hier das Wissen tatsächlich beim Tier in Form von tiergerechten Haltungsbedingungen ankäme und kein polemischer Aktionismus
auf Druck bestimmter Tierrechtsgruppen, deren Forderungen in fachlicher Hinsicht vollkommen unsinnig sind.

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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