Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages

red-fire-fish-777029_1920In einer Anfrage einiger Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung auf Fragen zur Wildtierhaltung und zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag. Die Vorabfassung ist unter folgendem Link einsehbar und wir möchten hier nur auf einige Punkte eingehen.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung auf eine Fülle von Fachliteratur zur Tier-, Natur- und Artenschutzproblemen die im Zusammenhang mit Exoten stehen noch ein 18 monatiges Forschungsvorhaben vergibt, antwortet die Regierung, dass ihrer Meinung nach die Informationen über die Missstände in der Haltung von exotischen Tieren oder Wildtieren und deren Ursache nur sehr begrenzt verfügbar oder nicht vorhanden sind. Die wenigen gelisteten Quellen aus den Printmedien oder von Pro Wildlife sind somit laut der Bundesregierung keine ausreichende wissenschaftliche Basis, um Gesetzesänderungen zu rechtfertigen. Daher wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Studie zur „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben und vergeben. Zudem gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass die Begrifflichkeit der „exotischen Tiere und Wildtiere“ sehr viele und unterschiedliche Tiergruppen erfasst (Amphibien, Reptilien, Fische, Vögel und Säuger). Die Invertebraten wie Skorpione, Spinnen und Hundertfüßer werden auch von der Bundesregierung hier außer Acht gelassen – schaut man aber auf den geplanten Gesetzentwurf nach NRW, so wird man feststellen, dass auch einige dieser Tiere zukünftig nicht mehr gehalten werden dürfen. Weiter lesen „Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages“

Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!

bearded-dragon-742606_1920Der Begriff Gefahrtierverordnung ist derzeit nicht nur unter den Haltern sogenannter Exoten derzeit nahezu omnipräsent, nicht zuletzt weil das bevölkerungsreichste Bundesland NRW ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung hat. Ein Grund, der als wesentlich für die Einführung eines solchen Gesetzesvorhabens angebracht wird, ist die steigende Zahl an ausgesetzten Exoten, die für Behörden, insbesondere Feuerwehren zu vermehrten Einsätzen führen. Höchste Zeit also, sich einmal genauer mit den Zahlen zu beschäftigen.
Dabei fällt auf, dass es keine wirklich verlässlichen Zahlen gibt! Statistiken zu ausgesetzten Tieren gibt es offiziell nicht, sodass hier lediglich die Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes herangezogen werden können. Nach Aussagen des DTB sind in dem Verband angeschlossenen Tierheimen in den vergangenen 5 Jahren 30.000 Reptilien (die wohl den größten Teil aller gesetztesrelevanten Arten) ausmachen) aufgenommen worden. Dies sind dann pro Jahr etwa 6.000 Tiere. Gleichzeitig gibt der Tierschutzbund an, dass pro Jahr etwa 300.000 ausgesetzte Tiere (alle Nichtexoten wie Hund, Katze, Kaninchen, etc.) in den Tierheimen landen, alleine in der Urlaubszeit etwa 70.000 Tiere. Schaut man sich die Relationen an, dann fragt sich, warum gerade die Exoten so problematisiert werden, obwohl sie nur 2% der in den Tierheimen untergebrachten Tiere ausmachen. Weiter lesen „Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!“

Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?

crocodile-448624_1920Verschuldung, Nothaushalt, Haushaltssperre – all diese Vokabeln müssten den Landespolitikern in NRW mehr als geläufig sein.
Allein für das Jahr 2015 legten in NRW 24 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vor, im Jahr 2014 waren es sogar 60!
Gemeinsam ist diesen Kommunen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander geht.
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen verschärft dieses finanzielle Dilemma zusätzlich.
Anstatt den Kommunen jedoch bei der Bewältigung dieser enormen Aufgaben zu helfen und für eine langfristige und nachhaltige finanzielle Entlastung zu sorgen, plant NRW-Landesumweltminister Remmel mit der Einführung eines Gefahrtiergesetzes ein ideologisch gefärbtes Gesetzesvorhaben, welches einerseits an der Realität vorbeigeht, andererseits zusätzliche finanzielle Risiken birgt, die kaum absehbar sind und vor allem für die Kommunen zur erheblichen Belastung werden kann.

Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regulierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (hierunter versteht das Gesetz alle Wildtiere, die durch Größe, Kraft oder Giftigkeit dem Menschen gefährlich werden können) mit der Gefahr für die Bevölkerung, die von ihnen ausgeht. Sechs Unfälle mit Giftschlangen in zwei Jahren führt das NRW-Ministerium als Beleg für die Notwendigkeit an. Tatsächlich ist aber bei keinem dieser Ereignisse ein unbeteiligter Dritter gefährdet gewesen. Genau die Gefährdung unbeteiligter Dritter soll aber der Grund für die Einführung des Gesetzes sein. Weiter lesen „Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?“

Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?

chameleonNiedersachsen wird von einer rot-grünen Koalition regiert.
Der für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Meyer von den Grünen gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz in der Landwirtschaft,
ein Politikfeld, wo zweifellos noch viel Sinnvolles und Gutes für die Tiere erreicht werden kann.
Für die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen am 7. und 8. November 2015 in Osnabrück hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz der Partei nun
einen Entschließungsantrag vorgelegt, der den Tierschutz noch stärker in das Zentrum des regierungspolitische Handelns rücken will (siehe hier).
Neben zweifellos sinnvollen Vorschlägen und vielen eher vagen, aber wohlklingenden Absichtserklärungen lassen einige Passagen des Entschließungsantrags
leider darauf schließen, dass – wie in vielen Tierschutz-LAGs der Grünen – auch hier ideologische Tierrechtler federführend mitgewirkt haben.

So finden sich eine ganze Reihe hochproblematischer Formulierungen und Forderungen.
Der für Tierhalter und echte Tierschützer problematischste Aspekt ist Punkt 2 des Entschließungsantrags: „Heimtiere und Exoten in Privathaushalten – Verantwortung übernehmen“.
Ganz abgesehen davon, dass es ja gerade die Halter sind, die Verantwortung für die von ihnen gepflegten Tiere übernehmen, und dies in der großen Mehrheit mit viel Liebe,
Engagement und Fachwissen zum Wohle der Pfleglinge, werden hier einige sachlich problematische Aussagen getroffen und höchst gefährliche Forderungen erhoben.

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Stellungnahme zum Mambabiss in Mülheim

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Nachdem in Mühlheim ein Halter von seiner Schwarzen Mamba gebissen wurde, ist der Aufschrei in Politik und Presse riesig.
Fast reflexartig wird ein Haltungsverbot gefordert, ohne die Notwendigkeit und die Folgen eines solchen Verbots zu bedenken.
Sicherlich der Fall von Mühlheim ist tragisch, aber zunächst muss festgehalten werden, dass für unbeteiligte Dritte keinerlei Gefahr bestanden hat.
Insofern handelt es sich um einen Unfall bei der Ausübungen des Hobbys, wie er in Deutschland regelmäßig passiert.

Alleine in der Saison 2013/14 wurden ca. 3500 deutsche Skifahrer so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich war, im Jahr 2013
kamen alleine in den bayrischen Alpen 40 Menschen bei Bergtouren ums Leben . Nach einem Verbot dieses Sports schreit aber niemand.
Und auch bei Tieren spielen Reptilien im Hinblick auf schwere Verletzungen nur eine untergeordnete Rolle.
Alleine Pferde verursachen jährlich etwa 30.000 Unfälle, bei denen in 40% der Fälle Mädchen unter 14 Jahren betroffen sind. Vom Pferd als Gefahrtier spricht aber niemand,
von einem Haltungsverbot erst recht keiner.
Nun ist es die Aufgabe der Politik u.a., die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Zugegeben, eine Giftschlange oder ein Krokodil
können durchaus erheblich Verletzungen, ja sogar Todesfälle verursachen. Dennoch ist bisher kein Fall bekannt, in dem unbeteiligte Dritte von einem solchen Unfall
betroffen worden wären, während dies bei anderen Tieren (Hunde, Pferde) anders aussieht. Somit ist der Schrei nach einem generellen Haltungsverbot als rein ideologisch
einzustufen. Hier wird eine potentielle Gefahr per Gesetz vermeintlich ausgeschlossen, wären tatsächliche Gefahren einfach hingenommen werden.
Ein oft gehörtes Argument ist dabei, dass Wildtiere nicht in Gefangenschaft gehören und wenn, dann schon gar nicht in Privathand. Tatsächlich zeigen aber aktuelle Studien, wie die Arbeit von Richter et al. , dass es keinerlei Unterschied in den Bedürfnissen bezüglich der Haltung von Wild- und Haustieren gibt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbot von potentiell gefährlichen Reptilien bei gleichzeitigem Belassen der tatsächlich gefährlichen Pferdehaltung nicht nur inkonsequent, sondern geradezu schizophren.
Das Argument, dass Wildtiere nur von Profis, also Zoos gehalten werden sollen, ist ebenfalls realitätsfremd. Viele private Halter besitzen eine bemerkenswerte Expertise, von der auch die Zoos profitieren. Das Erhaltungszuchtprogramm des Balistars oder die Zuchtstation zur Erhaltung bedrohter Schildkrötenarten im Zoo Münster wären ohne private Halter unmöglich, bzw. nicht existent.

Private Haltung zu verbieten ist somit ein enormer Einschnitt in den Artenschutz, weil unweigerlich erhebliches Wissen verloren gehen würde.
Zudem sind Zoos überhaupt nicht in der Lage, alle bedrohten Arten nachzuzüchten, weil ihnen hierfür Platz und finanzielle Ressourcen fehlen.
Der Artenschutz braucht deshalb private Halter!
Dennoch ist es notwendig, die Haltung von Tieren in Menschenobhut besser zu regeln. Dabei gilt es aber nicht nur, potentiell gefährliche Tiere in Bezug auf deren Haltung zu regeln, sondern alle Tiere, denn letztlich hat jedes Tier ein Recht auf eine verhaltensgerechte Unterbringung. Seriöse Halter fordern dies schon lange, ihre Vorschläge werden aber von Seiten der Politik und ideologisch verblendeter Tierrechtler ignoriert.

Verbote sind halt vermeintlich einfacher, außerdem kann man als Politiker dem unkritischen Wahlvolk vermitteln, dass man durchgegriffen hat.
Was aber würde ein Verbot bringen. Letztlich würde die Gefahr für die Bevölkerung sogar steigen. Zwar würden sicherlich einige Halter ihr Hobby aufgeben (Die Frage ist, wohin die Tiere dann gehen?), es wird aber auch zahlreiche Menschen geben, die ihrem Hobby dann im Verborgenen frönen.
Wenn dann in einer solche illegalen Haltung ein Tier ausbricht, wird sicherlich niemand dies melden. Erst dann besteht eine tatsächliche Gefahr für Dritte nicht ohne, sondern wegen eines Verbots. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein Verbot die Haltung solcher Tiere für bestimmt Kreise, die nicht unbedingt zu den sachkundigen zählen, erst Recht interessant macht. Somit dürfte ein nicht unerheblicher Schwarzmarkt entstehen, der sich jeglicher Kontrolle entzieht. Dies ist weder aus tierschutz- noch artenschutzrechtlichen Aspekten wünschenswert. Zu glauben, die Entstehung eines solchen Marktes zu verhindern oder in austrocknen zu können ist ein Zeichen purer Naivität, bzw. bewusster Irreführung der Bevölkerung. Vergleichbares ist beispielsweise im Bereich Drogen nie gelungen, weshalb es ja inzwischen zurecht Überlegungen gibt, bestimmte Drogen unter staatlicher Aufsicht zuzulassen. Während also auf der einen Seite das Scheitern des Totalverbots anerkannt wird, soll auf der anderen Seite genau ein solches Verbot alle (nicht vorhandenen) Probleme lösen.
Satt also über Verbote langjährige und erfahrene Halter zu kriminalisieren, eine enormen Verlust an Wissen und Manpower zu verursachen und einen Schwarzmarkt zu schaffen, ist es an der Zeit, ideologiefrei an einem Sachkundenachweis zu arbeiten, der bürokratisch überschaubar ist (und damit finanzierbar) und ein echtes Plus für alle in Menschenobhut gehaltenen Tiere bringt, vom Meerschweinchen bis zur Riesenschlange.

Literatur

Hellberg, F. (2013) DAV Unfallstatistik – Kernaussagen für 2103. – Deutscher Alpenverein

Richter, T., Kunzmann, P., Hartmann, S. T. Blaha (2012): Wildtiere in Menschenhand
Überlegungen zum moralisch-rechtlichen und biologischen Status von Wildtieren. – Deutsches Tierärzteblatt, 11/2012

Schulz, D. (2013): Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport – Zahlen und Trends der Saison 2012/2013. – ARAG (ASU – Auswertungsstelle für Skiunfälle)