Petition zum Schutz vor selbsternannten Tierrechtlern

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Diese Petition läuft seit dem 09.10.2014!!! Ohne das sich ernsthaft etwas tut!

Petition an den Deutschen Bundestag Oktober 2014 nach Ablehnung der Veröffentlichung
Sie wird leider nicht öffentlich gemacht, mal sehen, ob man sie trotzdem irgendwie unterstützen kann, ohne sie zu gefährden.

Zusammenfassung was bisher geschehen ist:
-Petition gestellt am 9.10.14
-Antwort Ausschuss zu „nicht öffentlicher Behandlung“
-Sodann Antwort des Ausschusses unter Beifügung der Stellungnahme des BMEL-Beamten am 9.12.14
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-Die Mitteilung, dass die Petition weiterbehandelt wird 13.2.15
-Schließlich kam dann im Mai 2015 die Mitteilung „liegt im Bundestag“.
-Seitdem „ruht der See“.

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Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht

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Wenn am 24.September 2016 in Johannisburg die diesjährige CITES-Konferenz zusammentritt, drohen für Tierhalter weitreichende Konsequenzen. Neben der Forderung nach Hochstufung auf Anhang 1 von so häufig gehaltenen Arten wie dem Graupapageien, die mit massiven Beschränkungen im Bereich Haltung und Handel einhergehen und mit der die EU erstmals eine schärfere Unterschutzstellung von nicht europäischen Arten fordert (wir berichteten), droht auch die Aufnahme von Arten auf Anhang 1, die bisher nicht unter Schutz gestellt waren.

Betroffen hiervon waren folgende Arten bzw. Gattungen: Psychedelischer Felsengecko (Cnemaspis psychedelica), Baumschleichen (Abronia Spp.), Mosobe Großkopfgecko (Paroedura masobe), Chinesische Krokodilschwanzechse (Shinisaurus crocodilurus), Borneo Taubwaran (Lanthanotus bornenensis).

Die sofortige Aufnahme in Anhang 1 des Washingtoner Artenschutzabkommens hätte für die Halter weitreichende Konsequenzen. Da die Tiere bisher keinerlei Schutzstatuts hatten, waren Weiter lesen „Wie die CITES-Konferenz legale Tiere zu illegalen Importen macht“

Der Apfelschnecken-Krieg

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Was bisher an den Fronten geschah: Durchführungsbeschluss der EU an die Länder (Mitgliedsstaaten der EU) aus Brüssel vom November 2012: aus Pflanzenschutzgründen (weil manche ausgesetzte, in Südeuropa durchaus überlebende und fortpflanzungsfähige Apfelschnecken-Arten dort Reisfelder kahlfressen und Wasserpflanzen schädigen) und weil man die Arten der Gattung Pomacea nur schwer unterscheiden kann, wurde verfügt, dass sämtliche Vertreter der Gattung Pomacea (Apfelschnecken im weiteren Sinne)
1. nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfen und
2. nicht in der EU verbreitet werden dürfen.
(Ferner sind ständig in Wasser getaucht gehandelte Pflanzen zu überwachen, das nur am Rande und weil uns hier nur Tiere interessieren. Fakt ist aber: es ist eine Pflanzenschutz-Angelegenheit)
Die Staaten sind in dem Durchführungsbeschluss gehalten, die ihrerseits diesbezüglich geplanten Aktivitäten umgehend nach Brüssel zu melden. So weit, so schlecht.

In der Folge gab es diverse Apfelschneckenkriegsberichterstattungen mehr oder weniger qualifizierter Blätter mit mehr oder weniger richtigen oder falschen Aussagen.
Richtig war: ja, es ist keine EU-Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Falsch war: Es ist auch keine EU-Verordnung, die unmittelbar für alle EU-Mitglieder gilt. Richtig ist: die oben unter 1. und 2. genannten Grundvorgaben gelten direkt, aber sie richten sich eben an die zuständigen Staatsorgane und –behörden (in Deutschland das BMEL in Bonn/Berlin) und die haben die Fakten und Maßnahmen für ihr Land zu spezifizieren. Erst dann zeigt sich, was für deutsche Züchter und Händler und Halter von Apfelschnecken Sache ist bzw. sein wird.
Denn Verbot der Verbreitung in der EU heißt doch nicht automatisch Verbot der Verbreitung innerhalb Deutschlands? Oder doch, oder wie, oder was?

Unsere Hoffnung war nun:
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Droht das große Chaos nach der CITES-Konferenz im September 2016?

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Zusammenfassung von Jim Collin nach einem Treffen mit der UK Scientific Authority, der UK Management Authority und der UK Licensing Authority zum Thema CITES.

Nach dem Treffen wurde deutlich, dass die EU deutlich mehr Arten für eine Aufnahme auf der CITES-Liste vorschlagen wird, als sie es jemals zuvor getan hat. Hierunter sind einige Arten, die in keinem der EU-Mitgliedsstaaten endemisch vorkommen. Dies ist ein Novum, da einerseits bisher nur europäische Arten seitens der EU vorgeschlagen worden sind. Zudem sind auf der Vorschlagsliste Arten aufgeführt, von denen die EU bisher keine sichere Unterstützung der Herkunftsländer dieser Arten hat – auch dies steht im Widerspruch zu der bisherigen Verfahrensweise. Darüber hinaus führt die EU-Liste Arten auf, die bisher nicht auf der CITES-Liste aufgeführt sind und nach dem Willen der EU direkt auf CITES I (Anhang A) gesetzt werden sollen. Auch dies wurde bisher nicht von der EU in dieser Art und Weise gehandhabt oder gar praktiziert.

Bei dem Treffen wurde ebenfalls erwähnt, dass die Niederländische Regierung sowohl auf Ebene der Scientific Review Gruppe wie auch der Europäischen Kommission ein komplettes Importverbot für alle asiatischen Salamander-Arten anstrebt. Grund hierfür ist die Pilzerkrankung ausgelöst durch Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), welche die niederländische Feuersalamander-Population um 90% dezimiert hat. Ob aufgrund der bereits erfolgten Auslöschung der niederländischen Population ein generelles Importverbot angebracht ist, scheint den Beteiligten der Gespräche in England fraglich. Die Begründung hierfür ist die, dass einerseits eine gute Quarantäne bei den entsprechenden Temperaturen den Pilz sehr effektiv den Pilz bekämpft. Andererseits waren der Chinesische Feuerbauchmolch (Cynops orientalis) und der Chinesischer Lippenmolch (Pachytriton labiatus) die Hauptüberträger der Infektion – somit erscheint es fraglich, ob ein komplettes Importverbot für alle asiatischen Arten ausgesprochen werden muss/soll. Dieses Vorgehen ist jedoch juristisch fraglich, da eine Listung von Arten auf der CITES-Liste nicht dazu gedacht ist, eine Seuchen- oder Krankheitskontrolle einzuführen und zu überprüfen, sondern den Handel mit geschützten Arten zu reglementieren und zu überwachen.

Auf der Liste, welche die EU vorschlagen wird sind auch einige Arten aufgeführt, die für versierte Halter und Züchter interessant sind und die von diesen häufig gehalten werden, aber auch eine Art – der Afrikanische Graupapagei – der im Zoofachbereich gehandelt wird. Auf dem Treffen wurde zudem erwähnt, dass die nun auf der Liste befindlichen Arten einer Liste entnommen wurden, die der EU durch Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen zu Verfügung gestellt wurde. Hier fiel vor allem der Name Pro Wildlife. Somit scheint Pro Wildlife nach wie vor sehr großen Einfluss auf die deutschen Behörden zu haben und somit können sie leider auch einen starken Einfluss auf europäischer Ebene nehmen. Einige Arten, die auf der Liste aufgeführt werden sollen, sind folgende:

• Gonatodes daudini – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Cnemaspis psychedelica – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Mount Kenya Buschviper Atheris desaixi – bisher nicht auf der CITES-Liste, für CITES II vorgeschlagen.
• Masobe Großkopfgecko Paroedura masobe – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Chinesische Krokodilschwanzechse Shinisaurus crocdilurus – vorgeschlagen von CITES II auf CITES I gelistet zu werden.
• Himmelblauer Zwerggecko Lygodactylus williamsi – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Baumschleichen der Gattung Abronia Spp. – bisher nicht auf der CITES-Liste. Vorgeschlagen, die ganze Gattung auf CITES II zu setzen.
• Borneo-Taubwaran Lanthanotus borneensis – bisher nicht auf der CITES-Liste. Direkt für CITES I vorgeschlagen.
• Banggai-Kardinalbarsch Pterapogon kaudeni – bisher nicht auf der CITES-Liste, für CITES II vorgeschlagen.
• Graupapagei Psittacus erithacus – vorgeschlagen von CITES II auf CITES I gelistet zu werden.
• Berberaffe Macaca sylvanus – vorgeschlagen von CITES II auf CITES I gelistet zu werden.

Jim hat der britischen Regierung deutlich gemacht (und das wird er nächsten Monat auch in Brüssel machen), dass es zu großen Problemen bezüglich der Nachweise über die Legalität dieser Tiere kommen kann, wenn eine bisher nicht gelistete Art direkt auf CITES I gelistet wird, ohne vorher als CITES II gelistet gewesen zu sein. Für Vertreter der Arten aus den Gattungen Lygodactylus (L. williamsi) und Gonatodes (G. daudini) wird es zudem unmöglich sein, bei Nachzuchten einen Mikorchip zu implantieren, wenn man diese Tiere verkaufen möchte. Somit stände man bei dem gleichen Problem, das auftrat als nach der letzten CITES-Konferenz der Kaisermolch (Neurergus kaiseri) direkt auf CITES I gesetzt wurde. Offenbar scheinen die Behörden aus dem Verfahren nichts gelernt zu haben oder es scheint ihnen schlichtweg egal zu sein.

Bezüglich L. williamsi (Tanzania) und P. masobe (Madagaskar) liegt bei der EU jedoch noch keinerlei Information vor, ob die Herkunftsländer dem Vorschlage einer Listung dieser beiden Arten folgen und dies unterstützen. Hoffentlich kommt aus diesen beiden Ländern das Signal, dass sie keine direkte CITES I-Listung befürworten (dies würde einen geregelten Export dieser Tiere gemäß Quoten beenden), sondern den üblichen Weg über eine CITES II-Listung vorschlagen., welche die Option eines geregelten Exportes zulassen würde.

Da die EU mit 28 Mitgliedsstaaten eine starke Stimme bei der CITES-Konferenz im September 2016 hat besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Vorschläge der EU bezüglich einer CITES-Listung der genannten Arten erfolgreich sein wird. Jim regt daher an, den entsprechenden Behörden in den jeweiligen Ländern von Verbandsseite sehr deutlich zu machen, dass viele der oben genannten Arten bereits gehalten werden und für manche Arten bisher keine Papiere und Nachweise notwendig waren. Dieser Einspruch ist nach einer Listung der Tiere nicht mehr möglich und viele noch legale Tiere wären dann illegal. Gerade bei weniger häufig gehandelten Arten, die eher ein kleines Marktsegment ausfüllen, wäre dies ein Erfolg für die Tierschutz- und –rechtsorganisationen, da diese dann einfach sagen könnten, das manche Arten (z.B. G. daudini) niemals legal exportiert worden sind und somit alle Tiere illegal sind – eine Argumentation, welche von Pro Wildlife und Co bereits bekannt ist. Letztendlich könnten die Tiere der oben genannten Arten dann im worst-case Szenario entweder beschlagnahmt oder der Verkauf von Nachzuchten könnte verboten werden.

Tierschutz gilt nicht immer oder Manche Tiere sind gleicher als andere

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Das Wal- und Delfinschutzforum (WDSF) ist vielen Tierfreunden vor allem gegen den recht populistischen Feldzug gegen die Haltung von Delfinen in Menschenobhut bekannt. Kaum ein Monat vergeht, in dem die selbsternannten Walschützer nicht über die angeblich tierquälerischen Haltungsbedingungen auch in deutschen Delfinarien berichten. Allerdings scheint der Tierschutz bei den Aktivisten der gemeinnützigen und steuerbefreiten Körperschaft des privaten Rechts sich nicht auf alle Tiere zu beziehen, denn im sozialen Netzwerk Facebook postet jetzt ein Aktivist des Forums einen Beitrag, in dem er beschrieb wie er eine junge Ratte, die seine Katze mit ins Haus geschleppt hatte, mit einem Staubsauger tötete. Nachdem sein Beitrag zu heftigen Reaktionen führte, hat er ihn inzwischen gelöscht.

Was aber bleibt sind letztlich zwei Fragen.
Erstens – warum ist ein sogenannter Tierschützer nicht in der Lage eine Ratte von einer Maus zu unterscheiden, denn im Beitrag redet er von einer Maus, dass Bild des getöteten Tieres zeigt aber eindeutig eine junge Ratte.
Wie können denn fundierte Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Tieren (speziell Walen und Delfinen), denn damit brüstet sich das WDSF immer wieder, wenn grundlegende biologisch-morphologische Kenntnisse fehlen?

Die viel wichtigere Frage ist aber, warum das Leben einer Ratte offensichtlich so viel weniger wert ist, als das eines Delfins, denn tatsächlich hätte es zahlreiche Möglichkeiten gegeben, die Ratte leben einzufangen und die Methode, das Tier mit dem Staubsauger einzusaugen, zeigt von offensichtlich vorhandenem Ekel und der Gleichgültigkeit bezüglich des Lebens des Tieres. Stellt sich also die Frage, ob das WDSF nach schützenswerten und nicht schützenswerten Arten unterscheidet. In diesem Fall wäre die Gemeinnützigkeit in Frage zu stellen, mindestens aber muss sich jeder Unterstützer des WDSF fragen, ob für ihn denn auch nur Wale und Delfine schützenswert sind.

Sturm im Wasserglas oder Publicity um jeden Preis

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Die Organisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) ist auch in der Vergangenheit immer wieder durch öffentlich zelebrierte Anzeigen gegen Tierhalter, – züchter, Zoos und Zirkusse aufgefallen. So hat die Tierrechtsorganisation in den letzten Jahren mehrfach Landwirte wegen Tierquälerei angezeigt, weil deren Stallungen niedergebrannt waren.

Ziel dieser Anzeigen scheint es vor allem zu sein, möglichst groß und umfassend in der Presse Erwähnung zu finden, den aus juristischer Sicht hat kaum eine der Anzeigen Aussicht auf Erfolg. Weiter lesen „Sturm im Wasserglas oder Publicity um jeden Preis“

Keine Kastrationspflicht für Nasenbären?

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Erste Erfolge des DV-TH bei der Liste invasiver Arten („Alien Species‘)

Die Mitte Dezember von der Europäischen Kommission verabschiedete Liste zur Bekämpfung invasiver Arten ist vom Europäischen Parlament abgelehnt worden, mit dem Hinweis, dass sie einerseits nicht umfassend genug sei, andererseits aber auch nicht zielführend, da es nicht sinnvoll sei, eine einheitliche Liste für ganz Europa zu verwenden.
So ist beispielsweise der Nasenbär in Deutschland keine potentiell invasive Art, während dies in Spanien und Portugal anders aussieht.

Beim Waschbären ist die Sachlage anders, aber hier ist der Kleinräuber inzwischen so weit in Deutschland verbreitet, dass die in Menschenobhut befindliche Population keinerlei Rolle spielt, eine Gefahr ist somit durch sie nicht gegeben. Weiter lesen „Keine Kastrationspflicht für Nasenbären?“

Keine Chance für Schmuggler auf der Terraristikbörse „Terraristika“ in Hamm

mellers-chameleon-877350_1280Am 11. Dezember 2015 wurden in einem Hotel in Köln vom Zoll 130 Reptilien beschlagnahmt, die wahrscheinlich von ukrainischen Händlern nach Deutschland geschmuggelt worden waren.
Der Fall schlug wegen der Exotik der Tiere erwartungsgemäß hohe Wellen, zumal sie wohl im Umfeld der am folgenden Tag in Hamm stattfindenden Terraristikbörse „Terraristika“ verkauft werden sollten.
Selbstverständlich ist ein solcher Schmuggel eine unverantwortliche Straftat und umso verwerflicher, weil einige der Tiere dem Vernehmen nach in einem schlechten Zustand waren. Die Ukrainer verstießen vermutlich sowohl gegen das Tierschutz- als auch gegen Artenschutzgesetze, weil ein Teil der Arten international geschützt ist und ohne entsprechende Papiere nicht in die EU hätte eingeführt werden dürfen.

Dank der guten Zusammenarbeit von Zoll und den Zoos in Köln, Dortmund, Duisburg und dem Aquazoo Düsseldorf konnten die betroffenen Tiere gut untergebracht und die Händler der Justiz überstellt werden. Ein erfolgreicher Schlag gegen den Tierschmuggel also.
Leider ist es wie so oft: Der Erfolg wird durch fehlerhafte Berichterstattung in den Medien und vor allem durch denunziatorische Einlassungen von Tierhaltungsgegnern umgewandelt in eine Anklage gegen das Hobby Terraristik im Allgemeinen und in diesem Fall im Besonderen gegen die Börse Terraristika. Weiter lesen „Keine Chance für Schmuggler auf der Terraristikbörse „Terraristika“ in Hamm“

Warum das Streifenhörnchen in Europa aussterben muss

chipmunk-449155_1280EU-Liste zu invasiven Arten hat kaum absehbare Folgen

In den Medien ist Brüssel derzeit nahezu omnipräsent. Kaum ein Tag, an dem nicht über Treffen der EU-Staaten zum Thema IS oder Flüchtlinge berichtet wird. Aber nicht alle Entscheidungen, die in Brüssel fallen, werden von der Presse und damit von der Öffentlichkeit wahrgenommen, obwohl sie durchaus erhebliche Auswirkungen haben.

Eine dieser Maßnahmen ist die Entscheidung der EU zum Umgang mit invasiven Arten. Hierbei handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten, die nicht in der EU heimisch sind, aber durch gewolltes oder ungewolltes Ausbringen angesiedelt werden können.
Natur- und Umweltschützer befürchten durch diese Invasoren erheblichen Schaden für die heimische Flora und Fauna, weshalb die EU beschlossen hat, diese Arten auf ihrem Gebiet auszurotten. Weiter lesen „Warum das Streifenhörnchen in Europa aussterben muss“