Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages

red-fire-fish-777029_1920In einer Anfrage einiger Mitglieder der Bundestagsfraktion der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN antwortet die Bundesregierung auf Fragen zur Wildtierhaltung und zur Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag. Die Vorabfassung ist unter folgendem Link einsehbar und wir möchten hier nur auf einige Punkte eingehen.

Auf die Frage, warum die Bundesregierung auf eine Fülle von Fachliteratur zur Tier-, Natur- und Artenschutzproblemen die im Zusammenhang mit Exoten stehen noch ein 18 monatiges Forschungsvorhaben vergibt, antwortet die Regierung, dass ihrer Meinung nach die Informationen über die Missstände in der Haltung von exotischen Tieren oder Wildtieren und deren Ursache nur sehr begrenzt verfügbar oder nicht vorhanden sind. Die wenigen gelisteten Quellen aus den Printmedien oder von Pro Wildlife sind somit laut der Bundesregierung keine ausreichende wissenschaftliche Basis, um Gesetzesänderungen zu rechtfertigen. Daher wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Studie zur „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand: Situationsanalyse, Bewertung und Handlungsbedarf insbesondere unter Tierschutzgesichtspunkten“ ausgeschrieben und vergeben. Zudem gibt die Bundesregierung zu bedenken, dass die Begrifflichkeit der „exotischen Tiere und Wildtiere“ sehr viele und unterschiedliche Tiergruppen erfasst (Amphibien, Reptilien, Fische, Vögel und Säuger). Die Invertebraten wie Skorpione, Spinnen und Hundertfüßer werden auch von der Bundesregierung hier außer Acht gelassen – schaut man aber auf den geplanten Gesetzentwurf nach NRW, so wird man feststellen, dass auch einige dieser Tiere zukünftig nicht mehr gehalten werden dürfen. Weiter lesen „Antwort des Deutschen Bundestages auf die kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Wildtierhaltung und Umsetzung des Koalitionsvertrages“

Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!

bearded-dragon-742606_1920Der Begriff Gefahrtierverordnung ist derzeit nicht nur unter den Haltern sogenannter Exoten derzeit nahezu omnipräsent, nicht zuletzt weil das bevölkerungsreichste Bundesland NRW ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung hat. Ein Grund, der als wesentlich für die Einführung eines solchen Gesetzesvorhabens angebracht wird, ist die steigende Zahl an ausgesetzten Exoten, die für Behörden, insbesondere Feuerwehren zu vermehrten Einsätzen führen. Höchste Zeit also, sich einmal genauer mit den Zahlen zu beschäftigen.
Dabei fällt auf, dass es keine wirklich verlässlichen Zahlen gibt! Statistiken zu ausgesetzten Tieren gibt es offiziell nicht, sodass hier lediglich die Zahlen des Deutschen Tierschutzbundes herangezogen werden können. Nach Aussagen des DTB sind in dem Verband angeschlossenen Tierheimen in den vergangenen 5 Jahren 30.000 Reptilien (die wohl den größten Teil aller gesetztesrelevanten Arten) ausmachen) aufgenommen worden. Dies sind dann pro Jahr etwa 6.000 Tiere. Gleichzeitig gibt der Tierschutzbund an, dass pro Jahr etwa 300.000 ausgesetzte Tiere (alle Nichtexoten wie Hund, Katze, Kaninchen, etc.) in den Tierheimen landen, alleine in der Urlaubszeit etwa 70.000 Tiere. Schaut man sich die Relationen an, dann fragt sich, warum gerade die Exoten so problematisiert werden, obwohl sie nur 2% der in den Tierheimen untergebrachten Tiere ausmachen. Weiter lesen „Ausgesetzte Exoten oder wie die Mücke zu Elefanten wird!“

Das Märchen von den Tierrechten – oder _ Manche Tiere sind gleicher als andere

pitbull-909374_1920Vorab, PETA USA hat bereits 2009 erklärt wie man zu Pit Bulls steht.

People for the Ethical Treatment of Animals – Menschen für die ethische Behandlung von Tieren, kurz PETA heißt die wohl bekannteste Tierrechtsorganisation, die vor allem mit Aktionen gegen den Pelztierhandel oder die industrielle Landwirtschaft bekannt geworden ist und mit vielen Prominenten als Werbebotschafter aufwarten kann.
Die Methoden der Tierrechtler sind dabei teilweise umstritten, allerdings trifft die Aussage auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung, denn gegen die in den Werbeanzeigen gezeigten Tierquälereien muss sich jeder Tierfreund empören.
Logisch, dass dann eben auch gespendet wird, schließlich entlastet dies das schlechte Gewissen, auch wenn man dann doch weiter Eier aus der Legebatterie oder Schweinefleisch aus der Massentierhaltung konsumiert. Mit den wirklichen Hintergründen von PETA macht sich dabei kaum einer vertraut.

Dabei sind die alles andere als ethisch, zumindest nicht, wenn man als Hund in die Hände von PETA USA gerät, denn dann wird man schnell einfach euthanasiert, weil es ja schon so viele Hunde gibt und es keine Vermittlungschance gibt.
Das weiß PETA offensichtlich schon bevor sie es versucht haben! Weiter lesen „Das Märchen von den Tierrechten – oder _ Manche Tiere sind gleicher als andere“

Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?

chameleonNiedersachsen wird von einer rot-grünen Koalition regiert.
Der für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Meyer von den Grünen gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz in der Landwirtschaft,
ein Politikfeld, wo zweifellos noch viel Sinnvolles und Gutes für die Tiere erreicht werden kann.
Für die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen am 7. und 8. November 2015 in Osnabrück hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz der Partei nun
einen Entschließungsantrag vorgelegt, der den Tierschutz noch stärker in das Zentrum des regierungspolitische Handelns rücken will (siehe hier).
Neben zweifellos sinnvollen Vorschlägen und vielen eher vagen, aber wohlklingenden Absichtserklärungen lassen einige Passagen des Entschließungsantrags
leider darauf schließen, dass – wie in vielen Tierschutz-LAGs der Grünen – auch hier ideologische Tierrechtler federführend mitgewirkt haben.

So finden sich eine ganze Reihe hochproblematischer Formulierungen und Forderungen.
Der für Tierhalter und echte Tierschützer problematischste Aspekt ist Punkt 2 des Entschließungsantrags: „Heimtiere und Exoten in Privathaushalten – Verantwortung übernehmen“.
Ganz abgesehen davon, dass es ja gerade die Halter sind, die Verantwortung für die von ihnen gepflegten Tiere übernehmen, und dies in der großen Mehrheit mit viel Liebe,
Engagement und Fachwissen zum Wohle der Pfleglinge, werden hier einige sachlich problematische Aussagen getroffen und höchst gefährliche Forderungen erhoben.

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Haltungsverbote schützen nicht – im Gegenteil

Beispielbild
Beispielbild

Nach dem Fund eines Rindenskorpion (Centruroides gracilis) im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim
stellt sich weiterhin die Frage nach der Herkunft des Tieres.
Handelt es sich, wie allgemein vermutet um ein aus Privatbesitz entlaufenes Tier.
Wenn ja, dann zeigt sich an diesem Fall die entscheidende Schwachstelle von Haltungsverboten.

Denn – eigentlich dürfte es das Tier gar nicht geben, denn die Haltung dieser Skorpione ist in Bayern verboten, da sie als potentiell gefährlich für den Menschen gelten.
Dennoch existiert das Tier und demonstriert damit, dass ein Haltunsgverbot auf ganzer Linie scheitern muss.
Denn erstens werden, wie dieser Fall zeigt, die Tiere trotz Verbot weiterhin gehalten und zweitens steigert ein Verbot sogar die Gefahr für die Bevölkerung.
Denn aufgrund des Verbotes wird ein Halter, dem ein solches Tier entkommt, den Verlust niemals melden, da er ja in der Folge rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.
Folglich wird das Entkommen verschwiegen, was dazu führt, dass nun erst Recht ein unbeteiligter Dritter auf das Tier stoßen kann.

Statt Gefahr gebannt ist die Gefahr tatsächlich erst geschaffen worden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Riedmooser Skorpion um den ersten bekannt gewordenen Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres und dies eben nach Inkrafttreten des Haltungsverbotes. Mag man hier auch von einem Einzelfall sprechen, so ist doch offensichtlich, dass ein Verbot eben nicht zum Verschwinden der jeweiligen Arten aus Privatbesitz führt.
Im Gegenteil, gerade für eher unseriöse Halter, die den Kick des Verbotenen suchen, wird die jeweilige Tierart jetzt erst Recht interessant.

Während die Politik das Scheitern einer Verbotspolitik im Bereich weiche Drogen längst zugibt und sogar eine staatlich kontrollierte Abgabe diskutiert, wird bei Thema potentiell gefährlicher Tiere durch Haltungsverbote der Bevölkerung eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Statt purem Aktionismus, der ja schon bei den unleidlichen Verboten von „Kampfhunden“ kläglich versagt hat, ist es an der Zeit, dass die Politik sich mit den betroffenen Halterverbänden zusammensetzt, um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Diese könnte beispielsweise in einem je nach „Gefährlichkeit“ gestaffelten Sachkundenachweis in Kombination mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung liegen.
Diese würde dann beispielsweise haften, falls ein Tier entkommt und Kosten für die Suche entstehen. Auf diese Weise gäbe es keinen Grund, ein Entweichen zu verschweigen, was dann echter Bevölkerungsschutz wäre!
In einem weiteren Schritt sollten dann mit den Verbänden Sachkundenachweise für alle Tierarten erarbeitet werden.
Dies wäre echter Tierschutz, da hier das Wissen tatsächlich beim Tier in Form von tiergerechten Haltungsbedingungen ankäme und kein polemischer Aktionismus
auf Druck bestimmter Tierrechtsgruppen, deren Forderungen in fachlicher Hinsicht vollkommen unsinnig sind.

Stellungnahme zu Berichten über illegalen Handel mit europäischen Arten

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Die in den Sendungen „Die Tierdiebe“ (ARD,3. August) und „Illegale Vogeljagd“ (RTL, 16. August, SpiegelTV) gezeigten Praktiken im Bezug auf illegale Geschäfte mit wildgefangenen Europäischen Arten lehnt der DVTH strikt ab.

Der DVTH fordert alle Tierhalter auf sich an die geltenden Gesetze (Tierschutz- und Artenschutz) zum Wohle der Tiere zu halten, dabei unterscheidet er nicht zwischen sogenannten „Exoten“ und einheimischen Arten. Zuwiderhandlungen müssen streng bestraft werden, hierbei muss der vorliegende gesetzliche Rahmen voll ausgenutzt werden.
Bedauerlich ist, dass durch die Beiträge vor allem die seriösen und ernsthaften Halter und Züchter in ein Zwielicht gerückt werden, da leider zu keiner Zeit erwähnt wurde, dass es durchaus legale Haltungen der gezeigten einheimischen Arten gibt. Insbesondere bei der im ARD-Beitrag gezeigten Sumpfschildkröte sind diese Halter maßgeblich an Zuchtprogrammen und Wiederaussiedlungsmaßnahmen beiteiligt, die das Ziel haben, die bedrohten wildlebenden Bestände zu stützen.
Kritisiert wird auch, dass in dem ARD-Beitrag der Eindruck erweckt wurde, als sei die in Hamm veranstaltete Terraristika ein Umschlagplatz für illegal gehandelte Arten.
Fakt ist vielmehr, dass die Rechercheure dort keinen Anbieter fanden, der sich auf die von ihnen angebotenen illegalen Handlungen einlassen wollte.
Beide Beiträge zeigen aber auch, dass die angestrebten Haltungsverbote für bestimmte Tierarten Probleme nicht lösen, sondern erst schaffen.
Wenn schon, wie in den Beiträgen gezeigt, ein illegaler Handel bei durchaus legal zu erwerbenden Arten existiert, dann bedarf es keiner großen Phantasie, wie dieser Markt sich erst durch generelle Haltungsverbote entwickelt.
In diesem Fall ist von einem Explodieren des Schwarzmarkts auszugehen, der von den Behörden kaum kontrolliert werden kann (auch in den gezeigten Beiträgen waren es ja Reporter, nicht Behörden, die die Fälle aufdeckten).
Zudem werden seriöse Züchter durch ein solches Verbot kriminalisiert, die schwarzen Schafe werden aber nicht tangiert, da sie bisher ja auch schon jenseits der Gesetze arbeiten.

Sowohl für den Arten- als auch für den Tierschutz ist ein solches Gesetz fatal. Sinnvoller wäre stattdessen die Einführung eines Sachkundenachweises in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden, der dann auch durch diese mit überwacht werden kann. Dies würde einerseits die Kosten des Staates senken, gleichzeitig würde man über die anerkannten Verbände ausreichend Know How generieren, um die Vorgaben auch umzusetzen.

Filmtipp 12.08.2015

Filmtipp für Mittwoch!
Aus Liebe zum Tier. Wie weit dürfen Aktivisten gehen?
Verspricht interessante Einblicke in die radikalen Ansichten von Tierschutz-Aktivisten!

300 Tierschützer und Tierrechtler beim deutschlandweiten Aktionstag gegen Tierversuche Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7840 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/ZDF/ZDF/Peter Ruppert“

Gefahrentiergesetz NRW

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Den Betreibern der Seite verbotspolitik.de wurde der aktuelle Entwurf zum „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten (Gefahrtiergesetz – GefTierG NRW)“ zugespielt! Dieser Entwurf solle alle interessierten die sich der Terraristik verschrieben haben und ist nur der Anfang um ein generelles Exotenverbot zu erreichen!

Den Entwurf finden sie hier!

 

Stellungnahme des DVTH zum Positionspapier Tierschutz der SPD vom 16.06.2015

Der DVTH begrüßt eine politische Forderung zum Tierschutz, da wir uns auch für eine artgerechte und nachhaltige Tierhaltung einsetzen. Leider zeigt allerdings das aktuelle Positionspapier der SPD-Fraktion, dass es scheinbar aus den Forderungen diverser Tierrechts- und Schutzorganisationen zusammengewürfelt wurde, um einer Tierhaltung in Deutschland möglichst hohe Hürden aufzuweisen und nach wie vor bestimmte Bereiche der Tierhaltung strengeren Reglementierungen zu unterwerfen.

Ein sinnvoller Dialog mit Verbänden und Vereinen wurde somit von Seiten der Politik in diesem Positionspapier nicht zum Ausdruck gebracht. So ist beispielsweise unklar, warum die Haltung bestimmter Exoten an einen Sachkundenachweis gebunden sein soll, andere – nicht exotische Tiere aber ohne diesen gehalten werden können. Weiter lesen „Stellungnahme des DVTH zum Positionspapier Tierschutz der SPD vom 16.06.2015“