Stellungnahme des DVTH zum Positionspapier Tierschutz der SPD vom 16.06.2015

Der DVTH begrüßt eine politische Forderung zum Tierschutz, da wir uns auch für eine artgerechte und nachhaltige Tierhaltung einsetzen. Leider zeigt allerdings das aktuelle Positionspapier der SPD-Fraktion, dass es scheinbar aus den Forderungen diverser Tierrechts- und Schutzorganisationen zusammengewürfelt wurde, um einer Tierhaltung in Deutschland möglichst hohe Hürden aufzuweisen und nach wie vor bestimmte Bereiche der Tierhaltung strengeren Reglementierungen zu unterwerfen.

Ein sinnvoller Dialog mit Verbänden und Vereinen wurde somit von Seiten der Politik in diesem Positionspapier nicht zum Ausdruck gebracht. So ist beispielsweise unklar, warum die Haltung bestimmter Exoten an einen Sachkundenachweis gebunden sein soll, andere – nicht exotische Tiere aber ohne diesen gehalten werden können. Denn einerseits stellt sich hier die Frage, was eine rechtssichere Definition von “Exot” darstellt und warum Tiere wie beispielsweise Bartagamen und Kornnattern höheren Auflagen unterliegen sollen wie beispielsweise Hunde oder Katzen, die ebenfalls besondere tierhalterische Ansprüche erfordern?

Wieso wird hier kein Sachkundenachweis gefordert? Und wo wird die Grenze gezogen? Bei Reptilien, Amphibien, Insekten, Vögeln oder Fischen? Sind vielleicht Süßwasserfische ohne Auflage zu halten, Salzwasserfische aber nur mit Auflage? Diese pauschale Forderung erscheint in unseren Augen wenig differenziert und spiegelt die häufig vertretene Meinung vieler Tierrechtsorganisationen wieder.

Wir fordern hier eine ausgewogene und klar rechtssichere Forderung seitens des Gesetzgebers, die den Gleichheitssatz berücksichtigt und keine Tiergruppe aufgrund willkürlicher Einteilungen ohne wissenschaftlichen Nachweis unnötig hohen Anforderungen aussetzt.

Im Punkt der Qualzuchten sind wir mit dem Positionspapier der SPD einer Meinung: Äußerliche Veränderungen einer Rasse, die mit anatomischen und physiologischen Veränderungen einher gehen, die das Tier belasten und somit Schmerzen und Leiden verursachen, sollten eingestellt werden. Hierzu sollte aber ein Nachweis erfolgen, dass Schmerzen und Leiden vorliegen. Pauschale Gleichstellungen, die durch den Zusatz „zumeist“ im Positionspapier suggeriert werden, scheinen uns nicht rechtssicher und gegebenenfalls auch nicht wissenschaftlich haltbar zu sein.

Der Wildtierhandel wird ebenfalls im Positionspapier aufgegriffen. Allerdings wird auch hier nicht zwischen dem Handel von lebenden Tieren und dem Handel von tierischen Produkten wie Fellen, Leder und anderen Produkten unterschieden. Diese Differenzierung ist aber notwendig, da ein weitaus größerer Teil des Wildtierhandels die tierischen Produkte (z.B. Schlangenleder) und nicht die lebenden Tiere für den Heimtiermarkt betrifft. Des Weiteren ist es nach unserem Kenntnisstand rechtlich fraglich, ob eine Verschärfung der Importe nach Deutschland mit den Gesetzen der EU vereinbar ist oder ob hier nicht die EU-Regularien den Plänen der SPD entgegenstehen?

Auch ist das Verbot eines Verkaufs von Wildtieren auf gewerblichen Börsen rechtlich fraglich, da hier der Begriff „Wildtier“ ebenfalls nicht definiert ist. Ist dies ein frisch importiertes Tier, welches in der Natur gefangen wurde um es auf Börsen zu verkaufen? Oder zählt auch ein nachgezogener Gecko dazu, der nicht der Natur entnommen wurde und in menschlicher Obhut schlüpfte und somit eigentlich kein Wild-, sondern vielleicht ein Haustier ist? Oder gar ein exotisches Haustier, aber kein Wildtier? Leider wirft das Positionspapier der SPD hierzu erneut mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Zu guter Letzt lehnen wir die von der SPD-Fraktion geforderte Positivliste ab, da diese Art von Listen in der Regel nicht die Bandbreite der gehaltenen Arten umfasst. Somit sind einerseits viele gehaltene Arten, die sich sehr wohl artgerecht pflegen und vermehren lassen, nicht aufgeführt und werden dadurch nach Erscheinen einer Positivliste illegal sofern sie nicht gelistet sind.

Zudem sind immer alle Unterarten auf diesen Listen aufgeführt (diverse Artenlisten zu Gefahrtierverordnungen in unterschiedlichen Bundesländern haben dies eindrucksvoll bewiesen), so dass hier für viele Tierhalter eine Rechtsunsicherheit entstehen kann, welche nicht zwingend notwendig ist. Anstatt eine Liste mit erlaubten Arten vorzustellen, erscheint es uns viel sinnvoller eine Negativliste der Arten zu erstellen, deren Haltung nicht oder nur mit bestimmten Einschränkungen erlaubt sind. Diese Liste wäre gegebenenfalls auch zum Inkrafttreten nicht vollständig, aber die Schlussfolgerung und damit die rechtlichen Konsequenzen für die Halter dieser Tiere wären eine andere, da diese Tierarten, welche nicht auf der Liste zu finden sind, dann nämlich nicht illegal, sondern nach wie vor legal wären. Werden nach Inkrafttreten der Negativliste Arten identifiziert, welche auf dieser dennoch erscheinen sollten, ist der Nachtrag dieser Arten wesentlich einfacher möglich.

Auch das Überprüfen von weniger verbotenen Arten ist behördlich deutlich realistischer und kostengünstiger durchzuführen, als eine Überprüfung einer langen Liste mit vielen erlaubten Arten. Allerdings erscheint dies von unserer Seite äußerst fraglich, denn die im Positionspapier aufgeführten Beispiele Belgien und Niederlande zeigen, dass die Zahl der erlaubten Arten massiv eingeschränkt ist und somit dem Verschwinden aus Menschenhand Vorschub leistet. Aber vielleicht ist ja genau dies politisch gewünscht?

Positionspapier der SPD-Fraktion

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
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