Wahlprüfsteine der FDP bez. Heimtierhaltung anlässlich Bundestagswahl

Da der ZZF nur die derzeit im Bundestag vertretenen Parteien befragt hat, hat die Journalisten-Arbeitsgemeinschaft um unser Mitglied Dr. Stephan Dreyer die Fragen des ZZF auch an die FDP gestellt. Hier nun die Antworten:

Nicola Beer FDP Logo

Sehr geehrter Herr Dr. Dreyer,

haben Sie vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Wahlprüfsteine anlässlich der Bundestagswahl 2017, deren Eingang wir bereits bestätigt hatten.

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an den Positionen der Freien Demokraten und nehmen zu Ihren Fragen beziehungsweise Forderungen gerne Stellung.

Im Folgenden übermittle ich Ihnen im Namen der Freien Demokraten unsere Antworten:

Frage 1: Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um den großen gesellschaftlichen Nutzen der Heimtierhaltung zu fördern?

Uns Freie Demokraten ist bewusst, wie wichtig die tierische Begleitung für viele Menschen ist. Auch in unseren Reihen gibt es zahlreiche Halter von Hunden, Katzen, Zierfischen und anderen Tierarten. Tiergestützte Pädagogik, Tierbesuchsdienste in Seniorenheimen oder einfach nur tierische Unterstützung bei Kranken und Behinderten: Die positiven Effekte von Heimtieren sind vielfältig. Wir Freie Demokraten begrüßen Initiativen der Wirtschaft und Gesellschaft, die diesen Nutzen herausstellen und fördern. Deshalb unterstützen wir auch die Arbeit von Tierheimen und setzen uns dafür ein, dass der Umgang mit Tieren zum festen Bestandteil des fakultativen Bildungsplans in Schulen und Kindergärten wird.

Frage 2: Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Alg-II-Empfänger, die Tiere halten, zusätzlich zum Regelbedarf Gutscheine für Tierbedarf erhalten?

Die Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII sind nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes transparent und sachgerecht berechnet, was durch mehrere Gerichtsentscheide, u.a. auch vom Bundessozialgericht, bestätigt wurde. Ausgaben für Haustiere sind zurzeit nicht Teil des zu sichernden Existenzminimums. Wir Freie Demokraten setzen uns für die Einführung eines liberalen Bürgergeldes ein. Dabei werden steuerfinanzierte Sozialleistungen in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst. Das liberale Bürgergeld macht es für alle Menschen, die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen sind, einfacher und lässt sie nicht länger von Amt zu Amt rennen. Auch die Arbeitsaufnahme lohnt sich mehr als heute. Das Bürgergeld wird eigenverantwortliches Handeln auch in schwierigen Lebenslagen erleichtern, starke Anreize zur Überwindung der Bedürftigkeit bieten und effizienteres Verwaltungshandeln unter größerer Rechtssicherheit ermöglichen. Darüber hinaus ermöglicht es den selbstbestimmten Einsatz der Mittel, etwa auch für die Heimtierhaltung.

Frage 3: Wird sich Ihre Partei für ein Verbot des Versandhandels mit lebenden Tieren (z. B. übers Internet) an private Käufer einsetzen?

Viele Tierbörsen sind, wie auch zunehmend das Internet, durchaus ein Schauplatz für problematische Angebote, sowohl mit Blick auf illegale Wildfänge als auch mit Blick auf Qualzuchten. Eine sinnvolle Herangehensweise im Sinne des Tier- und Artenschutzes kann aber auch hier nur in der verstärkten Kontrolle von Tierbörsen liegen und nicht darin, Tierbörsen gänzlich zu verbieten und entsprechende Handels- und Tauschvorgänge in die undurchsichtigen Strukturen eines grauen Marktes abgleiten zu lassen. Wir Freie Demokraten wollen deshalb im Bund die „Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten“ aktualisieren und setzen uns in den für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Ländern für eine verstärkte Kontrolle von Tierbörsen ein.

Frage 4: Was wird Ihre Partei tun, um den illegalen Wildtierhandel wirksam zu bekämpfen?

Um zu verhindern, dass Kriminelle die EU Länder mit dem mildesten Rechtssystem als „sicheren Hafen“ nutzen, ist eine Annäherung der Strafrechtsrahmen für illegalen Wildtierhandel auf EU-Ebene wünschenswert und wird unterstützt. Mit Blick auf jene Fälle, bei denen der Export von Wildtieren aus dem Herkunftsland bereits illegal erfolgt, ein internationaler Schutzstatus jedoch nicht gegeben ist, setzen wir Freie Demokraten uns für eine EU-einheitliche Regulierung ein, da nationale Alleingänge innerhalb des europäischen Binnenmarktes lediglich zu Umgehungstatbeständen über Drittstaaten führen würden. Diese Lücke muss jedoch zeitnah geschlossen werden.

Auf globaler Ebene werden wir uns für eine Fortsetzung und Vertiefung der Zusammenarbeit der zuständigen Fachministerien (Auswärtiges Amt, Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)) mit den Programmen gegen illegalen Wildtierhandel des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) einsetzen.

Frage 5: Wird Ihre Partei den artgerechten und kontrollierten Import und Verkauf von exotischen Heimtieren über den sachkundigen Fachhandel erhalten?
Frage 6: Halten Sie die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen zur Heimtierhaltung für sachgerecht oder planen Sie Veränderungen?

Diese Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.

Beim Schutz von Heimtieren gilt für uns Freie Demokraten der Grundsatz „Lenken statt Verbieten“. In diesem Sinne wollen wir die Sachkunde von Heimtierhaltenden verbessern. Modelle wie Positiv- und Negativlisten, welche die Haltung bestimmter Arten untersagen, lehnen wir ab. Denn sie führen lediglich zu einer Kriminalisierung von Tierhaltenden und zu einem grauen Markt, der einen wirksamen Tierschutz letztlich nur erschwert. Wir plädieren dafür, dass sich Tierhalter nach Möglichkeit für Nachzuchten oder heimische Tierarten entscheiden. Dafür bedarf es noch mehr Aufklärung durch die Zoofachverkäufer.

Lassen Sie uns dazu auch nach der Bundestagswahl im Gespräch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Nicola Beer

Nicola Beer MdL
Staatsministerin a.D.
Generalsekretärin

Freie Demokratische Partei
Hans-Dietrich-Genscher-Haus
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin

T: 030 284958-269
programm@fdp.de
www.fdp.de

DV-TH fordert: Fachgerechten Versand von Tieren erhalten

Der ZZF sieht in der heraufziehenden Bundestagswahl offenbar die geeignete Gelegenheit, unliebsame Konkurrenz unter dem Deckmäntelchen des Tierschutzes aus dem Feld zu räumen.
Die erstaunliche Koalition mit den erklärten Exotenhaltungsgegnern von Pro Wildlife, vom Deutschen Tierschutzbund und von TASSO sowie der Bundestierärztekammer, die zusammen kürzlich bereits das Verbot kommerzieller Tierbörse forderten, wird nun fortgesetzt mit dem Ziel, auch gleich noch den Versandhandel mit Tieren zu untersagen. Auf dass zukünftig Tiere nur noch über den Zoofachhandel oder Tierheime an Tierfreunde abgegeben werden können. Großzügigerweise soll immerhin noch das reine Anbieten über das Internet erlaubt bleiben; die Übergabe aber soll dann nur noch persönlich erfolgen dürfen.

Diese Forderung trifft vor allem natürlich die Halter von Arten jenseits des Mainstreams.
Es gibt ja keinen Grund, Standard-Haustiere über den Versandhandel zu verschicken, denn die sind tatsächlich in jedem Zoogeschäft oder Tierheim erhältlich. Die große Artenvielfalt aber, die vor allem den Wert von Hobbys wie Aquaristik und Terraristik ausmacht, kann durch den stationären Zoohandel nicht abgedeckt werden. Das Verbot des Versandhandels würde gerade bei seltener gehaltenen und nachgezüchteten Arten bedeuten, dass es in vielen Fällen nur noch schwer praktikabel sein wird, die Nachzuchten vom Züchter an den späteren Halter zu übergeben – zumal, wenn zeitgleich Börsen weitgehend verboten werden sollen.
Hinzu kommt das Problem des Futtertierversands. Hier kehrt sich die angeblich vom Tierschutz motivierte Forderung der Ersteller des Positionspapiers auf absurde Weise in ihr Gegenteil um. Wenn nämlich zukünftig Futtertiere wie Heimchen, Grillen, Heuschrecken etc. nicht mehr per Versand an die Halter transportiert werden dürften, müsste die Abwicklung komplett über den stationären Zoohandel erfolgen.
Es gibt aber in vielen Orten Deutschlands überhaupt keine Zoogeschäfte, die lebende Futtertiere anbieten. Hinzu kommt, dass es ganz sicher keine Verbesserung im Sinne des Tierschutzes bedeutet, wenn diese erst vom Züchter an ein Zoogeschäft transportiert werden, wo sie mitunter tagelang im Geschäft stehen, bis sie gekauft werden.

Der Tierfreund, der Futtertiere per Versand erhält, kann sie direkt nach der Ankunft fachgerecht umsetzen und versorgen. Wodurch nicht nur die Unterbringungsqualität der Futtertiere steigt, sondern durch die entsprechende Versorgung mit Frischfutter auch der Nährwert für die Tiere, die mit den Insekten schließlich gefüttert werden.
Schon jetzt ist der Versand von Tieren gut geregelt: Normaler Postversand ist ohnehin nicht erlaubt, der Versender muss damit einen speziell dafür zugelassenen Kurierdienst beauftragen, der eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz vorweisen muss; auch müssen kommerzielle Anbieter die Vorgaben der Tierschutztransportverordnung beachten.
Die Art von Verpackung und Versand ist ebenso vorgeschrieben wie die Kennzeichnung. Nach jahrzehntelanger praktischer Erfahrung weiß man, dass ein solcher fachgerecht durchgeführter Versand für Tiere keine übermäßige Belastung darstellt und durchaus zu vertreten ist.
Gerade in Verbindung mit dem kurz zuvor geforderten Börsenverbot schimmert hier doch die deutliche Absicht der die Änderungen fordernden Verbände durch, einerseits auf diese Weise ein Art Positivliste durch die Hintertür einzuführen, nachdem man offenbar erkannt hat, dass die gewünschte Positivliste expressis verbis politisch und juristisch wohl nicht durchsetzbar sein wird. Denn durch die geforderten Einschränkungen im Handel würden vor allem die Halter nicht zoohandelsrelevanter Arten betroffen.
Der ZZF scheint diesen Kahlschlag in der Tierhaltung für akzeptabel zu halten, solange die dann noch verbleibenden Tierarten mehr oder weniger exklusiv über die von ihm vertretenen Einzelhändler quasi als Monopol vertrieben werden dürfen.
Wenn er sich da aber mal nicht verrechnet und eines Tages feststellen muss, dass eine insgesamt massiv geschwächte Tierhalterszene sich auch in den eigenen Bilanzen deutlich bemerkbar machen wird.

Gewerbliche Tierbörsen abschaffen?

Mit großem Befremden hat der Dachverband der Tierhalter e. V. (DV-TH) ein Positionspapier zur Kenntnis genommen, das vor der Bundestagswahl 2017 die politischen Parteien auffordert, „zum Schutz der Tiere den Handel auf gewerblichen Tierbörsen zu verbieten“.

Unterzeichnet wurde es von einer ungewöhnlichen Koalition verschiedener Verbände: Hier stehen Seite an Seit der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) als Dachverband von kommerziell orientierten Zoogeschäften und der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz (BNA), der für sich in Anspruch nimmt, private Tierhalter zu vertreten, neben der Bundestierärztekammer sowie dem Deutschen Tierschutzbund, TASSO und Pro Wildlife, also drei Verbänden, die sich explizit gegen die private Tierhaltung von exotischen Tieren aussprechen und damit den Zielen von ZZF, BNA und privaten Tierhaltern eigentlich diametral entgegengesetzt stehen.

Offensichtlich aber scheinen solche grundlegenden Bedenken für den ZZF keine Rolle zu spielen, wenn dadurch der eigene geschäftliche Vorteil gestärkt und der lästigen Konkurrenz durch Börsen ein Schlag versetzt werden kann. Dass die nächste Aktion der Tierhaltungsgegner sich dann sicherlich auch wieder gegen die Mitglieder von ZZF und BNA richten wird, scheint dabei keine Rolle zu spielen.
Inhaltlich lehnt der DV-TH das Positionspapier ab. Maßgeblich für den Verkauf von Tieren gleich welcher Art sollten selbstverständlich fachkundige Beratung und gute Haltungsbedingungen der Tiere sowohl vor als auch nach dem Verkauf sein. Beides kann in gut geführten Zoogeschäften ebenso gewährleistet sein wie bei privaten Züchtern und Anbietern auf Tierbörsen. Die im Positionspapier aufgestellte Behauptung, „auf Tierbörsen kann aufgrund des Andrangs und des schnellen Verkaufsgeschehens eine sachgerechte Beratung beim Kauf von Heim- und Wildtieren meistens nicht sichergestellt werden“ entbehrt jeder Grundlage.
Nichts gegen gut geführte Zoofachgeschäfte – aber selbstverständlich ist eine sachgerechte Beratung auf einer Börse ebenso gut möglich. Die liegt letztlich nämlich immer an der Kompetenz des Verkäufers, die aber auf Börsen oftmals besonders hoch ist, da die Tiere hier meistens von den Züchtern selbst oder von spezialisierten Fachhändlern angeboten werden, die häufig einen nicht unerheblichen Wissensvorsprung gegenüber Allround-Verkäufern in Vollsortiments-Zoogeschäften haben.

Ob der Verkäufer sich die nötige Zeit für ein Beratungsgespräch nimmt oder nicht, liegt sicherlich nicht am Ort des Verkaufs, sondern an den beteiligten Personen selbst. Auch die Behauptung, bei auf Börsen gekauften Tieren sei „eine Beratung durch den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf nicht möglich“, ist sachlich schlicht falsch. Die meisten Verkäufe auf Tierbörsen finden durch Züchter statt, und die können selbstverständlich den Kunden hinterher weitaus kompetenter und ausdauernder beraten, als ein Zoofachhändler dies naturgemäß vermag. Kein Anbieter auf einer Börse tritt anonym auf, der Käufer hat immer die Kontaktdaten, und es sollte in Zeiten allgegenwärtiger Telekommunikation kein Problem bedeuten, auch nach der Börse noch den Kontakt zu halten. Die Vorstellung, dass ein Kunde dafür eigens zum Zoogeschäft gehen muss, um nur dort dann seine Fragen beantwortet zu bekommen, mutet doch reichlich vorsintflutlich an.
Des Weiteren besteht laut dem Positionspapier die „Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls bei wiederholtem Transport, Lagerung und Präsentation der Tiere – insbesondere bei langen Anreisestrecken und bei gewerblichen Händlern, die von Börse zu Börse ziehen.“ Deshalb sollten nach Meinung der unterzeichnenden Verbände „gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden.“ Nun bestehen aber ausführliche Regelwerke, die den Transport von Tieren zu Börsen und den Umgang mit ihnen auf Börsen detailliert vorschreiben. Neben dem Tierschutzgesetz und den jeweiligen Richtlinien der Börse selbst sind hier vor allem die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sowie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen „Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten“ zu nennen, die genau dazu da sind, Beeinträchtigungen des Tierwohls zu verhindern.
Jede Tierbörse muss von der zuständigen Behörde nach exakter Darlegung aller Umstände – von den angebotenen Tieren bis hin zur Ausgestaltung der Räumlichkeiten – genehmigt werden. Die korrekte Durchführung wird anschließend vom jeweiligen Amtsveterinär kontrolliert. Da gerade größere, überregionale Börsen oft sehr stark im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen, kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass gerade sie sehr genau kontrolliert werden. Daher ist die pauschale Behauptung einer Gefahr der Beeinträchtigung des Tierwohls nicht nachzuvollziehen.
Letztlich stellt sich vor allem aber auch die Frage, was genau eigentlich mit dem geforderten Verbot erreicht werden soll? Im Positionspapier heißt es: „Tierbörsen beispielsweise von Züchterverbänden, auf denen Privatpersonen in kleinem Umfang Nachwuchs aus eigener Tierhaltung verkaufen oder tauschen, können unter verbindlichen Auflagen weiterhin erlaubt bleiben“, hingegen sollen „gewerbliche und überregionale Tierbörsen verboten werden“.
Nun ist es aber so: Jeder Veranstalter einer Tierbörse, ganz gleich ob Züchterverband oder kommerzieller Veranstalter, benötigt eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz für den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren.
Wo soll denn da bei einem Verbot die Grenze gezogen werden? Und ist es angesichts der komplexen Thematik und der zahlreichen zu beachtenden Regeln nicht womöglich erheblich praktikabler, professioneller und damit auch im Sinne des Tierwohls empfehlenswerter, wenn Börsen eher von darauf spezialisierten Profis veranstaltet werden als von womöglich in diesen Dingen weit weniger beschlagenen Vereinen oder Ehrenamtlichen?
Nichts gegen gut organisierte Börsen von Haltervereinigungen – aber eine Börse wird doch nicht durch ihren Veranstalter tiergerechter, sondern durch die möglichst professionelle Durchführung und die gewissenhafte Kontrolle der Regeln, die von kommerziellen Anbietern zweifellos mindestens ebenso gut gewährleistet werden können.
Unabhängig vom Veranstalter ist weitaus problematischer aber noch die Frage nach kommerziellen Anbietern auf Börsen. Das Positionspapier, so vage es gehalten ist, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass gewerbliche Anbieter auf Börsen ausgeschlossen werden sollen. Allerdings gelten Züchter bereits sehr rasch als gewerbliche Anbieter. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Tierschutzgesetzes sind Züchter bereits als gewerbsmäßig anzusehen, wenn sie beispielsweise 100 Schlangen, 50 Schildkröten oder Fische im Wert von ca. 2000 Euro im Jahr verkaufen. Das aber sind Werte, die von engagierten Tierhaltern sehr leicht erreicht werden, wodurch viele Hobbyzüchter rein rechtlich gezwungen sind, als gewerbsmäßige Anbieter aufzutreten, mit entsprechender Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz. Wenn diese Züchter nun nicht mehr auf Tierbörsen ihre Nachzuchten anbieten dürften, würde das vor allem genau diejenigen treffen, die im Sinne des Tier- und Artenschutzes die wichtigste Arbeit in der privaten Tierhaltung leisten. Sie wären dann gezwungen, ihre Tiere nur noch über das Internet oder über stationäre Zoogeschäfte anzubieten.
Der DV-TH hat, wie bereits erwähnt, ganz sicher nichts gegen den Zoo-Einzelhandel. Dass es aber für das Tierwohl besser sein soll, wenn ein Züchter seine Tiere erst an den Zoohändler abgeben muss, wo sie dann möglicherweise über einen längeren Zeitraum gehalten werden, bis sie einen Kunden finden, als wenn er sie auf Börsen direkt selbst an den Endabnehmer vermitteln kann, ist nicht nachvollziehbar.
Gerade für weniger gängige Arten ist dieser Weg sogar höchst problematisch: Kein kleines Zoofachgeschäft kann die große Palette an exotischen Tieren anbieten, die heute durch die unermüdliche Arbeit zahlreicher Privathalter in menschlicher Obhut nachgezogen und erhalten werden, darunter zahlreiche gefährdete Arten.
Das gilt für Vögel und Kleinsäuger ebenso wie für die großen und artenreichen Gruppen der Reptilien, Amphibien, Fische und Wirbellosen. Auf spezialisierten Börsen können genau solche Tiere zielgenau vom Züchter an interessierte Tierhalter abgegeben werden. Im Zoo-Einzelhandel wäre das schlicht unmöglich.
Ein Beispiel: Auf einer spezialisierten Tierbörse ist es in der Regel kein Problem, über ein Dutzend verschiedener Arten einer bestimmten Tierverwandtschaftsgruppe im Angebot zu finden – Arten, die sehr gut in menschlicher Obhut gedeihen und zudem oft auch noch gefährdet sind. Hier trägt die private Tierhaltung direkt zum Artenschutz bei. Interessierte Tierhalter kommen aus allen Teilen des Landes oder sogar aus anderen Ländern zu solchen Veranstaltungen, um hier genau solche Tiere zu finden. Eine im Sinn des Tier- und Artenschutzes ideale Möglichkeit, Tiere abzugeben. Aufgrund der sehr guten Zuchtergebnisse (bei vielen Arten reichen mitunter bereits die Nachkommen aus einem oder zwei Würfen oder Gelegen, um an die „gewerbsmäßige“ Grenze der Zucht zu gelangen) sind die Anbieter schon aus rechtlichen Gründen als „gewerbsmäßig“ eingestuft. Gerade sie könnten nach der Forderung des Positionspapiers ihre Nachzuchten dann nicht mehr anbieten, sondern müssten dafür auf das Internet oder den lokalen Zoohandel zurückgreifen, der naturgemäß aber an derart speziellen Tierarten gar kein Interesse haben dürfte.
Im Ergebnis würde durch solch eine Regelung also vor allem die Haltung und Nachzucht von Tierarten jenseits des „Mainstreams“, also von Arten jenseits des üblichen Spektrums normaler Zoogeschäfte, behindert und eingeschränkt. Genau solche Tierhaltung also, die in besonderer Weise für Spezialisten interessant ist, die hilft, wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und die ganz praktisch den Artenschutz unterstützt.
Dass der Deutsche Tierschutzbund, TASSO und Pro Wildlife als erklärte Gegner genau solcher privater Tierhaltung diesen indirekten Weg der Einschränkung privater Wildtierhaltung unterstützen, verwundert nicht. Für sie ist es die Möglichkeit, Positivlisten sozusagen durch die Hintertür durchzusetzen.
Dass aber der ZZF und der BNA hier ganz offensichtlich aus reinem kurzfristigen geschäftlichem Kalkül die Interessen der von ihnen vertretenen Tierhalter und Fachgeschäfte verraten, ist aus Sicht des DV-TH ebenso unverständlich wie falsch.
Der DV-TH fordert deshalb, Tierbörsen ebenso wie den stationären Zoohandel unter den bestehenden strengen Auflagen bei sorgfältiger Kontrolle in bewährter Weise zu belassen und ruft alle Tierhalter und gewerblichen Anbieter dazu auf, sich nicht für vermeintliche kurzfristige wirtschaftliche Vorteile gegenseitig ausspielen zu lassen.

Offener Brief an EU-Politiker zu Einschränkungsversuchen bezüglich Tierhaltung

(sd) Werte EU-PolitikerInnen, die Sie an Positivlisten zur Heimtierhaltung, Wildtierimport-Verbote und Vorgaben für „exotische“ Tierbeschränkungen o.ä. zu denken geneigt sind:

Wir Tiernutzer der wissensbasierten Art – und modern heißt es: „Wissen ist Information im Handlungskontext“ bzw. „Wissen ist gelebte Information“ – können für Deutschland derzeit politisch und juristisch sicher davon ausgehen, dass die wissensbasierte Tierhaltung unter den Prämissen der Sach- und Fachkunde, der dazu notwendigen Mittel und der Zuverlässigkeit durch gleich drei Deutsche Grundrechte grundgesetzlich geschützt sind:

Das sind das Eigentumsrecht (Artikel 14 Grundgesetz), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Das haben wir seit Juli 2016 schriftlich vom Deutschen Bundestag. In einigen Sonderfällen können dazu noch das Recht auf Religionsfreiheit und die Freiheit der Kunst hinzukommen.

Nun haben sich wir vom DV-TH e.V. und etliche gleich- oder näherungsweise „tickende“ Verbände kürzlich dazu entschlossen, ein Positionspapier der EPO (European Pet Organization) mit vielen tragfähigen und guten Argumenten gegen Tierhaltungs-Positivlisten zu unterstützen. Am Ende der EPO-Liste gibt diese Organisation zu bedenken, dass auch gemäß EU-Charta der Grundrechte durchaus rechtliche Strittig- und Streitigkeiten aus den dort verbrieften Eigentumsrechten entstehen können. Ja, richtig, genau so ist das.
Aber: es greift ein wenig kurz!

Beleuchten wir daher, an welchen Stellen der EU-Charta der Grundrechte durch negative Einflussnahme-Versuche von EU-Politikern durchaus Konfliktpotential entweder bereits deutlich herrscht oder entstehen kann:
Da steht zunächst in der Präambel, dass die EU „den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns“ stellt und zwar auch und gerade im Rahmen der Rechts-Raum-Begründungen. Dazu Werte-Erhaltung unter Achtung der „Vielfalt der………….und Traditionen“. Damit können wir nun in die einzelnen Titel und Artikel einsteigen:

Auf den Artikel 3 wird abschließend-zusammenfassend eingegangen werden, abgesehen davon nun in chronologischer Reihenfolge:
Wer gegen Tierhaltungen und Tiernutzungen der wissensbasierten Form ohne wissenschaftliche Belege und rein vermutungs- und/oder ideologie-basiert vorgeht oder dazu aufruft, könnte durchaus mit den folgenden Artikeln der Charta der Grundrechte der EU kollidieren oder sie zu unterminieren versuchen:

Artikel 7 achtet das Privat- und Familienleben, ja, auch und gerade in der Wohnung (Heimtiere!).
Artikel 10 schützt die Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Während es zu letzterer erst wenige zaghafte Ansätze gibt, hegen wir Tierhalter durchaus schützenswerte Gedanken und Weltanschauungen und unsere Freiheit des Gewissens ergibt sich aus Tierschutzvorgaben, die wir beachten. Dabei nützt es wenig, wenn dies vermehrt grundsätzlich geleugnet und unbeweisbar behauptet wird. Ja, Tierhaltung birgt auch eine Art „Bräuche und Riten“, die durch Einschränkungen bedroht sein könnten!
Der Artikel 11 kümmert sich um die Meinungs- und Informationsfreiheit, dazu gehören ganz zweifelsohne auch die Anschauungen und -wortwörtlich genannt- die „Ideen“, gemeint sind solche zum Informationsgewinn und Wissenszuwachs, der aus der aktiven Tierhaltung kommt. Dank Bildungsauftrag der meisten von uns und unserer Organisationen ist dann auch der Artikel 14 zum „Recht auf Bildung“ betroffen.
Die bereits eingangs zum Deutschen Grundgesetz verfolgten Darlegungen der zwingenden Gedanken zur Berufsfreiheit und zur Unternehmerischen Freiheit umfassen in der EU-Charta deren Artikel 15 und 16. Und in Artikel 17 (1) findet sich auch auf EU-Grundsatz-Ebene die Erwähnung der Eigentumsrechte, welche ja auch im EPO-Papier genannt sind. Interessant ist Artikel 17 (2), da er explizit auch Geistiges Eigentum erfasst.
Sodann listet Artikel 21 (1) die Verbote zur Diskriminierung auf: und siehe da, dort ist auch (wieder) die „Weltanschauung“ genannt. Unsere Weltanschauung ist nun einmal die „freie wissensbasierte Tierhaltung“ und IHR diskriminiert UNS wegen unseres Recht darauf bitte tunlichst NICHT!
Da viele Formen der Tierhaltung als Kulturgut anzusprechen sind, ist die Vielfalt nach Artikel 22 dauerhaft zu gewährleisten!
Schließlich gebietet der Artikel 38 ein hohes Verbraucherschutzniveau. Tierhalter werden derzeit teils so heftig und schlicht auf der Basis frecher und schier unerträglicher Vermutungs-Argumente angegriffen, dass es sie auch als Verbraucher zu schützen gilt UND ZWAR VON EUCH!.

Wie versprochen gilt es nun noch, den Bogen zu Artikel 3 zu schlagen:
dazu kommt man nicht umhin, den Fakt zu betrachten, dass der Mensch ganz grundsätzlich erblich und stammesgeschichtlich bedingt sich von Natur aus zu Lebewesen anderer Arten hingezogen fühlt. Psychologen bestätigen, dass diese Kontakte aus gesundheitlichen Gründen auch dringend notwendig sind (Menschen, denen dies verloren gegangen ist, warum auch immer, müssten medizinisch betrachtet also eher krank sein) und zur Persönlichkeit (Entwicklung, Bildung und Entfaltung derselben) ganz wesentlich beitragen. Für wissenschaftlich Interessierte:
es geht dabei um den soziobiologischen Begriff der Biophilie. Nimmt man dies zu den oben bezüglich der Artikel 7 – 38 belegten Fakten aus der EU-Charta hinzu, führen Verbote und Einschränkungen der „freien Tierhaltung im Rahmen bestehender Tierschutz-Regelungen“ ganz schnell dazu, dass Tierhalter sich auch bezüglich „geistiger Unversehrtheit“ als betroffen erklären könnten. Und dann womöglich klagen. Ach ja, dieses Recht auf „Geistige Unversehrtheit“ steht wo ? Richtig, in Artikel 3 der EU-Charta der Grundrechte.

Vielleicht einfach mal darüber nachdenken, bevor man Richtlinien oder Verordnungen lostreten möchte, die von Millionen von Menschen mit halterischer Verantwortung und Tierliebe im besten Wortsinne tagtäglich erfolgreich gelebt werden. UND DIES MUSS AUCH SO BLEIBEN!

Regarding EPO position paper against positive lists in the EU:

The signing unions, federations and organizations, representing millions of animal keepers in Germany, herewith declare:

We all consent to the arguments specified in the EPO paper „EPO Position
on Positive List of Animals that can be traded“

DV-TH (Dachverband der Tierhalter e.V.)
VDA (Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V.)
GfI (Gesellschaft für Ichthyologie eV )
EATA (European Aquarium and Terrarium Association)

DGHT (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V.)
and
BNA (Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V.) are supporting EPO position in respect to the positive list approach.

For the rightness of this paper:
Dr. Stephan Dreyer
(online-Journalist and member of the scientific advisory board of DV-TH.e.V., Dachverband der Tierhalter, Duisburg, Germany.)

February 25th, 2017

POSITIVLISTEN – der K(r)ampf geht verschärft weiter!

Obwohl die Brüsseler EU-Kommission eigentlich längst klar gemacht hat, dass sie „Positivlisten“, also die exakte Regulierung und Aufzählung handel- und haltbarer Tierarten auf EU-Ebene eindeutig nicht für geeignete Instrumente gegen private Heimtierhaltung und gegen illegalen Tierhandel hält, lassen die Tierhaltungsgegner-Lobbyisten nicht locker:

Eigentlich steht „animal welfare“ bei den EU-Gremien ausschließlich bezüglich landwirtschaftlicher Nutztiere vertraglich auf dem Plan, für Beschränkungen irgendwelcher Art oder gar gezielte Tierschutzvorschriften im Heimtierbereich gibt es für Brüssel und Straßburg (noch) keinerlei Mandat! Dazu müssten die EU-Verträge geändert werden. Aber kaum einer der Mitgliedsstaaten hat derzeit irgendwelche Gelüste, den „Eurokraten“ mehr Rechte als bisher einzuräumen. Daher bedienen sich Tierrechtler und überzogene Tierschützler gerne gewisser thematischer Hintertüren wie „illegaler Handel“ und „invasive Arten“ oder gar „Seuchengefahren“. Wie auch immer, man versucht vertieft und verschärft EU-Politiker von der Notwendigkeit der Positivlisten zu überzeugen.

Ein konkretes Beispiel ist die hier hier dargestellte Konferenz, man beachte die Veranstalter, von denen die Gruppe „Eurogroup for Animals“ bereits seit 1980 in Brüssel aktiv ist.
Es wird bei derartigen Konferenzen von den Veranstaltern gezielt erschwert, die Tierhaltungsbefürworter (selbst die der wissensbasierten Art wie uns) bei derartigen „konspirativen Treffen“ zuzulassen. Diese Fernhalteversuche gelingen nicht immer, sodass hier nun Nathalie Gamain von der European Pet Organization Zutritt haben wird. Gut dabei ist, dass die EPO ein hervorragendes Positionspapier (siehe unten) gegen Positivlisten bereit hält, es birgt beste Argumente und solide Gründe! Es muss schnell größtmögliche Verbreitung finden!

Und genau deshalb hat der DV-TH mit seinen Mitgliedsorganisationen beschlossen, erstmals gebündelt und wenigstens andeutungsweise massiv einen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ zusammen und in völliger Unterstützung der EPO-Argumente kundzutun. Unter der Prämisse

„The signing unions, federations and organisations, representing millions of animal keepers in Germany, herewith declare:
We all consent to the arguments specified in the EPO paper „EPO Position on Positive List of Animals that can be traded“.

Unterzeichner sind mindestens: DV-TH, DGHT, EATA, GfI, VDA……und der ZZF ist ohnehin als reguläres EPO-Mitglied automatisch hier „mit im Boot“. Fazit: erster deutlicher Gegenwind für rein ideologische und schlicht vermutungsbasierte Organisationen, welche gegen die Tierhaltung lobbyistisch wettern!

Andernorts und künftig werden weitere wichtige Papiere und gemeinsame Positionen vorbereitet, wir halten Euch informiert.

EPO_PositionPaperAgainstPositiveList

Tierhaltung, „Biophilie“ und mehr…

…Jedem Menschen angeboren ist das „sich hingezogen Fühlen zu Lebewesen“, soziobiologisch „Biophilie“ genannt. Ein ausreichender Kontakt wird für die Gesundheit und die Selbstverwirklichung gebraucht. Welche Lebewesen dies jeweils sind (oder sein werden), ist sowohl erblich als auch durch Umwelt/Umfeld und Erziehung bestimmt. Tierhaltung ist daher u.a. Teil der jeweiligen Persönlichkeit und zwar sowohl ihrer Bildung als auch ihrer Entwicklung und Entfaltung sowie ihres uneingeschränkten Erhalts.
Zahlreiche Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen haben dies schlüssig und im Detail bewiesen. „Beziehungen“ sind ein zentrales Lebensthema und, ja, auch die Mensch-Tier-Beziehungen in all ihrer erhaltenswerten Vielfalt.
Experten fordern in diesem Zusammenhang den Verzicht auf Kunstbegriffe und Mängel- bzw. Fehldefinitionen wie „Wildtier“, „Exoten“ oder „domestiziertes Tier“.
Tierhaltung ist außerdem ein (sog. immaterielles) Kulturgut, welches es breitest möglich zu schützen gilt. Um Tierhaltung erfolgreich praktizieren zu können, bedarf es entsprechender Fach- und Sachkunde, der allgemeinen Zuverlässigkeit und der für die jeweilige Tierhaltung notwendigen Mittel. Diese Voraussetzungen sollen geschaffen und dürfen kontrolliert werden, mehr aber nicht. Wer den klar aufgezeigten und belegbaren Ansatz in nicht unwesentlichen Teilaspekten anzweifelt oder gar einschränken möchte, verstößt gegen das Grundgesetz oder fordert dazu auf. Womöglich sind durch nichts zu rechtfertigende Positivlisten oder andere Tierhaltungs-Maßregelungen auch Eingriffe in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu vermuten, nämlich bezüglich Artikel 7 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und/oder Artikel 38 (Verbaucherschutz).
Tierhaltung ist ein Grundrecht!

Stadt Passau diskriminiert Tierhalter!

Gleichstellung von Exoten-Ausstellern mit pornografisch-rassistischen, frauenfeindlichen und gewaltbereiten Waffenschiebern!

Offener Brief an die Passauer Stadtverwaltung:

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang: Der Veranstalter einer in Fachkreisen sehr anerkannten Börse für Heimtiere fragt bei der Stadt Passau an, weil er dort eine Halle für eine Veranstaltung mieten will. Auf dieser sollen auch Reptilien, Amphibien und Wirbellose angeboten werden.
Die Antwort der Stadt Passau: Sie lehnt eine Vermietung ab. Bemerkenswert ist die Begründung aus dem Schreiben der Stadt (via e-mail, liegt der Redaktion vor):

„Nicht für die Vermietung zugelassen werden sollen Veranstaltungen,
• die der Verbreitung von pornografischem Material,
• die der Zurschaustellung und dem Ankauf/Verkauf von exotischen Tieren,
• die der Verherrlichung von Waffen jeglicher Art (insbes. auch Schusswaffen) und
• die einem frauenfeindlichen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Bild dienen.“
So hat es offensichtlich der Stadtrat der Stadt Passau beschlossen. Dieser Beschluss ist eine inakzeptable Diskriminierung von Tierhaltern, die hier mit Waffenhändlern, der Pornoindustrie und antidemokratischen Kräften auf eine Stufe gestellt werden.

Abgesehen davon, dass den Verantwortlichen in Passau offensichtlich nicht bewusst ist, dass der Begriff „Exot“ eine in keiner Weise definierte Bezeichnung ist, nach deren Verwendung auch örtliche Kleintierzuchtvereine ihre Meerschweinchen oder Wellensittiche in der Halle nicht mehr präsentieren dürften, da auch diese „Exoten“ sind, ist diese Pauschalabwertung nicht hinnehmbar.

Tierhalter sind weder pervers noch kriminell, sie sind Bürger dieses Landes, die ihre Steuern zahlen und demokratische Rechte genießen. Mit ihrem Hobby tragen sie wesentlich zum Verständnis von Natur bei und spielen bei einigen Arten auch eine wichtige Rolle für den Artenschutz. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Tierhalter aktiv oder durch Spenden für den Natur-und Artenschutz.

Eine derart pauschale Diskriminierung durch die Vertreter einer deutschen Stadt ist nicht hinnehmbar. Der Dachverband der Tierhalter DV-TH e.V. fordert daher die Stadt Passau auf, die getroffene Entscheidung umgehend zurückzunehmen und zu erläutern, wie es zu dieser Entscheidung überhaupt erst kommen konnte.
Tierhalter sind keine Kriminellen, im Gegenteil – wissensbasierte Tierhaltung ist praktizierter Tierschutz und außerdem grundgesetzlich geschützt!

 
[Verbunden war die e-mail an diverse Stellen der Stadtverwaltung Passau mit folgendem Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, heute schreibe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Fachbeirat, Redakteur und Mitglied im Dachverband der Tierhalter DV-TH e.V. und zugleich Chefredakteur der IG und ArGe Fachjournalisten für Wahrheit und Klarheit im Tierbereich, Presseausweis 1212167 des Deutschen Fachjournalisen-Verbandes, letzteres deshalb, damit Sie die Aufforderung im letzten Absatz des folgenden offenen Briefes an Sie auch als presserechtlich gedeckte Anfrage mit Antwortspflicht nach bayerischem Landespresserecht auffassen mögen.
Ankündigung: Es wird zeitgleich mit dieser e-mail eine Publikation auf der Facebook-Seite unseres Verbandes ebenso erfolgen wie auf unserer homepage www.dv-th.de   .
Zugleich übermitteln wir gerne, dass ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover in Sachen kommunale Vermietungsverbote für Zirkusse mit „Wildtieren“ bei Ihren Vermietungsbeschränkungen womöglich auch einschlägig ist, sodass sie rechtswidrig wären, siehe dazu  http://dv-th.de/aktuelles/  , im Beitrag zu Hannover finden Sie auch sämtliche relevante Rechtsgrundlagen, beste Grüße
Dr. Stephan Dreyer]

Kommunales Wildtierverbot für Zirkusbetriebe ist rechtswidrig!

[rs] In jüngster Zeit haben immer mehr Kommunen ein Auftrittsverbot für Zirkusunternehmen mit Wildtieren erlassen. Damit verwehren sie den Unternehmen, die Tiere wildlebender Arten (z.B. Löwen, Tiger, Elefanten) mit sich führen, die Möglichkeit eines Gastspiels innerhalb der jeweiligen Kommune.
Hintergrund ist der Druck von Tierrechtsorganisationen, die ein solches Verbot als weiteren Schritt zu einem generellen Tierhaltungsverbot hin forden. Offensichtlich versprechen sich zahlreiche Kommunalpolitker durch eine solch populistische Entscheidung Wählerstimmen, sodass bei den eilig verabschiedeten „Wildtierverboten für Zirkusaufführungen“ geltendes Recht missachtet wurde.

Dies hat jetzt in einem merkenswerten Beschluss vom 12. Januar 2017 die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover festgestellt. Sie urteilte, dass es den Kommunen nicht obliegt, ein solches Verbot zu beschließen, da der Bund diesen Punkt bereits im Tierschutzgesetz geregelt hat. Das legt nämlich fest, dass das gewerbliche Zur-Schau-Stellen von Tieren (so auch in in Zirkussen) einer behördlichen Erlaubnis bedarf (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 d) Tierschutzgesetz). Ein pauschales Verbot wildlebender Tiere in Zirkussen und Tierschauen könnte also einzig vom Bundesgesetzgeber geregelt werden, nicht aber von den einzelnen Kommunen. Diese können nicht verbieten, was der Bund prinzipiell erlaubt!

Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover (Az. 1 B 7215/16) wird attestiert, dass Kommunalpolitiker wieder einmal den Tierrechtlern insofern blind gefolgt sind, dass sie Beschlüsse und Verordnungen erlassen haben, die gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Dachverband der Tierhalter (DV-TH e.V.) begrüßt diese Entscheidung, weist sie doch die Tierrechtslobby deutlich in ihre Schranken und macht klar, dass Tierhalter nicht rechtlos sind, sondern den Schutz geltender Gesetze genießen!

[Grundrechtsschutz wissensbasierter Tierhaltung im Grundgesetz: Eigentumsrecht (Art. 14 GG), Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), sowie Schutz des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs GG.]

Mensch-Tier-Philosophie (aus aktuellem Anlass)

Gleich zwei unserer Fachbeiräte tragen heute zum Gelingen unserer HP bei, bitte lesen Sie:

Über das Tierrechts Buch „Tiere denken“ von Richard David Precht (R.D.P.) Goldmann
Verlag 2016,  1. Auflage
Eine Rezension von Dr. Henry Brames:

Der Filosof, Autor, Moderator und Publizist R.D.P. ( ja so kürzt er sich ab!), erzählt uns auf
knapp 500 Seiten etwas über das Zusammenleben von Menschen und Tieren. Er beginnt mit
der Relativierung von Mensch und Tier und führt Beispiele über vielfältige Leistungen von
Tieren an, die auch und so ähnlich bei uns Menschen zu finden sind, um die Krone der
Schöpfung vom Podest zu holen. Er argumentiert populistisch mit einer Zahl: R.D.P., die 1,6
% Gendifferenz zwischen Schimpanse und Mensch begründen keinen echten Graben.
Besonders angetan haben es ihm die „Kopffüßler“ am Anfang, Mitte und Ende des Buches,
hochentwickelte Sinne und aufregendes Sexleben! Steigt da irgendwann ein neuer
Konkurrent des Menschen aus den Tiefen der Meere, der ihm mit bisher unbekannten
Aquatechniken den Rang abläuft? Nun die Faszination, die jeden Naturbeobachter und
Tierbeobachter bei der genaueren Betrachtung überwältigt, macht aus einem Tier noch
keinen Menschen. Kopffüßer, so heißen sie korrekt (Kopffüßler zeichnen Kinder als erste
Strichmännchen: Menschen mit Kopf und Gliedmaßen ohne Körper! oder sind mythologische
Gestalten) sind schon toll, wie sie Schraubgläser aufmachen und auch so sehr elegant.
Ameisen, die vor über 10 Millionen Jahren begonnen haben Pilz Ackerbau zu betreiben,
Blattläuse als Nutztiere melken und sich selber Baumhäuser pflanzen sind wahrlich nicht
schlecht im Rennen und übertreffen Schimpansenfähigkeiten. Er hätte auch auf das 4
Farbsehen der Sauropsidae (Reptilien und Vögel), Amphibien und Fische hinweisen können
oder auf das 5 Farbsehen von Riesenschlangen mit Infrarotsensoren usw. Übrigens 50% der
Gene haben die Menschen auch mit den Schwämmen gemeinsam, also Schwamm drüber
mit dem Unterschied Mensch und Tier? 1,6% Gendifferenz ist Populismus und sagt
überhaupt nichts aus, denn entscheidend ist es, wo sich die Gendifferenz befindet (siehe die
ZEIT 39/2016 „Familie Mensch“ von Ulrich Bahnsen). Darüber hinaus und vom Ende her
gedacht: auf fast 100% Landwirbeltier Masse addieren sich inzwischen Mensch und
Nutztiere (5% bleiben übrig für wilde Landwirbeltiere), bald 10 Milliarden Individuen, 1/4 aller
Biomasse genutzt (Der Mensch nutzt bereits ein Viertel aller Biomasse, H Haberl, 2007),
Technik überall, bis in den Weltraum, globale Kommunikation mit einem 100 g Smartphone,
globale Mobilität mit fast 1000 km/h und in 10 km Höhe. Da soll kaum Unterschied sein
zwischen Mensch und Tier? Zurückblicken auf sein eigenes Werden und das Ganze in ein
Buch verfassen, für lesefähige Mitmenschen! Herr Precht, ein Schimpanse hätte das nicht
gekonnt! R.D.P. braucht die Nivellierung Mensch Tier um seine weiteren Gedankengänge
fortzuführen. Ist es nicht einfach so: Der Mensch macht, was er kann, genauso wie jedes
Tier macht, was es kann. Lassen wir dem Menschen das Besondere, so haben wir die
Chance, einen Ansporn an die Ehre, dass er sich reflektiert. Ohne dieses Besondere, keine
Reflexion. Warum sollte das Menschtier sonst nicht genauso handeln wie in der Evolution
üblich? Den Graben Mensch Tier dürfen wir gerne lassen und können das Zusammenleben
Mensch-Tier gerade deswegen verbessern!
R.D.P. führt uns dann weiter über die Rolle der Religionen und Kulturen beim
Zusammenleben Mensch und Tier. Er beginnt bei den „edlen Wilden“, über die einfühlsame
Naturreligion der Ägypter bis zu den tierfatalen, abrahamitischen Religionen, die in der
christlichen Tierneglektion und Tierverachtung gipfelt. Die „sanften“ asiatischen Religionen
werden richtigerweise entlarvt in ihrer Tierunfreundlichkeit (Wir Terrarianer und Herpetologen
wissen das, wenn wir uns asiatische Märkte und Schildkröten betrachten). Die Praxis im
Ackerbauland am Nil im praktischen Umgang mit Tieren war gewiss anders als Precht sie
anhand von Wandreliefs glorifiziert. Die Viehhaltung ist der Tod der Beutegreifer und der
Pflanzenbau der Tod der wilden Pflanzenfresser! Das war im „guten alten Ägypten“ auch
nicht anders. Und im Übrigen zieren die Fassaden unserer Landmetzgereien süße
Schweinchen und Kälbchen und Lämmer und sind gleichzeitig hinter der Fassade nett als
Braten drapiert! Was werden zukünftige Archäologen darüber sinnieren? Die „edlen Wilden“,
im Einklang mit der Natur sind ein romantischer Mythos: Sie haben einfach nur begrenzte
Fähigkeiten der Naturunterwerfung und Zerstörung. Naturvölker setzen sich keine Grenzen,
Grenzen werden ihnen von der Natur gesetzt! Oder hatten sie diese Fähigkeiten doch schon,
wenn man die Ausrottung von Großsäugern im eiszeitlichen und steinzeitlichen Europa
verfolgt? Das Johannes Evangelium in seiner Urfassung (der Esser Fassung) ist ein
waschechtes Tierschutzgesetz. Warum ist in dem Neuen Testament nach dem Konzil von
Nicäa 325 n. Chr. nichts davon übriggeblieben? Welche politischen Strömungen und
Interessen standen dahinter? Diese Recherche hätte ich von R.D.P. erwartet. Die
Tierbefreiungsbewegung ist eine Befreiungsbewegung unter vielen, wenn wir an
Sklavenbefreiung und Frauenbefreiung denken. Recht hat R.D.P., wenn er darauf hinweist,
dass die Bewegungen alle mit bestimmten ökonomisch/ technischen Umständen
aufkommen, aber der Erfolg nicht durch die Idee sondern erst durch die ökonomischen/
technischen Umstände zustande kommen. Dort wo die ökonomischen Umstände noch heute
nicht so weit sind, ist die Idee auch heute noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Und
eine Tierbefreiung, die nirgendwo im Buch erwähnt wird, hat ja schon einen grandiosen
Erfolg erzielt: Arbeitstiere sind in den industrialisierten Ländern abgeschafft, nicht aus einer
Idee „PRO ARBEITSTIER“ heraus, sondern weil es Maschinen gibt! Deswegen kann ich die
technikfeindliche Haltung (das „Übel des innerdeutschen Flugverkehrs“) von R.D.P.
überhaupt nicht verstehen. Wir würden noch heute, wie in Dinotopia, auf Flugsaurier reiten.
Arme Saurier!
Wo liegen nach Precht die Missstände des Zusammenlebens Mensch-Tier in den
wohlhabenden Ländern im Einzelnen: Die industrielle Massentierhaltung, Tierversuche
(R.D.P.: Vivisektion), Jäger/ Jagd und Pelztier Zucht. Die Zoos werden reflektiert (Therapie
gegen die Entfremdung), aber die private Tierhaltung, sei es Haustiere oder Exoten werden
nicht erwähnt. Auch Fische bleiben aussen vor. War die extensive und idyllische Tierhaltung
in der bäuerlichen Landwirtschaft früher wirklich besser? Es ist ein romantischer, urbaner
Trugschluss! Dunkle, muffige, verkotete Ställe sind beispielsweise in der Kuhhaltung kaum
mehr anzutreffen oder firmieren gar heute vereinzelt als idyllischer „Biobetrieb“. Moderne
Anlagen sind offen, hell und luftig und dank Transponder Technik, ausgefeilter Sensoren und
Computerprogrammen lässt sich die einzelne Kuh bis ins Detail betreuen. Zum Wohl der Kuh
und des Bauern. Aber kein Zweifel, es gibt enormes Verbesserungspotential. Der technische
Fortschritt mit IT wird allerdings auch aus den Nutztieren Cyborgs machen, wie die
Menschen mit ihren Technogadgets heute schon Cyborgs sind.
Der Grund für den kritisierten Umgang der Menschen mit dem Tier ortet R.D.P. in
Entfremdung zum Tier, dem Kapitalismus, den Kapitalisten, dem „Knetozän“, „Monezän“.
Postmarxistisches Geschwafel! Früher war alles besser? Denken wir an Religions- und
Adelsterrorismus, Kolonialismus, Sklaverei, geschundene Arbeitstiere. Seine
individualistische Lösung (warum nicht, wenn es schmeckt!): Werdet Vegetarier/ Veganer!
Das setzt Getreide frei für die kalorische Grundernährung. Ich befürchte der Überschuss
wandert in Biogasanlagen und Kraftwerke. R.D.P.: Fleisch muss teuer werden! Weiß
R.D.P.nicht, dass der arabische Frühling durch steigende Brotpreise ausgelöst wurde? Das
brutale Ergebnis sehen wir jeden Abend in den Nachrichten mit blutigen Auswirkungen für
Mensch und! Tier. Sein Rezept passt auf wohlsituierte Städter in Überfluss und
Fleischüberdruss. Die Massen, so zeigt es die demokratische Realpolitik, müssen durch Brot
(Fleisch) und Spiele (Fernsehen) ruhiggestellt werden. Erst billiges und schmackhaftes
Retortenfleisch wird die Idee zur Realität werden lassen, wie Maschinen Arbeitstiere
überflüssig gemacht haben. Den echten Puter gibt es dann zu Thanksgiving und die echte
Gans zu Weihnachten! Wenn das Tierschutzgesetz dann in diesen Feiertagen noch einen
vernünftigen Grund sieht.
Er fordert das Tier als Rechtssubjekt, das vertreten durch Paten (das werden dann wohl der
deutsche Tierschutzbund und PETA sein) klagen kann, damit das deutsche
„Tiernutzungsgesetz“ endlich den Namen Tierschutzgesetz verdient. Ich vermute, dass die
ersten Klagen sich nicht mit Hühnerhaltung beschäftigen werden (zu riskant, zu teuer)
sondern mit Exotenhaltern, z.B. Terrarianern (keine Lobby, billiger Sieg). Mit einem dann
anzunehmenden Verbot oder massiven Einschränkungen wird die von R.D.P. kritisierte
Entfremdung zum Tier endgültig gerichtlich besiegelt. Ist es nicht gerade ein herrliches
Ergebnis, dass kein Terrarianer und seine Freunde einem Reptil/ Amphib in der Natur etwas
zu Leide tun! Danke Terrarianer!
Im übrigen: Wo bleiben die Pflanzen? Mit keinem Wort wird die Pflanze erwähnt und damit
eine vollkommen willkürliche Teilung der Biosphäre vollzogen. Nicht leidensfähig, zu primitiv,
bedeutungslos? Jeder Botaniker, Naturfreund und Tierfreund wird sofort widersprechen!
Lesen sie dazu gerne das amüsante Büchlein von Peter Wohlleben „Das geheime Leben der
Bäume“. Herrlich zu lesen, ich habe viel gelernt, gespickt mit Anthropomorphismen, aber
vielleicht ist es deswegen so mitreißend und macht Lust auf mehr. Wo bleiben die
Pflanzenrechtler? Sind die Tierrechtler nicht etwa doch verkappte „Speziezisten“?
Seine politische Lösung, und jetzt wird es wirklich gefährlich: eine ominöse Schopenhauer
Treppe und eine Ethik des Nichtwissens. Er kritisiert zu Recht Ideologien des fundamentalen
Arten- und Naturschutzes, Tierschutzes und Tierrechts als letztlich rational nicht begründet.
Die Folgen lassen sich Zusammenfassen, Schlagworte: Gesinnung steht über
Verantwortung und der Zweck heiligt die Mittel. Und jetzt wird es richtig ärgerlich. Genau
dieser R.D.P. propagiert eine Ethik des Nichtwissens: Sie ist nichts anderes als eine „Ethik“
des Postfaktischen. Gefühle, Mythen, Lügen, Fälschungen, Annahmen Vermutungen,
Gesinnung, sollen die Grundlage eines neuen Zusammenlebens Mensch-Mensch und
Mensch-Tier werden!? R.D.P. liegt damit genau im Trend der aktuellen postfaktischen
Populisten. Nicht zu fassen! Diese Treppe macht mir schon auf den unteren Stufen Angst!
R.D.P. hat mit dem Buch „Tiere denken“ eine Chance verpasst das Zusammenleben
Mensch-Tier filosofisch zu erhellen und zu verbessern, sondern propagiert und bedient den
postfaktischen Populismus. Also machen wir besser ohne Filosofen eines Schlages R.D.P.
weiter und verbessern das Zusammenleben Mensch-Tier mit unseren bescheidenen Mitteln,
bis echte und bessere Filosofen am Horizont erscheinen! Hoffentlich richtet R.D.P. mit
seinem Buch „Tiere denken“ nicht zuviel Unheil an!
Abschließend Herr Richard Daniel Precht, Sie behaupten Kopffüßler stehen nicht im
Tierschutzgesetz. Da haben Sie Recht, die haben dort auch nichts zu suchen! Die von Ihnen
und uns allen bewunderten Kopffüßer hingegen stehen, gleichberechtigt neben den
Wirbeltieren, in §11 des deutschen Tierschutzgesetzes!

Bereits 2015 meinte Dr. Stephan Dreyer:
UNTERSCHIEDE
oder: Was unterscheidet Mensch und Tier? (Hilfen für Ihre/Eure Diskussionen mit verblendeten Gleichmacherei-Ideologen). Eine Sammlung von Tatsachen, versehen mit fachjournalistischen Wertungen:
Zoologisch-systematisch (u.a.seit DARWIN) ist der Mensch ein Säugetier. Dennoch oder deshalb „schwallt“ PeTA ziemlich unwissenschaftlich daher, dass es keine Unterschiede zwischen Menschen und „Nicht-Mensch-Tieren“ gäbe. Sorry, aber genau da muss die Wissenschaft helfend eingreifen:
Bei Ausbildung von „Sprache“ und Erschaffen/Weitertragen von „Kultur“ kann es zugegebenermaßen leicht eng werden, je nach Definition und Auslegung der Biologen! (Achtung, manche sind auch Biolügen!) Aber es gibt Unterscheidungsmerkmale, die NIEMAND negieren kann und die genau deshalb gelten (und angewandt werden) MÜSSEN:
Nur das Säugetier Mensch hat Religionen entwickelt (siehe auch unten).
Nur das Säugetier Mensch beherrscht als „Universalist“ den Lorenzschen Mehrkampf „Laufen, Rennen, Springen, Klettern, Schwimmen, Tauchen“.
Nur das Säugetier Mensch hat „Kunst“ (i.S. von Kunst-Schaffen aus eigenem Antrieb) hervorgebracht und zwar unabhängig von der Breite und/oder Tiefe der Auslegungsmöglichkeiten dieses Begriffes.
Nur der Mensch hat „Schriften“ geschaffen.
Nur der Mensch führt planmäßige Kriege gegen Artgenossen (negatives Merkmal, aber nicht zu leugnen).
Nur der Mensch schafft es, mit Methodik von Sprache (geschriebene, gesprochene oder gesungene Worte, also mittels verbaler Kommunikation) bei Artgenossen „Emotionen“ zu provozieren (Achtung, dazu muss „Mensch“ der Unterschied zwischen „Gefühl“ und „Emotion“ klar sein!)
Nur der Mensch macht sich Gedanken (und teils sehr fehlgeleitete!) über seine ihm von der Evolution morphologisch, anatomisch und physiologisch zugewiesene artgemäße und somit „natürliche“ Ernährung(sweise). Menschen sind „Gemischtfresser“, das ist Fakt und alles andere ist „wider die Natur“ (und daher zumindest bei Nicht-Adulten ungesund), Belege auf Anfrage beim Verfasser.
Nur der Mensch (also manche „entarteten“ Exemplare) hat es geschafft, über „Tierrechte“ auch nur nachzudenken und sie militant und mit Mitteln, die seine eigenen Artgenossen schädigen,
auch massiv und illegal einzufordern!Wissensbasierter Tierschutz JA, vermutungsbasierte Tierrechte NEIN.
Wer diese Parameter in Summe negiert, ist „fachlich dumm“ und schon gar nicht „gemeinnützig“. Deshalb gilt:
Menschenschutz hat vor Tierschutz zu gehen und Tierhaltung ist ein Menschenrecht (HERRMANN 2014).
Menschen (nur manche, z.B. die PeTA – „Affen“!): [haben] …. Mangel an Schutzinstinkt für die eigene Art (LEOPOLD 2015).
Aufgrund der modellhaften Schnittmenge aus “ „Persönlichkeitsmerkmalen („Biophilie“), immateriellem Kulturgut, Bildungsbeiträgen und Werten“ “ ist Tierhaltung / Tiernutzung in Verbindung mit Eigentums- und Berufsausübungsrechten ein GRUNDRECHT.(DREYER et.al. 2012-2014) Inzwischen fach-juristisch belegt (SPRANGER 2015). Und im Sommer 2016 vom Deutschen Bundestag bestätigt! Punkt.
[Wem dies nicht genug ist, der muss -wie ich- bekennender „animalistischer Biophilist“ werden und sollte zudem unserer Tierhalter-Religion „Vereinigte Kirche des Heiligen animalistischen Biophilismus“ – HOLANIBIO beitreten. Deren Basis wiederum ist die Schnittmenge aus Glaube, Emotion, Naturwissenschaften und Parawissenschaft. Niedergelegt in der Heiligen Schrift „AnthroZoOn“ (Tetra-Verlag 2014). Amen.]