Tierhaltung, „Biophilie“ und mehr…

…Jedem Menschen angeboren ist das „sich hingezogen Fühlen zu Lebewesen“, soziobiologisch „Biophilie“ genannt. Ein ausreichender Kontakt wird für die Gesundheit und die Selbstverwirklichung gebraucht. Welche Lebewesen dies jeweils sind (oder sein werden), ist sowohl erblich als auch durch Umwelt/Umfeld und Erziehung bestimmt. Tierhaltung ist daher u.a. Teil der jeweiligen Persönlichkeit und zwar sowohl ihrer Bildung als auch ihrer Entwicklung und Entfaltung sowie ihres uneingeschränkten Erhalts.
Zahlreiche Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen haben dies schlüssig und im Detail bewiesen. „Beziehungen“ sind ein zentrales Lebensthema und, ja, auch die Mensch-Tier-Beziehungen in all ihrer erhaltenswerten Vielfalt.
Experten fordern in diesem Zusammenhang den Verzicht auf Kunstbegriffe und Mängel- bzw. Fehldefinitionen wie „Wildtier“, „Exoten“ oder „domestiziertes Tier“.
Tierhaltung ist außerdem ein (sog. immaterielles) Kulturgut, welches es breitest möglich zu schützen gilt. Um Tierhaltung erfolgreich praktizieren zu können, bedarf es entsprechender Fach- und Sachkunde, der allgemeinen Zuverlässigkeit und der für die jeweilige Tierhaltung notwendigen Mittel. Diese Voraussetzungen sollen geschaffen und dürfen kontrolliert werden, mehr aber nicht. Wer den klar aufgezeigten und belegbaren Ansatz in nicht unwesentlichen Teilaspekten anzweifelt oder gar einschränken möchte, verstößt gegen das Grundgesetz oder fordert dazu auf. Womöglich sind durch nichts zu rechtfertigende Positivlisten oder andere Tierhaltungs-Maßregelungen auch Eingriffe in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu vermuten, nämlich bezüglich Artikel 7 (Recht auf Achtung des Privatlebens) und/oder Artikel 38 (Verbaucherschutz).
Tierhaltung ist ein Grundrecht!