Stadt Passau diskriminiert Tierhalter!

Gleichstellung von Exoten-Ausstellern mit pornografisch-rassistischen, frauenfeindlichen und gewaltbereiten Waffenschiebern!

Offener Brief an die Passauer Stadtverwaltung:

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang: Der Veranstalter einer in Fachkreisen sehr anerkannten Börse für Heimtiere fragt bei der Stadt Passau an, weil er dort eine Halle für eine Veranstaltung mieten will. Auf dieser sollen auch Reptilien, Amphibien und Wirbellose angeboten werden.
Die Antwort der Stadt Passau: Sie lehnt eine Vermietung ab. Bemerkenswert ist die Begründung aus dem Schreiben der Stadt (via e-mail, liegt der Redaktion vor):

„Nicht für die Vermietung zugelassen werden sollen Veranstaltungen,
• die der Verbreitung von pornografischem Material,
• die der Zurschaustellung und dem Ankauf/Verkauf von exotischen Tieren,
• die der Verherrlichung von Waffen jeglicher Art (insbes. auch Schusswaffen) und
• die einem frauenfeindlichen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Bild dienen.“
So hat es offensichtlich der Stadtrat der Stadt Passau beschlossen. Dieser Beschluss ist eine inakzeptable Diskriminierung von Tierhaltern, die hier mit Waffenhändlern, der Pornoindustrie und antidemokratischen Kräften auf eine Stufe gestellt werden.

Abgesehen davon, dass den Verantwortlichen in Passau offensichtlich nicht bewusst ist, dass der Begriff „Exot“ eine in keiner Weise definierte Bezeichnung ist, nach deren Verwendung auch örtliche Kleintierzuchtvereine ihre Meerschweinchen oder Wellensittiche in der Halle nicht mehr präsentieren dürften, da auch diese „Exoten“ sind, ist diese Pauschalabwertung nicht hinnehmbar.

Tierhalter sind weder pervers noch kriminell, sie sind Bürger dieses Landes, die ihre Steuern zahlen und demokratische Rechte genießen. Mit ihrem Hobby tragen sie wesentlich zum Verständnis von Natur bei und spielen bei einigen Arten auch eine wichtige Rolle für den Artenschutz. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Tierhalter aktiv oder durch Spenden für den Natur-und Artenschutz.

Eine derart pauschale Diskriminierung durch die Vertreter einer deutschen Stadt ist nicht hinnehmbar. Der Dachverband der Tierhalter DV-TH e.V. fordert daher die Stadt Passau auf, die getroffene Entscheidung umgehend zurückzunehmen und zu erläutern, wie es zu dieser Entscheidung überhaupt erst kommen konnte.
Tierhalter sind keine Kriminellen, im Gegenteil – wissensbasierte Tierhaltung ist praktizierter Tierschutz und außerdem grundgesetzlich geschützt!

 
[Verbunden war die e-mail an diverse Stellen der Stadtverwaltung Passau mit folgendem Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, heute schreibe ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Fachbeirat, Redakteur und Mitglied im Dachverband der Tierhalter DV-TH e.V. und zugleich Chefredakteur der IG und ArGe Fachjournalisten für Wahrheit und Klarheit im Tierbereich, Presseausweis 1212167 des Deutschen Fachjournalisen-Verbandes, letzteres deshalb, damit Sie die Aufforderung im letzten Absatz des folgenden offenen Briefes an Sie auch als presserechtlich gedeckte Anfrage mit Antwortspflicht nach bayerischem Landespresserecht auffassen mögen.
Ankündigung: Es wird zeitgleich mit dieser e-mail eine Publikation auf der Facebook-Seite unseres Verbandes ebenso erfolgen wie auf unserer homepage www.dv-th.de   .
Zugleich übermitteln wir gerne, dass ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover in Sachen kommunale Vermietungsverbote für Zirkusse mit „Wildtieren“ bei Ihren Vermietungsbeschränkungen womöglich auch einschlägig ist, sodass sie rechtswidrig wären, siehe dazu  http://dv-th.de/aktuelles/  , im Beitrag zu Hannover finden Sie auch sämtliche relevante Rechtsgrundlagen, beste Grüße
Dr. Stephan Dreyer]