Das Märchen von den Tierrechten – oder _ Manche Tiere sind gleicher als andere

pitbull-909374_1920Vorab, PETA USA hat bereits 2009 erklärt wie man zu Pit Bulls steht.

People for the Ethical Treatment of Animals – Menschen für die ethische Behandlung von Tieren, kurz PETA heißt die wohl bekannteste Tierrechtsorganisation, die vor allem mit Aktionen gegen den Pelztierhandel oder die industrielle Landwirtschaft bekannt geworden ist und mit vielen Prominenten als Werbebotschafter aufwarten kann.
Die Methoden der Tierrechtler sind dabei teilweise umstritten, allerdings trifft die Aussage auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung, denn gegen die in den Werbeanzeigen gezeigten Tierquälereien muss sich jeder Tierfreund empören.
Logisch, dass dann eben auch gespendet wird, schließlich entlastet dies das schlechte Gewissen, auch wenn man dann doch weiter Eier aus der Legebatterie oder Schweinefleisch aus der Massentierhaltung konsumiert. Mit den wirklichen Hintergründen von PETA macht sich dabei kaum einer vertraut.

Dabei sind die alles andere als ethisch, zumindest nicht, wenn man als Hund in die Hände von PETA USA gerät, denn dann wird man schnell einfach euthanasiert, weil es ja schon so viele Hunde gibt und es keine Vermittlungschance gibt.
Das weiß PETA offensichtlich schon bevor sie es versucht haben! Weiter lesen „Das Märchen von den Tierrechten – oder _ Manche Tiere sind gleicher als andere“

Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?

crocodile-448624_1920Verschuldung, Nothaushalt, Haushaltssperre – all diese Vokabeln müssten den Landespolitikern in NRW mehr als geläufig sein.
Allein für das Jahr 2015 legten in NRW 24 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vor, im Jahr 2014 waren es sogar 60!
Gemeinsam ist diesen Kommunen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander geht.
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen verschärft dieses finanzielle Dilemma zusätzlich.
Anstatt den Kommunen jedoch bei der Bewältigung dieser enormen Aufgaben zu helfen und für eine langfristige und nachhaltige finanzielle Entlastung zu sorgen, plant NRW-Landesumweltminister Remmel mit der Einführung eines Gefahrtiergesetzes ein ideologisch gefärbtes Gesetzesvorhaben, welches einerseits an der Realität vorbeigeht, andererseits zusätzliche finanzielle Risiken birgt, die kaum absehbar sind und vor allem für die Kommunen zur erheblichen Belastung werden kann.

Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regulierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (hierunter versteht das Gesetz alle Wildtiere, die durch Größe, Kraft oder Giftigkeit dem Menschen gefährlich werden können) mit der Gefahr für die Bevölkerung, die von ihnen ausgeht. Sechs Unfälle mit Giftschlangen in zwei Jahren führt das NRW-Ministerium als Beleg für die Notwendigkeit an. Tatsächlich ist aber bei keinem dieser Ereignisse ein unbeteiligter Dritter gefährdet gewesen. Genau die Gefährdung unbeteiligter Dritter soll aber der Grund für die Einführung des Gesetzes sein. Weiter lesen „Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?“

Das Schock-Sortiment von Amazon

egg-shellsDas muss aber ein echter Schock gewesen sein für jemanden, den eigentlich nicht viel schrecken dürfte: Ein Leser der Zeitung Bild stieß auf der Suche nach Trockeneis bei Amazon auf Angebote tiefgekühlter Mäuse, Ratten und Küken. Schockschwerenot! Was genau er bei der Suchanfrage eingegeben hatte, um statt Trockeneis Tiefkühlratten angezeigt zu bekommen, ist für uns schwer nachzuvollziehen, liefert die Suchmaschine von Amazon bei der Anfrage „Trockeneis“ doch recht verlässlich: Trockeneis eben. Aber lassen wir das. Jedenfalls machte er eine furchtbare Entdeckung: „Es gab tote Tiere statt Trockeneis.“

Warum der Leser sich ob der Nager und Küken nun so erschreckte, muss ebenfalls ungeklärt bleiben. Jedenfalls informierte er umgehend die Bild-Zeitung, die sich nach dem entsetzlichen Fund des „Ekel-Angebots“ im „Schock-Sortiment“ umgehend mit dem Internet-Kaufhaus in Verbindung setzte. Die Bild berichtet: „Antwort: Die Ekel-Produkte wurden sofort entfernt!“ „Tote Tiere“, einfach so bei Amazon – das geht natürlich nicht.

Bleibt nur zu hoffen, dass die anderen Bild-Leser ihre Suchanfragen bei Amazon etwas zielgenauer eintippen. Nicht, dass sie noch auf weitere Leichen im Amazon-Keller stoßen. Denn eine kleine Recherche des DV-TH ergab Skandalöses: Es gibt noch mehr „tote Tiere statt Trockeneis“ im Sortiment von Amazon! Und sogar nicht nur im Ganzen, sondern teilweise zerstückelt und geschrotet! Nur nervenstarke Zeitgenossen sollten jetzt weiter lesen, denn hier ist sie, unsere kleine Ekel-Auswahl aus dem Schock-Sortiment von Amazon: Weiter lesen „Das Schock-Sortiment von Amazon“

Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?

chameleonNiedersachsen wird von einer rot-grünen Koalition regiert.
Der für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Meyer von den Grünen gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz in der Landwirtschaft,
ein Politikfeld, wo zweifellos noch viel Sinnvolles und Gutes für die Tiere erreicht werden kann.
Für die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen am 7. und 8. November 2015 in Osnabrück hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz der Partei nun
einen Entschließungsantrag vorgelegt, der den Tierschutz noch stärker in das Zentrum des regierungspolitische Handelns rücken will (siehe hier).
Neben zweifellos sinnvollen Vorschlägen und vielen eher vagen, aber wohlklingenden Absichtserklärungen lassen einige Passagen des Entschließungsantrags
leider darauf schließen, dass – wie in vielen Tierschutz-LAGs der Grünen – auch hier ideologische Tierrechtler federführend mitgewirkt haben.

So finden sich eine ganze Reihe hochproblematischer Formulierungen und Forderungen.
Der für Tierhalter und echte Tierschützer problematischste Aspekt ist Punkt 2 des Entschließungsantrags: „Heimtiere und Exoten in Privathaushalten – Verantwortung übernehmen“.
Ganz abgesehen davon, dass es ja gerade die Halter sind, die Verantwortung für die von ihnen gepflegten Tiere übernehmen, und dies in der großen Mehrheit mit viel Liebe,
Engagement und Fachwissen zum Wohle der Pfleglinge, werden hier einige sachlich problematische Aussagen getroffen und höchst gefährliche Forderungen erhoben.

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Haltungsverbote schützen nicht – im Gegenteil

Beispielbild
Beispielbild

Nach dem Fund eines Rindenskorpion (Centruroides gracilis) im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim
stellt sich weiterhin die Frage nach der Herkunft des Tieres.
Handelt es sich, wie allgemein vermutet um ein aus Privatbesitz entlaufenes Tier.
Wenn ja, dann zeigt sich an diesem Fall die entscheidende Schwachstelle von Haltungsverboten.

Denn – eigentlich dürfte es das Tier gar nicht geben, denn die Haltung dieser Skorpione ist in Bayern verboten, da sie als potentiell gefährlich für den Menschen gelten.
Dennoch existiert das Tier und demonstriert damit, dass ein Haltunsgverbot auf ganzer Linie scheitern muss.
Denn erstens werden, wie dieser Fall zeigt, die Tiere trotz Verbot weiterhin gehalten und zweitens steigert ein Verbot sogar die Gefahr für die Bevölkerung.
Denn aufgrund des Verbotes wird ein Halter, dem ein solches Tier entkommt, den Verlust niemals melden, da er ja in der Folge rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.
Folglich wird das Entkommen verschwiegen, was dazu führt, dass nun erst Recht ein unbeteiligter Dritter auf das Tier stoßen kann.

Statt Gefahr gebannt ist die Gefahr tatsächlich erst geschaffen worden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Riedmooser Skorpion um den ersten bekannt gewordenen Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres und dies eben nach Inkrafttreten des Haltungsverbotes. Mag man hier auch von einem Einzelfall sprechen, so ist doch offensichtlich, dass ein Verbot eben nicht zum Verschwinden der jeweiligen Arten aus Privatbesitz führt.
Im Gegenteil, gerade für eher unseriöse Halter, die den Kick des Verbotenen suchen, wird die jeweilige Tierart jetzt erst Recht interessant.

Während die Politik das Scheitern einer Verbotspolitik im Bereich weiche Drogen längst zugibt und sogar eine staatlich kontrollierte Abgabe diskutiert, wird bei Thema potentiell gefährlicher Tiere durch Haltungsverbote der Bevölkerung eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Statt purem Aktionismus, der ja schon bei den unleidlichen Verboten von „Kampfhunden“ kläglich versagt hat, ist es an der Zeit, dass die Politik sich mit den betroffenen Halterverbänden zusammensetzt, um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Diese könnte beispielsweise in einem je nach „Gefährlichkeit“ gestaffelten Sachkundenachweis in Kombination mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung liegen.
Diese würde dann beispielsweise haften, falls ein Tier entkommt und Kosten für die Suche entstehen. Auf diese Weise gäbe es keinen Grund, ein Entweichen zu verschweigen, was dann echter Bevölkerungsschutz wäre!
In einem weiteren Schritt sollten dann mit den Verbänden Sachkundenachweise für alle Tierarten erarbeitet werden.
Dies wäre echter Tierschutz, da hier das Wissen tatsächlich beim Tier in Form von tiergerechten Haltungsbedingungen ankäme und kein polemischer Aktionismus
auf Druck bestimmter Tierrechtsgruppen, deren Forderungen in fachlicher Hinsicht vollkommen unsinnig sind.

Bundeskanzlerin positioniert sich gegen Tierrechtsfanatiker

bundeskanzlerinEs ist die Standard-Methode radikaler oder einfach nur ahnungsloser und dabei gleichzeitig gefühlsduseliger Tierschützer: Sie appellieren an die Gefühle von Menschen, sie mögen doch bitte nicht herzlos sein und diese oder jene Tierquälerei schleunigst abstellen.

So wandte sich auch eine Bürgerin, Franka Lerner, höchst emotional direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Zunächst versichert sie der Kanzlerin anbiedernd, „ein großer Fan“ von ihr und wegen ihr in die CDU eingetreten zu sein, um dann „im Namen vieler tausend tierischer und menschlicher Seelen“ ein „Anliegen“ an sie zu richten.

Nämlich das Anliegen, Tiere in Zirkussen zu verbieten.

Natürlich nicht einfach so, sondern weil diese dort „unter Nahrungs- und Wasserentzug gesetzt, Schlägen, Quälereien und Misshandlungen, Kettenhaltung“ ausgesetzt und „ihr gesamtes Leben gedemütigt und gequält“ werden. Und ebenso selbstverständlich, ohne diese Behauptungen in irgendeiner Weise zu untermauern.

Dennoch die anklagende Frage an die Kanzlerin: „Warum schauen Sie zu?“

Nun hat Angela Merkel in dieser Woche antworten lassen. Und lässt das hoch emotionale und durch nichts als Gefühligkeit begründete Wehklagen der Tierschützerin mit Hinweisen auf Regelungen und Gesetze, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, abtropfen.

Merkel verweist zunächst auf das Grundgesetz: „Das Wohl der Tiere ist – wie Ihnen – vielen Menschen in Deutschland eine Herzensangelegenheit. 2002 hat dieses Anliegen Eingang in das Grundgesetz gefunden und damit Verfassungsrang erlangt.“ Damit weist sie geschickt darauf hin, dass Tierschutz eben nicht nur selbst ernannten Tierschützern, die das für sich lautstark und exklusiv reklamieren, sondern sehr vielen Menschen ein Anliegen ist. Auf dieser Basis nämlich haben wir in Deutschland zahlreiche Regelungen zum Wohle der Tiere. Das eben nicht von jenen bestimmt wird, die irgendwelchen verwirrten Ideologien anhängen und entsprechende Verleumdungen gegen Tierhalter einfach so glauben.

Denn tatsächlich gibt es die beklagten Missstände ja in der Regel gar nicht, und wenn doch, dann sind sie jederzeit über die bestehenden Gesetze und Leitlinien abzustellen. Dafür braucht es keine Verbote. Darauf weist Merkel deutlich hin, wenn sie auf den Grundsatz des Tierschutzgesetzes verweist: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Und auf dessen Konkretisierung in den „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Und schließlich weist Merkel die Briefschreiberin deutlich darauf hin, dass sie, sollte es tatsächlich Missstände geben, ja sehr wirkungsvoll dagegen vorgehen könne: „Hinweise über mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie jederzeit dem Veterinäramt melden.“ Denn die Beurteilung, ob eine Tierhaltung tatsächlich tierquälerisch ist oder nicht, obliegt nun einmal ausgebildeten Fachleuten, nicht selbst berufenen Empfinderinnen.

Ebenso erfreulich ist der Hinweis der Kanzlerin auf andere wichtige Grundrechte: „Einem Verbot der (Wild-) Tierhaltung im Zirkus sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt. Denn das wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit, also in Rechte, die ebenso Verfassungsrang genießen. Ein Verbot ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn das gleiche Ziel nicht auch mit milderen Mitteln zu erreichen wäre.“