Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?

crocodile-448624_1920Verschuldung, Nothaushalt, Haushaltssperre – all diese Vokabeln müssten den Landespolitikern in NRW mehr als geläufig sein.
Allein für das Jahr 2015 legten in NRW 24 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vor, im Jahr 2014 waren es sogar 60!
Gemeinsam ist diesen Kommunen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander geht.
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen verschärft dieses finanzielle Dilemma zusätzlich.
Anstatt den Kommunen jedoch bei der Bewältigung dieser enormen Aufgaben zu helfen und für eine langfristige und nachhaltige finanzielle Entlastung zu sorgen, plant NRW-Landesumweltminister Remmel mit der Einführung eines Gefahrtiergesetzes ein ideologisch gefärbtes Gesetzesvorhaben, welches einerseits an der Realität vorbeigeht, andererseits zusätzliche finanzielle Risiken birgt, die kaum absehbar sind und vor allem für die Kommunen zur erheblichen Belastung werden kann.

Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regulierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (hierunter versteht das Gesetz alle Wildtiere, die durch Größe, Kraft oder Giftigkeit dem Menschen gefährlich werden können) mit der Gefahr für die Bevölkerung, die von ihnen ausgeht. Sechs Unfälle mit Giftschlangen in zwei Jahren führt das NRW-Ministerium als Beleg für die Notwendigkeit an. Tatsächlich ist aber bei keinem dieser Ereignisse ein unbeteiligter Dritter gefährdet gewesen. Genau die Gefährdung unbeteiligter Dritter soll aber der Grund für die Einführung des Gesetzes sein. Weiter lesen „Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?“

Steuern Niedersachsens Grüne ein Exoten-Verbot an?

chameleonNiedersachsen wird von einer rot-grünen Koalition regiert.
Der für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Meyer von den Grünen gilt als Vorreiter in Sachen Tierschutz in der Landwirtschaft,
ein Politikfeld, wo zweifellos noch viel Sinnvolles und Gutes für die Tiere erreicht werden kann.
Für die Landesdeligiertenkonferenz der Grünen am 7. und 8. November 2015 in Osnabrück hat die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tierschutz der Partei nun
einen Entschließungsantrag vorgelegt, der den Tierschutz noch stärker in das Zentrum des regierungspolitische Handelns rücken will (siehe hier).
Neben zweifellos sinnvollen Vorschlägen und vielen eher vagen, aber wohlklingenden Absichtserklärungen lassen einige Passagen des Entschließungsantrags
leider darauf schließen, dass – wie in vielen Tierschutz-LAGs der Grünen – auch hier ideologische Tierrechtler federführend mitgewirkt haben.

So finden sich eine ganze Reihe hochproblematischer Formulierungen und Forderungen.
Der für Tierhalter und echte Tierschützer problematischste Aspekt ist Punkt 2 des Entschließungsantrags: „Heimtiere und Exoten in Privathaushalten – Verantwortung übernehmen“.
Ganz abgesehen davon, dass es ja gerade die Halter sind, die Verantwortung für die von ihnen gepflegten Tiere übernehmen, und dies in der großen Mehrheit mit viel Liebe,
Engagement und Fachwissen zum Wohle der Pfleglinge, werden hier einige sachlich problematische Aussagen getroffen und höchst gefährliche Forderungen erhoben.

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Haltungsverbote schützen nicht – im Gegenteil

Beispielbild
Beispielbild

Nach dem Fund eines Rindenskorpion (Centruroides gracilis) im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim
stellt sich weiterhin die Frage nach der Herkunft des Tieres.
Handelt es sich, wie allgemein vermutet um ein aus Privatbesitz entlaufenes Tier.
Wenn ja, dann zeigt sich an diesem Fall die entscheidende Schwachstelle von Haltungsverboten.

Denn – eigentlich dürfte es das Tier gar nicht geben, denn die Haltung dieser Skorpione ist in Bayern verboten, da sie als potentiell gefährlich für den Menschen gelten.
Dennoch existiert das Tier und demonstriert damit, dass ein Haltunsgverbot auf ganzer Linie scheitern muss.
Denn erstens werden, wie dieser Fall zeigt, die Tiere trotz Verbot weiterhin gehalten und zweitens steigert ein Verbot sogar die Gefahr für die Bevölkerung.
Denn aufgrund des Verbotes wird ein Halter, dem ein solches Tier entkommt, den Verlust niemals melden, da er ja in der Folge rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.
Folglich wird das Entkommen verschwiegen, was dazu führt, dass nun erst Recht ein unbeteiligter Dritter auf das Tier stoßen kann.

Statt Gefahr gebannt ist die Gefahr tatsächlich erst geschaffen worden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Riedmooser Skorpion um den ersten bekannt gewordenen Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres und dies eben nach Inkrafttreten des Haltungsverbotes. Mag man hier auch von einem Einzelfall sprechen, so ist doch offensichtlich, dass ein Verbot eben nicht zum Verschwinden der jeweiligen Arten aus Privatbesitz führt.
Im Gegenteil, gerade für eher unseriöse Halter, die den Kick des Verbotenen suchen, wird die jeweilige Tierart jetzt erst Recht interessant.

Während die Politik das Scheitern einer Verbotspolitik im Bereich weiche Drogen längst zugibt und sogar eine staatlich kontrollierte Abgabe diskutiert, wird bei Thema potentiell gefährlicher Tiere durch Haltungsverbote der Bevölkerung eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Statt purem Aktionismus, der ja schon bei den unleidlichen Verboten von „Kampfhunden“ kläglich versagt hat, ist es an der Zeit, dass die Politik sich mit den betroffenen Halterverbänden zusammensetzt, um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Diese könnte beispielsweise in einem je nach „Gefährlichkeit“ gestaffelten Sachkundenachweis in Kombination mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung liegen.
Diese würde dann beispielsweise haften, falls ein Tier entkommt und Kosten für die Suche entstehen. Auf diese Weise gäbe es keinen Grund, ein Entweichen zu verschweigen, was dann echter Bevölkerungsschutz wäre!
In einem weiteren Schritt sollten dann mit den Verbänden Sachkundenachweise für alle Tierarten erarbeitet werden.
Dies wäre echter Tierschutz, da hier das Wissen tatsächlich beim Tier in Form von tiergerechten Haltungsbedingungen ankäme und kein polemischer Aktionismus
auf Druck bestimmter Tierrechtsgruppen, deren Forderungen in fachlicher Hinsicht vollkommen unsinnig sind.

„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant, wie hier schon mehrfach berichtet, ein Verbot von gefährlichen Wildtieren.

Einen ersten Gesetzesentwurf legte das Umweltministerium unter Minister Johannes Remmel (Grüne) vor einem Jahr vor. Seitdem hagelt es Kritik an dem Vorhaben. Zahlreiche Institutionen und Verbände haben die vielen Fehler und die grundsätzlich falsche Richtung des geplanten Verbotes kritisiert, darunter die maßgeblichen Tierhalterverbände, die Zoos sowie auch wissenschaftliche Einrichtungen.

Besonders harsch fiel die Reaktion der kommunalen Verbände in NRW aus, also des Städtetags und des Landkreistags. Weiter lesen „„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!“

Stellungnahme zu Berichten über illegalen Handel mit europäischen Arten

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Die in den Sendungen „Die Tierdiebe“ (ARD,3. August) und „Illegale Vogeljagd“ (RTL, 16. August, SpiegelTV) gezeigten Praktiken im Bezug auf illegale Geschäfte mit wildgefangenen Europäischen Arten lehnt der DVTH strikt ab.

Der DVTH fordert alle Tierhalter auf sich an die geltenden Gesetze (Tierschutz- und Artenschutz) zum Wohle der Tiere zu halten, dabei unterscheidet er nicht zwischen sogenannten „Exoten“ und einheimischen Arten. Zuwiderhandlungen müssen streng bestraft werden, hierbei muss der vorliegende gesetzliche Rahmen voll ausgenutzt werden.
Bedauerlich ist, dass durch die Beiträge vor allem die seriösen und ernsthaften Halter und Züchter in ein Zwielicht gerückt werden, da leider zu keiner Zeit erwähnt wurde, dass es durchaus legale Haltungen der gezeigten einheimischen Arten gibt. Insbesondere bei der im ARD-Beitrag gezeigten Sumpfschildkröte sind diese Halter maßgeblich an Zuchtprogrammen und Wiederaussiedlungsmaßnahmen beiteiligt, die das Ziel haben, die bedrohten wildlebenden Bestände zu stützen.
Kritisiert wird auch, dass in dem ARD-Beitrag der Eindruck erweckt wurde, als sei die in Hamm veranstaltete Terraristika ein Umschlagplatz für illegal gehandelte Arten.
Fakt ist vielmehr, dass die Rechercheure dort keinen Anbieter fanden, der sich auf die von ihnen angebotenen illegalen Handlungen einlassen wollte.
Beide Beiträge zeigen aber auch, dass die angestrebten Haltungsverbote für bestimmte Tierarten Probleme nicht lösen, sondern erst schaffen.
Wenn schon, wie in den Beiträgen gezeigt, ein illegaler Handel bei durchaus legal zu erwerbenden Arten existiert, dann bedarf es keiner großen Phantasie, wie dieser Markt sich erst durch generelle Haltungsverbote entwickelt.
In diesem Fall ist von einem Explodieren des Schwarzmarkts auszugehen, der von den Behörden kaum kontrolliert werden kann (auch in den gezeigten Beiträgen waren es ja Reporter, nicht Behörden, die die Fälle aufdeckten).
Zudem werden seriöse Züchter durch ein solches Verbot kriminalisiert, die schwarzen Schafe werden aber nicht tangiert, da sie bisher ja auch schon jenseits der Gesetze arbeiten.

Sowohl für den Arten- als auch für den Tierschutz ist ein solches Gesetz fatal. Sinnvoller wäre stattdessen die Einführung eines Sachkundenachweises in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden, der dann auch durch diese mit überwacht werden kann. Dies würde einerseits die Kosten des Staates senken, gleichzeitig würde man über die anerkannten Verbände ausreichend Know How generieren, um die Vorgaben auch umzusetzen.

Gefahrentiergesetz NRW

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Den Betreibern der Seite verbotspolitik.de wurde der aktuelle Entwurf zum „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten (Gefahrtiergesetz – GefTierG NRW)“ zugespielt! Dieser Entwurf solle alle interessierten die sich der Terraristik verschrieben haben und ist nur der Anfang um ein generelles Exotenverbot zu erreichen!

Den Entwurf finden sie hier!