Verschuldung, Nothaushalt, Haushaltssperre – all diese Vokabeln müssten den Landespolitikern in NRW mehr als geläufig sein.
Allein für das Jahr 2015 legten in NRW 24 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept vor, im Jahr 2014 waren es sogar 60!
Gemeinsam ist diesen Kommunen, dass die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander geht.
Der aktuelle Zustrom von Flüchtlingen verschärft dieses finanzielle Dilemma zusätzlich.
Anstatt den Kommunen jedoch bei der Bewältigung dieser enormen Aufgaben zu helfen und für eine langfristige und nachhaltige finanzielle Entlastung zu sorgen, plant NRW-Landesumweltminister Remmel mit der Einführung eines Gefahrtiergesetzes ein ideologisch gefärbtes Gesetzesvorhaben, welches einerseits an der Realität vorbeigeht, andererseits zusätzliche finanzielle Risiken birgt, die kaum absehbar sind und vor allem für die Kommunen zur erheblichen Belastung werden kann.
Begründet wird die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Regulierung der Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (hierunter versteht das Gesetz alle Wildtiere, die durch Größe, Kraft oder Giftigkeit dem Menschen gefährlich werden können) mit der Gefahr für die Bevölkerung, die von ihnen ausgeht. Sechs Unfälle mit Giftschlangen in zwei Jahren führt das NRW-Ministerium als Beleg für die Notwendigkeit an. Tatsächlich ist aber bei keinem dieser Ereignisse ein unbeteiligter Dritter gefährdet gewesen. Genau die Gefährdung unbeteiligter Dritter soll aber der Grund für die Einführung des Gesetzes sein. Weiter lesen „Setzen nordrheinwestfälische Politiker die richtigen Prioritäten?“