Haltungsverbote schützen nicht – im Gegenteil

Beispielbild
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Nach dem Fund eines Rindenskorpion (Centruroides gracilis) im Keller eines Wohnhauses in Riedmoos bei Unterschleißheim
stellt sich weiterhin die Frage nach der Herkunft des Tieres.
Handelt es sich, wie allgemein vermutet um ein aus Privatbesitz entlaufenes Tier.
Wenn ja, dann zeigt sich an diesem Fall die entscheidende Schwachstelle von Haltungsverboten.

Denn – eigentlich dürfte es das Tier gar nicht geben, denn die Haltung dieser Skorpione ist in Bayern verboten, da sie als potentiell gefährlich für den Menschen gelten.
Dennoch existiert das Tier und demonstriert damit, dass ein Haltunsgverbot auf ganzer Linie scheitern muss.
Denn erstens werden, wie dieser Fall zeigt, die Tiere trotz Verbot weiterhin gehalten und zweitens steigert ein Verbot sogar die Gefahr für die Bevölkerung.
Denn aufgrund des Verbotes wird ein Halter, dem ein solches Tier entkommt, den Verlust niemals melden, da er ja in der Folge rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.
Folglich wird das Entkommen verschwiegen, was dazu führt, dass nun erst Recht ein unbeteiligter Dritter auf das Tier stoßen kann.

Statt Gefahr gebannt ist die Gefahr tatsächlich erst geschaffen worden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem Riedmooser Skorpion um den ersten bekannt gewordenen Fall eines freilaufenden, potentiell gefährlichen Tieres und dies eben nach Inkrafttreten des Haltungsverbotes. Mag man hier auch von einem Einzelfall sprechen, so ist doch offensichtlich, dass ein Verbot eben nicht zum Verschwinden der jeweiligen Arten aus Privatbesitz führt.
Im Gegenteil, gerade für eher unseriöse Halter, die den Kick des Verbotenen suchen, wird die jeweilige Tierart jetzt erst Recht interessant.

Während die Politik das Scheitern einer Verbotspolitik im Bereich weiche Drogen längst zugibt und sogar eine staatlich kontrollierte Abgabe diskutiert, wird bei Thema potentiell gefährlicher Tiere durch Haltungsverbote der Bevölkerung eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.
Statt purem Aktionismus, der ja schon bei den unleidlichen Verboten von „Kampfhunden“ kläglich versagt hat, ist es an der Zeit, dass die Politik sich mit den betroffenen Halterverbänden zusammensetzt, um eine für alle Seiten sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Diese könnte beispielsweise in einem je nach „Gefährlichkeit“ gestaffelten Sachkundenachweis in Kombination mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung liegen.
Diese würde dann beispielsweise haften, falls ein Tier entkommt und Kosten für die Suche entstehen. Auf diese Weise gäbe es keinen Grund, ein Entweichen zu verschweigen, was dann echter Bevölkerungsschutz wäre!
In einem weiteren Schritt sollten dann mit den Verbänden Sachkundenachweise für alle Tierarten erarbeitet werden.
Dies wäre echter Tierschutz, da hier das Wissen tatsächlich beim Tier in Form von tiergerechten Haltungsbedingungen ankäme und kein polemischer Aktionismus
auf Druck bestimmter Tierrechtsgruppen, deren Forderungen in fachlicher Hinsicht vollkommen unsinnig sind.

Bundeskanzlerin positioniert sich gegen Tierrechtsfanatiker

bundeskanzlerinEs ist die Standard-Methode radikaler oder einfach nur ahnungsloser und dabei gleichzeitig gefühlsduseliger Tierschützer: Sie appellieren an die Gefühle von Menschen, sie mögen doch bitte nicht herzlos sein und diese oder jene Tierquälerei schleunigst abstellen.

So wandte sich auch eine Bürgerin, Franka Lerner, höchst emotional direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Zunächst versichert sie der Kanzlerin anbiedernd, „ein großer Fan“ von ihr und wegen ihr in die CDU eingetreten zu sein, um dann „im Namen vieler tausend tierischer und menschlicher Seelen“ ein „Anliegen“ an sie zu richten.

Nämlich das Anliegen, Tiere in Zirkussen zu verbieten.

Natürlich nicht einfach so, sondern weil diese dort „unter Nahrungs- und Wasserentzug gesetzt, Schlägen, Quälereien und Misshandlungen, Kettenhaltung“ ausgesetzt und „ihr gesamtes Leben gedemütigt und gequält“ werden. Und ebenso selbstverständlich, ohne diese Behauptungen in irgendeiner Weise zu untermauern.

Dennoch die anklagende Frage an die Kanzlerin: „Warum schauen Sie zu?“

Nun hat Angela Merkel in dieser Woche antworten lassen. Und lässt das hoch emotionale und durch nichts als Gefühligkeit begründete Wehklagen der Tierschützerin mit Hinweisen auf Regelungen und Gesetze, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, abtropfen.

Merkel verweist zunächst auf das Grundgesetz: „Das Wohl der Tiere ist – wie Ihnen – vielen Menschen in Deutschland eine Herzensangelegenheit. 2002 hat dieses Anliegen Eingang in das Grundgesetz gefunden und damit Verfassungsrang erlangt.“ Damit weist sie geschickt darauf hin, dass Tierschutz eben nicht nur selbst ernannten Tierschützern, die das für sich lautstark und exklusiv reklamieren, sondern sehr vielen Menschen ein Anliegen ist. Auf dieser Basis nämlich haben wir in Deutschland zahlreiche Regelungen zum Wohle der Tiere. Das eben nicht von jenen bestimmt wird, die irgendwelchen verwirrten Ideologien anhängen und entsprechende Verleumdungen gegen Tierhalter einfach so glauben.

Denn tatsächlich gibt es die beklagten Missstände ja in der Regel gar nicht, und wenn doch, dann sind sie jederzeit über die bestehenden Gesetze und Leitlinien abzustellen. Dafür braucht es keine Verbote. Darauf weist Merkel deutlich hin, wenn sie auf den Grundsatz des Tierschutzgesetzes verweist: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“ Und auf dessen Konkretisierung in den „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Und schließlich weist Merkel die Briefschreiberin deutlich darauf hin, dass sie, sollte es tatsächlich Missstände geben, ja sehr wirkungsvoll dagegen vorgehen könne: „Hinweise über mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können Sie jederzeit dem Veterinäramt melden.“ Denn die Beurteilung, ob eine Tierhaltung tatsächlich tierquälerisch ist oder nicht, obliegt nun einmal ausgebildeten Fachleuten, nicht selbst berufenen Empfinderinnen.

Ebenso erfreulich ist der Hinweis der Kanzlerin auf andere wichtige Grundrechte: „Einem Verbot der (Wild-) Tierhaltung im Zirkus sind verfassungsrechtlich hohe Hürden gesetzt. Denn das wäre ein Eingriff in die Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit, also in Rechte, die ebenso Verfassungsrang genießen. Ein Verbot ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn das gleiche Ziel nicht auch mit milderen Mitteln zu erreichen wäre.“

„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant, wie hier schon mehrfach berichtet, ein Verbot von gefährlichen Wildtieren.

Einen ersten Gesetzesentwurf legte das Umweltministerium unter Minister Johannes Remmel (Grüne) vor einem Jahr vor. Seitdem hagelt es Kritik an dem Vorhaben. Zahlreiche Institutionen und Verbände haben die vielen Fehler und die grundsätzlich falsche Richtung des geplanten Verbotes kritisiert, darunter die maßgeblichen Tierhalterverbände, die Zoos sowie auch wissenschaftliche Einrichtungen.

Besonders harsch fiel die Reaktion der kommunalen Verbände in NRW aus, also des Städtetags und des Landkreistags. Weiter lesen „„Verfassungwidrig“ und „unnötig“: Kritik an Gefahrtierverbot in NRW nimmt immer mehr zu!“

Terraristika Hamm lehnt Gefahrtiergesetz NRW ab!

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Das von der TERRARISTIKA in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger  zum geplanten Gefahrtiergesetz in NRW ist vernichtend! „Die diversen verfassungsrechtlichen Bedenken wiegen so schwer, dass auch „Nachbesserungen“ nicht mehr in Frage kommen – das Gesetz kann wohl nun nicht mehr gerettet werden.“ So das Team der Terraristika Hamm! Lesen sie hier das Gutachten von Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger.

 

Stellungnahme zu Berichten über illegalen Handel mit europäischen Arten

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Die in den Sendungen „Die Tierdiebe“ (ARD,3. August) und „Illegale Vogeljagd“ (RTL, 16. August, SpiegelTV) gezeigten Praktiken im Bezug auf illegale Geschäfte mit wildgefangenen Europäischen Arten lehnt der DVTH strikt ab.

Der DVTH fordert alle Tierhalter auf sich an die geltenden Gesetze (Tierschutz- und Artenschutz) zum Wohle der Tiere zu halten, dabei unterscheidet er nicht zwischen sogenannten „Exoten“ und einheimischen Arten. Zuwiderhandlungen müssen streng bestraft werden, hierbei muss der vorliegende gesetzliche Rahmen voll ausgenutzt werden.
Bedauerlich ist, dass durch die Beiträge vor allem die seriösen und ernsthaften Halter und Züchter in ein Zwielicht gerückt werden, da leider zu keiner Zeit erwähnt wurde, dass es durchaus legale Haltungen der gezeigten einheimischen Arten gibt. Insbesondere bei der im ARD-Beitrag gezeigten Sumpfschildkröte sind diese Halter maßgeblich an Zuchtprogrammen und Wiederaussiedlungsmaßnahmen beiteiligt, die das Ziel haben, die bedrohten wildlebenden Bestände zu stützen.
Kritisiert wird auch, dass in dem ARD-Beitrag der Eindruck erweckt wurde, als sei die in Hamm veranstaltete Terraristika ein Umschlagplatz für illegal gehandelte Arten.
Fakt ist vielmehr, dass die Rechercheure dort keinen Anbieter fanden, der sich auf die von ihnen angebotenen illegalen Handlungen einlassen wollte.
Beide Beiträge zeigen aber auch, dass die angestrebten Haltungsverbote für bestimmte Tierarten Probleme nicht lösen, sondern erst schaffen.
Wenn schon, wie in den Beiträgen gezeigt, ein illegaler Handel bei durchaus legal zu erwerbenden Arten existiert, dann bedarf es keiner großen Phantasie, wie dieser Markt sich erst durch generelle Haltungsverbote entwickelt.
In diesem Fall ist von einem Explodieren des Schwarzmarkts auszugehen, der von den Behörden kaum kontrolliert werden kann (auch in den gezeigten Beiträgen waren es ja Reporter, nicht Behörden, die die Fälle aufdeckten).
Zudem werden seriöse Züchter durch ein solches Verbot kriminalisiert, die schwarzen Schafe werden aber nicht tangiert, da sie bisher ja auch schon jenseits der Gesetze arbeiten.

Sowohl für den Arten- als auch für den Tierschutz ist ein solches Gesetz fatal. Sinnvoller wäre stattdessen die Einführung eines Sachkundenachweises in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden, der dann auch durch diese mit überwacht werden kann. Dies würde einerseits die Kosten des Staates senken, gleichzeitig würde man über die anerkannten Verbände ausreichend Know How generieren, um die Vorgaben auch umzusetzen.

Stellungnahme zum Mambabiss in Mülheim

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Nachdem in Mühlheim ein Halter von seiner Schwarzen Mamba gebissen wurde, ist der Aufschrei in Politik und Presse riesig.
Fast reflexartig wird ein Haltungsverbot gefordert, ohne die Notwendigkeit und die Folgen eines solchen Verbots zu bedenken.
Sicherlich der Fall von Mühlheim ist tragisch, aber zunächst muss festgehalten werden, dass für unbeteiligte Dritte keinerlei Gefahr bestanden hat.
Insofern handelt es sich um einen Unfall bei der Ausübungen des Hobbys, wie er in Deutschland regelmäßig passiert.

Alleine in der Saison 2013/14 wurden ca. 3500 deutsche Skifahrer so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich war, im Jahr 2013
kamen alleine in den bayrischen Alpen 40 Menschen bei Bergtouren ums Leben . Nach einem Verbot dieses Sports schreit aber niemand.
Und auch bei Tieren spielen Reptilien im Hinblick auf schwere Verletzungen nur eine untergeordnete Rolle.
Alleine Pferde verursachen jährlich etwa 30.000 Unfälle, bei denen in 40% der Fälle Mädchen unter 14 Jahren betroffen sind. Vom Pferd als Gefahrtier spricht aber niemand,
von einem Haltungsverbot erst recht keiner.
Nun ist es die Aufgabe der Politik u.a., die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Zugegeben, eine Giftschlange oder ein Krokodil
können durchaus erheblich Verletzungen, ja sogar Todesfälle verursachen. Dennoch ist bisher kein Fall bekannt, in dem unbeteiligte Dritte von einem solchen Unfall
betroffen worden wären, während dies bei anderen Tieren (Hunde, Pferde) anders aussieht. Somit ist der Schrei nach einem generellen Haltungsverbot als rein ideologisch
einzustufen. Hier wird eine potentielle Gefahr per Gesetz vermeintlich ausgeschlossen, wären tatsächliche Gefahren einfach hingenommen werden.
Ein oft gehörtes Argument ist dabei, dass Wildtiere nicht in Gefangenschaft gehören und wenn, dann schon gar nicht in Privathand. Tatsächlich zeigen aber aktuelle Studien, wie die Arbeit von Richter et al. , dass es keinerlei Unterschied in den Bedürfnissen bezüglich der Haltung von Wild- und Haustieren gibt. Vor diesem Hintergrund ist das Verbot von potentiell gefährlichen Reptilien bei gleichzeitigem Belassen der tatsächlich gefährlichen Pferdehaltung nicht nur inkonsequent, sondern geradezu schizophren.
Das Argument, dass Wildtiere nur von Profis, also Zoos gehalten werden sollen, ist ebenfalls realitätsfremd. Viele private Halter besitzen eine bemerkenswerte Expertise, von der auch die Zoos profitieren. Das Erhaltungszuchtprogramm des Balistars oder die Zuchtstation zur Erhaltung bedrohter Schildkrötenarten im Zoo Münster wären ohne private Halter unmöglich, bzw. nicht existent.

Private Haltung zu verbieten ist somit ein enormer Einschnitt in den Artenschutz, weil unweigerlich erhebliches Wissen verloren gehen würde.
Zudem sind Zoos überhaupt nicht in der Lage, alle bedrohten Arten nachzuzüchten, weil ihnen hierfür Platz und finanzielle Ressourcen fehlen.
Der Artenschutz braucht deshalb private Halter!
Dennoch ist es notwendig, die Haltung von Tieren in Menschenobhut besser zu regeln. Dabei gilt es aber nicht nur, potentiell gefährliche Tiere in Bezug auf deren Haltung zu regeln, sondern alle Tiere, denn letztlich hat jedes Tier ein Recht auf eine verhaltensgerechte Unterbringung. Seriöse Halter fordern dies schon lange, ihre Vorschläge werden aber von Seiten der Politik und ideologisch verblendeter Tierrechtler ignoriert.

Verbote sind halt vermeintlich einfacher, außerdem kann man als Politiker dem unkritischen Wahlvolk vermitteln, dass man durchgegriffen hat.
Was aber würde ein Verbot bringen. Letztlich würde die Gefahr für die Bevölkerung sogar steigen. Zwar würden sicherlich einige Halter ihr Hobby aufgeben (Die Frage ist, wohin die Tiere dann gehen?), es wird aber auch zahlreiche Menschen geben, die ihrem Hobby dann im Verborgenen frönen.
Wenn dann in einer solche illegalen Haltung ein Tier ausbricht, wird sicherlich niemand dies melden. Erst dann besteht eine tatsächliche Gefahr für Dritte nicht ohne, sondern wegen eines Verbots. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass ein Verbot die Haltung solcher Tiere für bestimmt Kreise, die nicht unbedingt zu den sachkundigen zählen, erst Recht interessant macht. Somit dürfte ein nicht unerheblicher Schwarzmarkt entstehen, der sich jeglicher Kontrolle entzieht. Dies ist weder aus tierschutz- noch artenschutzrechtlichen Aspekten wünschenswert. Zu glauben, die Entstehung eines solchen Marktes zu verhindern oder in austrocknen zu können ist ein Zeichen purer Naivität, bzw. bewusster Irreführung der Bevölkerung. Vergleichbares ist beispielsweise im Bereich Drogen nie gelungen, weshalb es ja inzwischen zurecht Überlegungen gibt, bestimmte Drogen unter staatlicher Aufsicht zuzulassen. Während also auf der einen Seite das Scheitern des Totalverbots anerkannt wird, soll auf der anderen Seite genau ein solches Verbot alle (nicht vorhandenen) Probleme lösen.
Satt also über Verbote langjährige und erfahrene Halter zu kriminalisieren, eine enormen Verlust an Wissen und Manpower zu verursachen und einen Schwarzmarkt zu schaffen, ist es an der Zeit, ideologiefrei an einem Sachkundenachweis zu arbeiten, der bürokratisch überschaubar ist (und damit finanzierbar) und ein echtes Plus für alle in Menschenobhut gehaltenen Tiere bringt, vom Meerschweinchen bis zur Riesenschlange.

Literatur

Hellberg, F. (2013) DAV Unfallstatistik – Kernaussagen für 2103. – Deutscher Alpenverein

Richter, T., Kunzmann, P., Hartmann, S. T. Blaha (2012): Wildtiere in Menschenhand
Überlegungen zum moralisch-rechtlichen und biologischen Status von Wildtieren. – Deutsches Tierärzteblatt, 11/2012

Schulz, D. (2013): Unfälle und Verletzungen im alpinen Skisport – Zahlen und Trends der Saison 2012/2013. – ARAG (ASU – Auswertungsstelle für Skiunfälle)

Filmtipp 12.08.2015

Filmtipp für Mittwoch!
Aus Liebe zum Tier. Wie weit dürfen Aktivisten gehen?
Verspricht interessante Einblicke in die radikalen Ansichten von Tierschutz-Aktivisten!

300 Tierschützer und Tierrechtler beim deutschlandweiten Aktionstag gegen Tierversuche Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7840 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/ZDF/ZDF/Peter Ruppert“

Gefahrentiergesetz NRW

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Den Betreibern der Seite verbotspolitik.de wurde der aktuelle Entwurf zum „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wildlebender Arten (Gefahrtiergesetz – GefTierG NRW)“ zugespielt! Dieser Entwurf solle alle interessierten die sich der Terraristik verschrieben haben und ist nur der Anfang um ein generelles Exotenverbot zu erreichen!

Den Entwurf finden sie hier!

 

Stellungnahme des DVTH zum Positionspapier Tierschutz der SPD vom 16.06.2015

Der DVTH begrüßt eine politische Forderung zum Tierschutz, da wir uns auch für eine artgerechte und nachhaltige Tierhaltung einsetzen. Leider zeigt allerdings das aktuelle Positionspapier der SPD-Fraktion, dass es scheinbar aus den Forderungen diverser Tierrechts- und Schutzorganisationen zusammengewürfelt wurde, um einer Tierhaltung in Deutschland möglichst hohe Hürden aufzuweisen und nach wie vor bestimmte Bereiche der Tierhaltung strengeren Reglementierungen zu unterwerfen.

Ein sinnvoller Dialog mit Verbänden und Vereinen wurde somit von Seiten der Politik in diesem Positionspapier nicht zum Ausdruck gebracht. So ist beispielsweise unklar, warum die Haltung bestimmter Exoten an einen Sachkundenachweis gebunden sein soll, andere – nicht exotische Tiere aber ohne diesen gehalten werden können. Weiter lesen „Stellungnahme des DVTH zum Positionspapier Tierschutz der SPD vom 16.06.2015“

Offener Brief an die WAZ

Zur Berichterstattung vom 08.06.2015

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ihr Bericht über den Tod der Schlangenbesitzerin in Russland enthält einige Ungereimtheiten. Der Biss eines Python ist generell ungefährlich und nicht schlimmer als der Biss eines kleinen Schoßhundes. Die Schlange ist eine Würgeschlange und beißt nur wenn sie erschreckt wird. Selbst in dieser Situation ist ein Biss äußerst unwahrscheinlich.

Sollte die Besitzerin wirklich von der Schlange gebissen worden sein, was nicht sicher geklärt ist, deutet die Reaktion der Schlange auf einen unsachgemäßen Umgang der Besitzerin mit der Schlange hin.

Eine allergische Reaktion auf den Biss ist äußerst unwahrscheinlich und bisher noch nicht beschrieben worden. Was bei jedem Tierbiss in der Folge auftreten kann, ist eine Blutvergiftung oder Wundstarrkrampf. Jeder Tierbesitzer sollte gegen Tetanus geimpft sein. Bei einer Blutvergiftung dauert es jedoch einige Zeit, in der die Infektion leicht erkannt werden kann. Weiter lesen „Offener Brief an die WAZ“