PETA und der Heimtierschutz

animals-617305_1920Die Organisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals), die sich selber als Tierrechtsorganisation beschreibt und vor allem durch die teils provokante Werbung gegen die Pelzindustrie bekannt geworden ist, hat sich nun auch den Heimtieren zugewandt.
Auf ihrer Homepage gibt sie an, dass Millionen Heimtiere leiden, weil es keinen gesetzlichen Schutz gibt. Aus diesem Grund fordert PETA dies zu ändern.
Auf den ersten Blick klingt dies durchaus schlüssig und sinnvoll, bei genauem Hinsehen fordert PETA aber hier das Ende der Heimtierhaltung!

Im Einzelnen fordert PETA folgendes:
• Haltungsverordnung für alle „Heimtiere“
• Gruppenhaltung soziallebender Arten (Kaninchen, Vögel, etc.)
• Einführung eines Hundeführerscheins für Hundehalter
• Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden
• Verbot der Wildtierhaltung in Privathaushalten und damit verbunden das Verbot von „Exotenbörsen“
• Verbot von Vogelbörsen und -ausstellungen
• Massive Eindämmung der Zucht aller „Heimtiere“
• Verbot von „Qualzuchten“
• Verkaufsverbot von Tieren im Zoohandel
• Ausbildungsverordnung für Mitarbeiter des Zoohandels
• Verbot für Jäger, tierische Mitbewohner abzuschießen
Eine Haltungsverordnung für alle Tiere (warum nur Heimtiere) könnte durchaus sinnhaft sein, wenn sie denn fachlich fundiert und auch umsetzbar ist.
In diese Richtung zielen ja beispielsweise die Gutachten zur Mindestanforderung an die Haltung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die es für Kleinvögel, Papageien, Zierfische, Reptilien und Säugetiere gibt. Die Gutachten sollen Mindeststandards setzen, die notwendig sind, um bestimmte Tierarten tiergerecht unterbringen und pflegen zu können.

Dies klingt durchaus gut, wenn man allerdings die Hintergründe bei der Entstehung der Gutachten beleuchtet, fällt auf, dass die tatsächlichen Fachleute (Biologen, Veterinäre) in diesen Gremien von den Tierschützern und Tierrechtlern komplett überstimmt wurden, obwohl letztere Gruppen keinerlei fachliche Qualifikationen nachweisen können und immer nur mit gefühlten Eindrücken oder längst widerlegten Studien argumentierten.
Dies ist dann ungefähr so, als wenn man einen Kleinsparer, dem die Bank einen Kredit verweigert hat, zum Finanzminister erklärt! Sind diese Gutachten ein Fingerzeig für die von PETA geforderten Haltunsgverordnungen, dürfte mit der Heimtierhaltung bald Schluss sein, denn dann ist eine Hundehaltung in einer Vier-Zimmer-Wohnung sicherlich bald nicht mehr erlaubt. Wäre dem so, stellt sich die Frage nach dem Wohin mit den Tieren, die nicht mehr gehalten werden dürfen – PETA USA hat hier die Lösung, dort werden Hunde nach Übernahme durch PETA fast ausnahmslos getötet!

Sachkunde bei Tierhaltern ist eine Forderung, die der DV-TH von Beginn an gestellt hat, allerdings muss sich die Anforderung an die Sachkunde an aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnissen und nicht an emotionalen Eindrücken orientieren. Eine solche Sachkunde, die alle Tierarten, die haltungsrelevant sind, umfassen sollte, wäre ein echtes Plus für die Tiere.
Sinnvoll ist eine solche Maßnahme vor allem dann, wenn sie auf mögliche Fehler hinweist und konstruktiv Verbesserungsvorschläge macht, anstatt mit dem Holzhammer pauschal Verbote auszusprechen. Unter diesem Aspekt ist auch der Hundeführerschein zu sehen, den PETA pauschal fordert, ohne aber konkrete Anforderungen zu stellen.

Auch der zweite Punkt des Forderungskatalogs von PETA erweist sich als Luftnummer.
§2 des deutschen Tierschutzgesetzes regelt, dass wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen muss. Dies schließt Paar- bzw. Gruppenhaltung soziallebender Arten mit ein, weshalb eine gesonderte Forderung hiernach vollkommen überflüssig ist.
Statt einer weiteren Verordnung braucht es sinnvolle Aufklärung über die Bedürfnisse der Heimtiere und praktikable Tipps, diese auch umzusetzen. Hiermit kann PETA nicht aufwarten, denn schließlich fehlt dazu die Expertise und letztlich auch der Wille, denn PETA möchte schlussendliche jegliche Haltung von Tieren in Menschenobhut beendet sehen.

Die Kastrationspflicht für alle geschlechtsreifen Tiere, die unkontrolliert ins Freie gelassen werden, ist durchaus überdenkenswert. Betroffen sind hiervon sicherlich vor allem Katzen, die als Freigänger gehalten werden und bei denen es tatsächlich in manchen Fällen zu einer unkontrollierten Vermehrung kommt.
Allerdings werden viele dieser Katzen durchaus kontrolliert ins Freie gelassen oder will PETA jetzt allen Katzenhaltern, die Freigänger besitzen, unterstellen, dass sie sich nicht um ihre Tiere kümmern? Es gibt durchaus verantwortungsvolle Halter, die ihre Tiere im Freigang halten, ohne dass es zu einer unkontrollierten Vermehrung kommt, zumal es vielfältige Möglichkeiten gibt, diese zu verhindern. Kastration ist nur eine dieser Wege, allerdings greift hier der Mensch mittels einer Operation massiv in organische Unversehrtheit des Tieres ein und verwehrt ihm zudem dauerhaft die Erfüllung von natürlichen Verhaltensweisen. Von einer Organisation, die sich eigentlich die Rechte der Tiere auf die Fahne geschrieben hat, könnte man da doch andere, weniger invasive Ansätze erwarten.

Beim Verbot der Wildtierhaltung zeigt sich dann wieder der fehlende biologische Sachverstand. Hier müsste zunächst einmal genau geklärt werden, welche Heimtiere tatsächlich domestiziert sind (viele sind dies nämlich erstaunlicherweise nicht). Tatsächlich ist diese Frage jedoch obsolet, denn nach gängiger Fachmeinung gibt es keine generelle biologische Wildtiereigenschaft (T. Richter, P. Kunzmann, S. Hartmann & T. Blaha: Wildtiere in Menschenhand¬ – Deutsches Tierärzteblatt (11/2012): S. 1550-1553.). Eine Forderung nach einem Haltungsverbot von Wildtieren alleine ist daher nichtig, denn nach dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz ist Gleiches gleich, Ungleiches aber ungleich zu behandeln (Richter et al.). Dies würde aber entweder ein Verzicht auf ein Wildtierhaltungsverbot oder aber ein generelles Tierhaltungsverbot nach sich ziehen, wobei letzteres eindeutig den Zielen von PETA entspricht.

Das Verbot von Börsen und Ausstellungen beruht wie schon die Forderung nach einem Wildtierhaltungsverbot auf emotionalen Annahmen, dass eine tiergerechte Unterbringung auf solchen Veranstaltungen nicht möglich sei, obwohl diese durch die BMELV-Leitlinien zur Durchführung von Tierbörsen gesichert wird. Diese Annahme und die wiederholt vorgebrachten Behauptungen, dass gegen die Richtlinien massiv verstoßen wird, konnten fachlich fundiert widerlegt werden (N. Joswig, F. Izaber (2011): Umsetzung der BMELV-Leitlinie auf Tierbörsen 2010, MKL Ostbevern).

Interessant ist der von PETA geforderte Punkt der massiven Einschränkung der Zucht aller Heimtiere. Hier wird einerseits ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gefordert, welches eine verhaltensgerechte Pflege von Tiere fordert, wozu die Reproduktion eindeutig zählt, anderseits aber auch vollkommen offen gelassen, was unter einer massiven Einschränkung zu verstehen ist. Abgesehen davon, dass diese ohne Kastrationspflicht und damit einem Totalverbot kaum umsetzbar wäre, ist dies letztlich die Forderung nach einem Aussterben der Heimtiere, denn ohne Nachzucht ist ein Ende der Bestände unausweichlich. Dies würde also letztlich bedeuten, dass in 4-20 Jahren alle Heimtiere verschwunden wären, je nach Lebenserwartung der jeweiligen Art. Allerdings nur, wenn sich Deutschland komplett abschotten würde und keinerlei Tiere aus dem Ausland nach Deutschland gelangen würden, was alleine schon handelsrechtlich nicht umsetzbar ist. Folglich fordert PETA also die Einstellung der Zucht nach den hohen deutschen Tierschutzanforderungen, was die Zucht im Ausland unter teilweise deutlich weniger strengen Richtlinien fördern würde. Ein tatsächlicher Mehrwert für den Tierschutz ist hier nur schwer ersichtlich.

Nicht mehr als eine leere Phrase ist hingegen wiederum die Forderung nach einem Verbot von Qualzuchten. § 11b des Tierschutzgesetz verbietet die Zucht, wenn bei Wirbeltieren durch Zucht geförderte oder geduldete Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltens-merkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in zuchtbedingten morphologischen und / oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind. Es gibt also längst das geforderte Verbot, allerdings lässt sich dies nur schwer umsetzen, da oft wissenschaftliche Studien fehlen, die eine Qualzucht auch tatsächlich als eine solche nachweisen. Statt also mit längst erfüllten Forderungen aufzuwarten, wäre es sinnvoller, wenn PETA solche Studien finanzieren würde, da dies dann tatsächlich zu einem Plus an Tierschutz führen würde, indem bereits bestehende Gesetze konsequent angewandt werden könnten.

Die Forderung nach einem Verkaufsverbot von Tieren im Zoofachhandel ist ebenso als reine Nebelkerze zu verstehen, da dies einem Berufsverbot gleich käme, welches rechtlich kaum haltbar ist. Zudem würde damit eher ein unkontrollierbarer Graumarkt entstehen, der sicherlich nicht mit dem im Zoofachhandel vorhandenen Tierschutzstandards aufwarten könnte. In den Erläuterungen zu dieser Forderung gibt PETA an, dass Tiere im Zoofachhandel leiden und man lieber aus Tiere aus Tierheimen zurückgreifen solle. Abgesehen davon, dass manche Tierarten in Tierheimen (zum Glück) überhaupt nicht vertreten sind, ist es eine unbewiesene Unterstellung, dass Tiere bei der Unterbringung im Fachhandel leiden, in Tierheimen aber immer tiergerecht untergebracht sind. Gerade bei Kleinsäugern darf dies jedoch bezweifelt werden.
Auch hinsichtlich der Forderung nach Sachkunde ist PETA offensichtlich nicht auf dem aktuellen Stand. Zwar wird im Zoofachhandel tatsächlich nur unspezifisch zum Einzelhandelskaufmann/frau ausgebildet, was übrigens vor allem vom Zoofachhandel selber bedauert wird, längst haben aber nahezu alle Verbände bzw. Franchiseunternehmungen eigene Fortbildungsmaßnahmen ergriffen, um ihr Personal zu schulen. Das dies nicht bei allen ankommt, ist sicherlich unbestreitbar, allerdings sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass der Fachhandel die Sachkunde nach §11 TierSchG nachweisen muss, eine solche Verpflichtung gibt es für Tierschützer hingegen nicht!

Und so ist auch diese Forderung, wie auch die anderen von PETA aufgeführten Anforderungen, letztlich reine Propaganda, die einer sachlichen Überprüfung kaum standhält. Entweder gibt es die gesetzlichen Grundlagen längst oder aber es gibt keinen ernsthaften Grund, diese zu schaffen. Der Ruf nach einer Heimtierverordnung, die das Leid der Heimtiere verhindern soll, ist also letztlich nichts als ein Wolkenkuckucksheim, welches als Grundlage die Unterstellung hat, dass Heimtierhalter ihre Tiere entweder bewusst oder unbewusst quälen. Eine solch pauschale Verunglimpfung kann seitens des DV-TH nur auf das Schärfste zurückgewiesen werden.

Die Heimtierhaltung in Deutschland ist vorbildhaft und genügt höchsten Ansprüchen. Natürlich gibt es auch hier noch Verbesserungsmöglichkeiten. Diese zu finden und umzusetzen bedarf es jedoch keiner Propaganda, sondern echter Liebe zum Tier und Sachkenntnis, wie sie in den Reihen der Tierhalter zu finden ist.

Verfasst von DV-TH e.V.

Der Dachverband der Tierhalter (DVTH e.V.) wurde am 03.10.2012, am „Tag der Deutschen Einheit“, als Gegengewicht zu Tierrechtsorganisationen, die im Moment ein Verbot der „Exotenhaltung“, mittelfristig aber ein totales Verbot der Haustierhaltung fordern, gegründet... [Weiter lesen]
Zeige alle Beiträge des Verfassers