Geht PeTA zu weit? PeTA geht zu weit!

Momentan hat das Produktmanagement des Nordkurier eine Umfrage laufen, die da lautet:
„Egal, ob sie Drückjagden oder Angelaktionen anprangert oder Zirkus-Tiere verbieten will:
Geht die Tierrechtsorganisation Peta zu weit?“
[Anmerkung der Redaktion: peta will jede Tierhaltung und Tiernutzung abstellen und geht massiv für Positivlisten in der Heimtierhaltung, gegen „Exoten“ und gegen Wildtierimporte vor. Und natürlich gehen sie zu weit!!!]

Stand vom 1.12.16, 16.45 Uhr: 13 151 Teilnehmer, 61% sagen JA, 39% sagen NEIN.

Dazu geben wir hier gerne einen Kommentar von Dr. Stephan Dreyer weiter, den er beim Nordkurier hinterließ:

“ „Meine fachjournalistische Wertung dazu: Es kommt ja zum „zu weit Gehen“ noch hinzu, dass PeTA mit jeder ideologisch verbrämten (Fehl- und Falsch-)Anzeige immer unser aller Steuern verschwendet und missbraucht, da die Staatsanwaltschaften ja zunächst immer mindestens prüfen müssen, also bezahlt von unseren Steuern deren Unsinn bearbeiten müssen, wo sie wahrlich Sinnvolleres zu tun hätten!“ „

Wissenschaftliche Schützenhilfe für bedrängte Tierhalter

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(sd) Tierhaltung und Tiernutzung geraten zunehmend in den Fokus von Presse und TV, leider unter vermehrt negativen Aspekten. Die mediale Verunsicherung wird durch Tierrechtler geschürt und durch ehemals seriöse Tierschutzvereinigungen gezielt befeuert: einseitige Recherchen und ideologische Verirrungen sind dabei die noch harmlosen Formen derartiger Pseudo-Journalismen, gezielte Lügen und Falschauslegungen (gewollt oder schlicht nicht gekonnt?) gelangen jedoch als bösartige Tumore medialer Auswüchse an die gutgläubige Öffentlichkeit. Da freut sich das Fachjournalistenherz, wenn zwischen all diesen Widrig- und Widerwärtigkeiten der „Kollegen“ (oder doch eher Schanden der berichtenden Zunft?) gelegentlich einige tierhalterische Positiva aufleuchten. So beispielsweise am 11.10.2016 in der WAZ, online-Ausgabe www.derwesten.de. Dort berichtete Laura Réthy in der Rubrik Wissenschaft „Warum der Mensch sein Haustier liebt – und das gut ist“. Sie sagt sinngemäß: „Die Tiere in deutschen Haushalten bringen positive Effekte für unseren Alltag. Die Liste der Vorteile ist lang.“ Dazu greift sie einige passende aktuell agierende Fachwissenschaftler heraus, die hier zitierend erwähnt werden sollen:

Prof. Winfried SPEITKAMP ist Leiter des Forschungsschwerpunktes Tier – Mensch – Gesellschaft im Fachbereich Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Kassel.
Julia GUTJAHR ist Diplom-Soziologin an der Universität Hamburg und trägt mir ihren Arbeiten zu den Ergebnissen der ersten soziologischen Forschungsgruppe bei, welche sich mit der Beziehung von Mensch und Tier beschäftigt.
Die Verhaltensbiologin und Sonderpädagogin Andrea BEETZ lehrt und forscht an den Universitäten Rostock und Wien zum Verhältnis von Mensch zu Haustier, auch und gerade zu hormonellen Interaktionen der Kommunikation.
In ihren Detailausführungen zu den Forschungen, welche der wissensbasierten Tierhaltung ein wissenschaftlich fundiertes Rückgrat verleihen, greift Réthy schließlich einen fast uralten soziobiologischen Begriff auf, der auch in den Betrachtungen und Herleitungen des DV-TH eine Rolle spielt: „Unumstritten ist: Menschen besitzen eine evolutionär angelegte Affinität zu anderen Lebewesen, die sogenannte Biophilie. Dabei ist die Beziehung zu einem Tier bedingungslos, gesellschaftliche Normen treten in den Hintergrund.“ Diese Erwähnung möchte ich zum Anlass nehmen, noch einige andere Forscher und ihre Grundlagen aufzuzählen, die unserer Tierhalter-Motivation dienlich sind:
Die Sache mit der „Biophilie“ in der Soziobiologie geht auf E.O.WILSON zurück: Biophilia: The human bond with other species (Cambridge, MA, Harvard University Press, 1984). Wilson betrachtete dieses angeborene Hingezogensein zu anderen Lebewesen sehr eingehend und sprach von zwingend benötigten und unabdingbaren Kontakten mit der belebten Natur. Über deren Verwirklichung kommt er schnell zum Sinn des Lebens und unterlässt auch nicht Betrachtungen zur Biodiversität und Bioethik.
Danach haben sich in der deutschen Wissenschafts-Szene vor allem zwei Psychologen innerhalb des Rahmens der Mensch-Tier-Beziehungen bewegt: Prof. Dr. Reinhold BERGLER ist noch heute in der Forschungsgruppe „Psychologie der Mensch-Tier-Beziehung“ an der Universität Bonn aktiv. Leider verstorben ist Prof. Dr. Erhard OLBRICH, ein ehemaliger Psychologe an der Universität Erlangen-Nürnberg. Von ihm sei eine wichtige Arbeit beispielhaft herausgegriffen, da sie Einblicke in die Entwicklungspsychologie ebenso gewährt, wie sie Detailbeweise über die Persönlichkeits- und Motivationspsychologie bietet und die Biophilie des Menschen mit der „Beziehung als zentrales Lebensthema“ beschreibt: Olbrich, E.: Bausteine einer Theorie der Mensch-Tier-Beziehung. In: Otterstedt & Rosenberger (Herausgeber): Gefährten-Konkurrenten-Verwandte. Die Mensch-Tier-Beziehung im wissenschaftlichen Diskurs. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 2009.

All diesen Ansätzen sämtlicher genannter und vieler weiterer Wissenschaftler ist gemeinsam, was die Tierhaltung als Grundrecht ausweist, wie auch der Deutsche Bundestag im Juli 2016 einräumen musste: Wissensbasierte Tierhaltung und Tiernutzung tragen zur Entwicklung, Entfaltung und Bildung der Persönlichkeit bei. Ihre fach- und sachgerechte Praktizierung ist ein immaterielles Kulturgut. Die Tierhaltung, wie sie der DV-TH uneingeschränkt propagiert, vermittelt gesellschaftliche, soziologische und persönliche Werte. Die Ausübung dieses Grundrechts über das Eigentumsrecht an Tieren und die Berufsfreiheit mit Tieren arbeitender Menschen hinaus fördert schließlich über gezielte Informationen auch den Erkenntnisgewinn und sorgt für Wissenszuwachs.

Um uns letztlich Allen angesichts der in Mode geratenen Fehlinterpretationen und Schätzometrien von Medien und unseligen Bünden etwas Mut zu machen, sei BRECHT zitiert: „Es ist nicht das Ziel der Wissenschaften, der unendlichen Weisheit eine Tür zu öffnen, sondern eine Grenze zu setzen dem unendlichen Irrtum“.

AN ALLE TIERHALTER: WEHRT EUCH!

Hallo, bitte als Ausdruck der Solidarität und zum Verwahren gegen aktuelle ZEIT-Beiträge kopieren und senden an: dagny.luedemann@zeit.de

Werte Frau Lüdemann, aus gegebenen Anlässen sehen sich alle vernünftigen und gut informierten Tierhalter und solche, die es werden wollen, nun aber wirklich genötigt, auf Ihren letzten Beitrag dringend zu reagieren:

Analog zu Ihrem Artikel „Vorsicht mit Haustieren aus dem Zooladen“ meinen wir in Form einer fachjournalistischen Wertung: „Vorsicht mit ZEIT-Online und deren Ressorleiterin Dagny Lüdemann“. Denn für jemand, der schon in der Überschrift zu einer despektierlichen Bezeichnung des Zoofachhandels greift und seine eigenen Fachgebiete ausweislich der homepage wpk.org als „Alles von Mikroben bis zu den Sternen“ doch recht großspurig und allumfassend-naturwissenschaftlich darstellt, muss man sich schon fragen: welches journalistische Teufelchen hat Sie denn geritten, dass Sie meinen, zu einer solchen sachlich falschen und fachlich nicht fundierten Überschrifts-Warnung greifen zu müssen? Bei ZEIT-Online wurden in letzter Zeit schon viele Tierhalter-feindliche Pamphlete publiziert, in denen nachweislich Äpfel mit Birnen verglichen wurden (und dabei sollte sich kein seriöser Journalist erwischen lassen) und denen schier unsägliche Mangelrecherchen einseitigen Inhalts zugrunde liegen. So auch bei Ihrer neuen Warnung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seriöse Zoofachhändler und ebensolche Züchter (alle in riesiger Überzahl gegenüber „schwarzen Schafen“ dieser Zünfte) seit Jahrzehnten gewohnt sind, im Rahmen legaler Möglichkeiten (siehe Vorgaben von WA, CITES sowie von einzelstaatlichen Regelungen) mit wie auch immer artengeschützten Tieren zu handeln und ihnen als Mittler von Mensch-Tier-Beziehungen eine gute Haltung und Pflege zu verschaffen in der Lage sind. Kein einziger, rechtschaffener Bürger mit Interesse an der durch das Grundgesetz geschützten* wissensbasierten Tierhaltung muss in einem Zoofachgeschäft mit Lebendtierabteilung oder bei Züchtern auch nur den Anflug von Angst haben, dort auf ein geschmuggeltes oder sonstwie illegales Tier zu stoßen. Viel mehr erhält man dort sämtliche erforderlichen Papiere. Und ob Sie es glauben oder nicht, die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden vermögen damit auch legal und korrekt umzugehen. Das ist Fakt. Vielleicht sollten Sie sich vor der Publikation künftiger Schmähschriften an Sachverständige wenden, welche im Gegensatz zu Tierrechtsorganisationen über tatsächliche und jahrelange Expertise verfügen. Derzeit erwecken Sie durchaus den Eindruck, verschiedenen Aufrufen zu Verstößen gegen das Grundgesetz (siehe *) huldigen zu wollen bzw. sich im Rahmen von ZEIT-Online daran aktiv zu beteiligen. Es wird dringendst gebeten, dies zu unterlassen.

* : seit Juli 2016 schriftlich vom Deutschen Bundestag: „Verfassungsrechtlich sind die Grundrechte der Tierhaltung sowohl durch das Eigentumsrecht (Artikel 14 Grundgesetz) und die Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz), aber auch durch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz geschützt.“